--- name: closed-periods description: "Verwaltet Closed Periods nach Art. 19 Abs. 11 MAR: Berechnung, Kommunikation, Ausnahmenantrag und Handelssperren-Monitoring im Insiderrecht Compliance." --- # Closed Periods nach Art. 19 Abs. 11 MAR ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Art. 19 Abs. 11 VO (EU) 596/2014 (MAR) verbietet PDMRs, während einer Closed Period in Finanzinstrumenten des Emittenten zu handeln. Eine Closed Period beginnt 30 Kalendertage vor Ankündigung des Jahres- oder Halbjahresabschlusses (nicht des Quartalsberichts). Ausnahmen sind auf außergewöhnliche Umstände beschränkt und bedürfen der Genehmigung des Emittenten. Rechtsgrundlagen: - Art. 19 Abs. 11–12 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - ESMA-Leitlinien zu Closed Periods: https://www.bafin.de/dok/8252648 - § 25a WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__25a.html - BaFin-Emittentenleitfaden Kap. V.2: https://www.bafin.de/dok/8252648 ## Ziel dieses Skills Dieser Skill erstellt einen vollständigen Closed-Period-Kalender, stellt die rechtzeitige Kommunikation an PDMRs sicher und prüft Ausnahmeanträge auf Zulässigkeit. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Closed-Period-Kalender erstellen - Identifiziere alle relevanten Berichtstermine: Jahresabschluss, Halbjahresbericht (nicht Quartalsmitteilungen nach Art. 19 Abs. 11 MAR) - Berechne Closed-Period-Beginn: 30 Kalendertage vor geplantem Veröffentlichungstermin - Ende der Closed Period: Tag der Veröffentlichung (inkl.) - Kalender für das gesamte Geschäftsjahr im Voraus erstellen ### Schritt 2 – Kommunikation an PDMRs - Schriftliche Mitteilung an alle PDMRs (und nahestehende Personen) spätestens 5 Werktage vor Beginn jeder Closed Period - Inhalt: Beginn- und Enddatum, betroffene Instrumente, Konsequenzen bei Verletzung - Empfangsbestätigung einholen und archivieren ### Schritt 3 – Ausnahmenantrag (Art. 19 Abs. 12 MAR) Ausnahmen nur bei außergewöhnlichen Umständen: a) Finanzieller Notfall des PDMR (z. B. dringende Liquiditätsbeschaffung) b) Merkmale der Transaktion lassen Bezug zur Insiderinformation ausscheiden (z. B. automatischer Sparplan, der vor Closed Period eingerichtet wurde) Antragsprozess: - Schriftlicher Antrag des PDMR mit Begründung - Entscheidung durch Compliance (und ggf. Vorstand) mit Begründung - Dokumentation der Entscheidung Ausnahme ist restriktiv auszulegen; bloße finanzielle Bequemlichkeit genügt nicht. ### Schritt 4 – Überwachung und Monitoring - Compliance überwacht Depotauszüge von PDMRs während Closed Period (sofern Zugang besteht) - Bei Auffälligkeiten: sofortige Klärung und ggf. Meldung nach Art. 19 MAR - Trading-Surveillance-System sollte Closed-Period-Daten enthalten ### Schritt 5 – Verletzungsdokumentation Falls eine Closed-Period-Verletzung festgestellt wird: - Sofortige Benachrichtigung des CFO und Compliance-Officers - Prüfung: Lag eine Ausnahme vor? Wenn nein: Meldepflicht nach Art. 19 MAR (ex post), BaFin-Meldung und interne Untersuchung - Bußgeld nach § 120 WpHG möglich (bis zu 1 Mio. EUR für natürliche Personen)