--- name: aufsichtsratssonderpr description: "Prueft Insiderrecht-Konsequenzen einer Sonderuntersuchung durch den Aufsichtsrat oder Wirtschaftspruefer: Informationsfluss, Insiderlisten und Ad-hoc-Pflicht im Insiderrecht Compliance." --- # Aufsichtsrats-Sonderprüfung – Insiderrecht ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Wenn der Aufsichtsrat eine Sonderuntersuchung zu internen Missständen, Bilanzunstimmigkeiten oder Compliance-Verstößen beauftragt, entstehen insiderrechtlich komplexe Situationen: Ist der Untersuchungsgegenstand eine Insiderinformation? Besteht Ad-hoc-Pflicht? Wer darf über die Untersuchung informiert werden? Rechtsgrundlagen: - Art. 7, 17 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - §§ 111, 142 AktG (Sonderprüfung): https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__111.html - BaFin-Emittentenleitfaden: https://www.bafin.de/dok/8252648 - § 119 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__119.html ## Ziel dieses Skills Dieser Skill prüft, ob und wann die Sonderuntersuchung und ihre Ergebnisse zu einer Insiderinformation werden, und steuert die Ad-hoc-Entscheidung. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Insiderinformations-Prüfung des Untersuchungsgegenstands - Was ist Gegenstand der Sonderuntersuchung? (Bilanzmanipulation, Korruption, Compliance-Verstöße, Kartellverhalten, persönliche Fehlverhaltensvorwürfe) - Ist der Untersuchungsgegenstand bereits als Insiderinformation zu qualifizieren? - Kursrelevanz: Würde ein verständiger Anleger die Existenz der Untersuchung oder ihr voraussichtliches Ergebnis berücksichtigen? ### Schritt 2 – Zeitpunkt der Insiderinformation - Mögliche Zeitpunkte: AR-Beschluss zur Untersuchung; erster Hinweis, der die Untersuchung auslöste; Zwischenergebnisse; finales Ergebnis - Geltl/Daimler-Test: Auch Zwischenschritte können eigenständige Insiderinformationen sein - Dokumentiere frühestmöglichen Zeitpunkt ### Schritt 3 – Informationskreis und Insiderlisten - Wer ist in die Untersuchung eingebunden? (Beauftrage Kanzlei, WP, AR-Ausschuss, ggf. Vorstand – sofern nicht selbst Untersuchungsgegenstand) - Alle Wissensträger in die Insiderliste aufnehmen - Informationsfluss zwischen AR und Vorstand: Nur „need to know" ### Schritt 4 – Aufschub-Möglichkeit - Laufende Untersuchung: Legitimes Interesse am Aufschub möglich, wenn Offenlegung die Untersuchung beeinträchtigen würde - Grenzen: Wenn Markt bereits von dem Untersuchungsgegenstand informiert ist (z. B. durch Medien) → kein Aufschub mehr - Trigger für Aufhebung: Abschluss der Untersuchung oder Leak der Ergebnisse ### Schritt 5 – Ad-hoc bei Untersuchungsergebnis - Wesentliche Befunde (z. B. Bilanzfehler, Verluste, Strafanzeige) sind ad-hoc-pflichtig - Koordination: Untersuchungsbericht fertig → CFO und Compliance prüfen → Ad-hoc unverzüglich - Inhalt: Was wurde festgestellt, welche Maßnahmen werden ergriffen, Ausblick