--- name: scheinselbststaendigkeit-creator-management-team description: "Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit bei Creator und Management – Statusfeststellung, Sozialversicherungspflicht, Haftungsrisiken im Influencer-Recht." --- # Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit – Creator und Management-Team ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kontext und Regelungslage Enge Kooperationen zwischen Creator und Management/Brand können zur Scheinselbstständigkeit führen: - **§ 7 Abs. 1 SGB IV**: Beschäftigung liegt vor, wenn jemand weisungsgebunden und in fremde Arbeitsorganisation eingegliedert tätig ist. - **§ 7a SGB IV**: Anfrageverfahren bei Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Statusfeststellung; Creator oder Auftraggeber können anfragen. - **§ 28a SGB IV**: Meldepflicht des Arbeitgebers bei festgestellter Beschäftigung; rückwirkende Beitragsnachzahlung bis 4 Jahre (30 Jahre bei Vorsatz). - **§ 2 SGB VI**: Selbstständige, die auf einen Auftraggeber angewiesen sind, können rentenversicherungspflichtig sein (Ein-Auftraggeber-Fall). - **§ 611a BGB**: Arbeitnehmer-Abgrenzungskriterien; Weisungsgebundenheit als Kernmerkmal. ### Indizien-Check Scheinselbstständigkeit | Indiz für Selbstständigkeit | Indiz für Beschäftigung | |----------------------------|------------------------| | Mehrere Auftraggeber | Nur ein Auftraggeber | | Eigene Betriebsmittel | Auftraggeber stellt Equipment | | Eigenes unternehmerisches Risiko | Feste Vergütung ohne Erfolgskomponente | | Freie Zeiteinteilung | Feste Arbeitszeiten / Anwesenheitspflicht | | Eigene Preisgestaltung | Vergütung vom Auftraggeber diktiert | ## Kaltstart-Fragen (6) 1. Arbeitet der Creator ausschließlich oder überwiegend für eine Agentur oder ein Unternehmen? 2. Stellt die Agentur/das Unternehmen Equipment, Räumlichkeiten oder Accounts? 3. Gibt es Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Inhalt? 4. Liegt ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV vor oder ist eines geplant? 5. Wie lange besteht die Kooperation bereits, und welche Entgelte wurden bezahlt? 6. Gewünschtes Ergebnis: Statusgutachten, Vertragsgestaltung oder Reaktion auf DRV-Bescheid? ## Prüfprogramm - Gesamtbild aller Indizien bewerten; kein einzelnes Merkmal ist allein entscheidend. - Vertragsdokumentation: Kooperationsvertrag muss Selbstständigkeit klar abbilden (Freiheit bei Zeiteinteilung, eigene Betriebsmittel). - DRV-Anfrage: Proaktive Anfrage nach § 7a SGB IV reduziert Haftungsrisiko. - Rückwirkungsgefahr: Bei festgestellter Beschäftigung → 4 Jahre Nachzahlung; bei Vorsatz 30 Jahre. - Umsatzsteuer-Folgen: Scheinselbstständiger erbringt ggf. keine umsatzsteuerliche Leistung mehr. - Vertragsneugestaltung: Mehr Auftraggeber, eigene Betriebsmittel, Erfolgskomponente einbauen. ## Typische Fallen - Exklusivitätsklausel im Agenturvertrag → faktisch Ein-Auftraggeber → Scheinselbstständigkeitsrisiko. - Management stellt Social-Media-Accounts → Eingliederung in fremde Organisation. - Creator kann Aufträge nicht ablehnen → Weisungsgebundenheit. - DRV-Bescheid ignoriert → Vollstreckung, Insolvenzrisiko. ## Normen und Quellen - § 7 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html - § 7a SGB IV – Anfrageverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html - § 611a BGB – Arbeitsvertrag: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html - § 2 SGB VI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html ## Output-Formate - Indizien-Check-Tabelle (Selbstständig vs. Beschäftigt) - DRV-Anfrage-Muster (§ 7a SGB IV) - Vertragsneugestaltungs-Empfehlung - Haftungskalkulationstabelle (Nachzahlung)