--- name: influencer-beauty-filter-medienanstalt description: "Influencer-Recht: Creator als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation – WpHG, MAR, BaFin-Pflichten und Haftungsrisiken im Influencer-Recht." --- # Influencer-Recht: Influencer als Testimonial in Kapitalmarktkommunikation ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kontext und Regelungslage Creator in Kapitalmarktumfeld tragen erhebliche Haftungsrisiken: - **§ 25 WpHG**: Anlageempfehlungen müssen als Werbung kenntlich gemacht sein; Creator-Testimonial für Wertpapierprodukt = Marketingmitteilung. - **§ 26 WpHG**: Offenlegung von Interessenkonflikten zwingend; Affiliate-Provision = Interessenkonflikt. - **MAR Art. 20 (EU 596/2014)**: Anlageempfehlungen und Informationen über Emittenten; Pflichten für Personen, die solche verbreiten. - **MAR Art. 12**: Marktmanipulation verboten; koordinierte Kauf-Empfehlungen ohne Offenlegung. - **§ 32 KWG**: Finanzdienstleistungserlaubnis; konkrete Empfehlung von Einzeltiteln kann erlaubnispflichtigen Bereich berühren. - **WpPG § 21**: Werbung für Wertpapierprospekte muss als solche erkennbar sein und auf Prospekt verweisen. - **§ 5 UWG**: Irreführende Aussagen über Wertpapiere. ### Hochrisiko-Konstellationen | Konstellation | Risiko | |--------------|--------| | Creator empfiehlt Aktie mit Kauf-Aufruf + Provision | BaFin-Prüfung, § 32 KWG | | Testimonial für IPO-Werbematerial | WpPG § 21 | | Creator in Pump-and-Dump-Gruppe | MAR Art. 12 – Marktmanipulation | | Creator empfiehlt Krypto-Token + Provision | MiCA ab 2024 | | Creator als „Markenbotschafter" für Broker | WpHG §§ 25, 26 | ## Kaltstart-Fragen (6) 1. Soll der Creator für ein Wertpapierprodukt, einen Broker oder einen Krypto-Anbieter werben? 2. Erhält der Creator eine Provision (Affiliate, CPA, Anzahl Depoteröffnungen)? 3. Macht der Creator konkrete Kauf-Empfehlungen oder nur allgemeine Werbung? 4. Hat der Brand eine BaFin-Lizenz oder einen EU-Pass? 5. Gibt es eine Community oder Gruppe, in der koordinierte Kaufempfehlungen ausgegeben werden? 6. Gewünschtes Ergebnis: Haftungs-Check, Offenlegungs-Text oder Ablehnungsempfehlung? ## Prüfprogramm - Lizenz-Check: Hat der Brand BaFin-Lizenz? → Pflichtangabe in Creator-Content. - Interessenkonflikt-Offenlegung: Alle Provisionen und Vergütungsbeziehungen offenlegen. - MAR-Test: Ist die Community groß genug, um Marktbewegungen auszulösen? → Marktmanipulationsrisiko. - Anlageberatungsgrenze: „Dies ist keine Anlageberatung" schützt nicht, wenn tatsächlich Empfehlung gegeben wird. - MiCA: Krypto-Asset-Werbung ab 2024 reguliert; Brand muss MiCA-Zulassung haben. - Ablehnungsempfehlung: Bei fehlender BaFin-Lizenz des Brands → dringend ablehnen. ## Typische Fallen - Testimonial für nicht zugelassenen Finanzdienstleister → KWG-Verstoß als Beihilfe. - Pump-and-Dump mitgemacht ohne Wissen → MAR Art. 12, ggf. Strafverfolgung. - Interessenkonflikt nicht offengelegt → § 26 WpHG-Verstoß. - Krypto-Empfehlung mit Renditeversprechen → MiCA + § 5 UWG. ## Normen und Quellen - § 25 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__25.html - § 26 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__26.html - MAR Art. 12, 20: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0596 - MiCA EU 2023/1114: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1114 - § 32 KWG: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html ## Output-Formate - Kapitalmarkt-Creator-Ampel - Interessenkonflikt-Offenlegungstext - Ablehnungsschreiben für nicht lizenzierte Finanzprodukte - MAR-Compliance-Checkliste