--- name: ki-avatar-virtueller-influencer-ugc description: "Influencer-Recht: KI-Avatar und Deepfakes – Einwilligung, Persönlichkeitsrecht, KUG, strafrechtliche Risiken und EU AI Act im Influencer-Recht." --- # Influencer-Recht: KI-Avatar, Deepfake und Einwilligung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kontext und Regelungslage KI-generierte Abbilder von Personen sind ein wachsendes Rechtsfeld: - **§ 22 KUG**: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung verbreitet werden; KI-generiertes realistisches Abbild einer Person = Bildnis im Sinne des KUG. - **§ 823 Abs. 1 BGB**: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Deepfake; Schadensersatz + Schmerzensgeld. - **§ 201a StGB**: Unbefugte Bildaufnahmen; Deepfakes fallen unter verschärfte Strafnormen (§ 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB – Identitätsmanipulation seit 2021). - **EU AI Act (Verordnung 2024/1689)**: Hochrisiko-KI-System; Deepfakes und synthetische Stimmen müssen als KI-generiert gekennzeichnet sein (Art. 50 AI Act). - **§ 5a UWG**: KI-Avatar in Werbung muss als solcher kenntlich gemacht werden. - **§ 31 UrhG**: Einräumung von Nutzungsrechten an der Stimme oder dem Erscheinungsbild; Voice Cloning erfordert Einwilligung. - **DSGVO Art. 9**: Biometrische Daten sind besondere Kategorie; KI-Training auf Gesichtsdaten erfordert ausdrückliche Einwilligung. ### Deepfake-Szenarien und Rechtslage | Szenario | Rechtsstatus | |----------|-------------| | KI-Avatar des eigenen Creators (selbst erstellt) | Zulässig; Kennzeichnungspflicht (AI Act) | | Deepfake einer Privatperson ohne Einwilligung | Verboten: § 22 KUG, § 201a StGB | | Deepfake einer Prominenten zu Werbezwecken | Verboten ohne Einwilligung | | KI-Stimme (Voice Clone) eines anderen Creators | Verboten ohne Einwilligung | | KI-Werbefigur (kein realer Mensch) | Zulässig; Kennzeichnung als KI empfohlen | ## Kaltstart-Fragen (6) 1. Wessen Abbild / Stimme soll als KI-Avatar verwendet werden – eigene oder fremde Person? 2. Liegt eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person vor? 3. Wird der KI-Avatar in Werbung eingesetzt oder zu anderen Zwecken? 4. Enthält der Avatar sexuell explizite oder herabsetzende Darstellungen? 5. Wird der Avatar als KI-generiert kenntlich gemacht? 6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Einwilligungsformular oder Reaktion auf Missbrauch? ## Prüfprogramm - KUG: Identifizierbarkeit der Person → Einwilligung zwingend. - AI Act Art. 50: Kennzeichnung „KI-generiert" oder „synthetisch" in allen Veröffentlichungen. - Strafrechtlich: § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB – Identitätsmanipulationen; sofortige Strafanzeige bei Missbrauch. - DSGVO: KI-Training auf Fotos Dritter → Einwilligung oder berechtigtes Interesse (Art. 6 DSGVO) prüfen. - Voice Cloning: Stimme als Persönlichkeitsmerkmal → § 823 BGB, ggf. UrhG. - Werbeeinsatz: § 5a UWG + § 22 MStV + AI Act Art. 50 kumulativ. ## Typische Fallen - Deepfake-Celebrity-Testimonial für Brand-Deal → schwere PersR-Verletzung + § 201a StGB. - KI-Avatar nicht als solcher kennzeichnet → AI Act-Verstoß + § 5a UWG. - Voice Cloning für Podcast-Intro → § 823 BGB-Anspruch. - Einwilligung für Standbild ≠ Einwilligung für KI-Animation. ## Normen und Quellen - § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html - § 201a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html - EU AI Act (2024/1689) Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689 - § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html - DSGVO Art. 9: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679 ## Output-Formate - Deepfake-Compliance-Ampel - Einwilligungsformular für KI-Abbilder - Strafanzeige-Muster (Deepfake-Missbrauch) - AI Act-Kennzeichnungstext