--- name: krisenkommunikation-shitstorm-und-richtigstellung description: "Influencer-Recht: Krisenkommunikation bei Shitstorm – rechtliche Grenzen, Richtigstellung, Löschpflichten, Widerruf und Persönlichkeitsrecht im Influencer-Recht." --- # Influencer-Recht: Krisenkommunikation – Shitstorm und Richtigstellung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kontext und Regelungslage Krisensituationen erfordern abgestimmtes rechtliches und kommunikatives Handeln: - **§ 1004 BGB analog**: Betroffener hat Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung rechtswidriger Behauptungen; Creator kann diesen Anspruch haben oder gegen ihn gerichtet sein. - **§ 823 Abs. 1 BGB**: Schadensersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung; sowohl für Creator als Opfer als auch als Täter möglich. - **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung; Strafanzeige als Reaktionsoption bei massiver Hassattacke. - **Gegendarstellung § 56 RStV a. F. / § 29 MStV**: Redaktionelle Telemedien müssen Gegendarstellung veröffentlichen; gilt nur für journalistische Angebote. - **§ 22 KUG**: Unerlaubt veröffentlichte Fotos → Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch des Creators. - **DSGVO Art. 17**: Löschungsanspruch gegen Plattformen und andere User für rechtswidrig verarbeitete Personendaten. - **Plattform-Meldewege**: Jede Plattform hat Meldeverfahren für Hassrede, Diffamierung, Verleumdung. ### Krisenkommunikation-Eskalationsleiter | Stufe | Maßnahme | Rechtsbasis | |-------|----------|------------| | 1 | Plattform-Meldung | DSA Art. 16, NetzDG | | 2 | Privates Löschersuchen | § 1004 BGB analog | | 3 | Anwaltliches Abmahn-/Löschungsschreiben | § 823 BGB + § 1004 BGB | | 4 | Einstweilige Verfügung | §§ 935 ff. ZPO | | 5 | Strafanzeige | §§ 185 ff. StGB | | 6 | Schadensersatzklage | § 823 BGB | ## Kaltstart-Fragen (6) 1. Was ist der Auslöser der Krise – eigener Fehler, falsche Behauptung über Creator oder Produkt? 2. Welche Inhalte sollen gelöscht / richtiggestellt werden? 3. Wer verbreitet falsche Informationen (andere Creator, Medien, Follower)? 4. Besteht Dringlichkeit (laufende Abmahnung, drohende Rufschädigung)? 5. Gibt es laufende Kooperations-Verträge, die von der Krise betroffen sind? 6. Gewünschtes Ergebnis: Richtigstellung-Statement, Löschungsschreiben oder Reaktionsstrategie? ## Prüfprogramm - Eigener Fehler: Proaktive Richtigstellung ist rechtlich und kommunikativ besser als Schweigen. - Falsche Behauptungen: Tatsache vs. Werturteil → nur Tatsachen sind angreifbar. - Einstweilige Verfügung: Dringlichkeit (14-Tage-Regel); bei Verzögerung = Verlust der Dringlichkeit. - Screenshot-Sicherung: Alle Inhalte vor Löschung sichern → Beweis. - Statement: Kurz, sachlich, keine Entschuldigung für Nichtgetanes; keine überschießenden Aussagen. - Anwalt: Bei massivem Shitstorm mit Behauptungen → sofort Anwalt einschalten. ## Typische Fallen - Creator antwortet impulsiv auf Shitstorm → verschlimmert die Situation rechtlich. - Richtigstellung enthält neue falsche Behauptungen → neue Angriffsfläche. - Inhalte vor Sicherung gelöscht → kein Beweismittel mehr. - Dringlichkeit verpasst → keine einstweilige Verfügung mehr möglich. ## Normen und Quellen - § 1004 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html - § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html - § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html - § 29 MStV – Gegendarstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__29.html - DSA Art. 16: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065 ## Output-Formate - Krisenreaktionsplan (Stufenmodell) - Richtigstellungs-Statement-Vorlage - Löschungsschreiben (an andere Creator / Medien) - Einstweilige Verfügung: Prüfschema