--- name: covenant-cyberangriff description: "Prueft Ad-hoc-Pflicht und Insiderrecht bei Covenant-Verletzungen in Kreditvertraegen: Wesentlichkeit, Kursrelevanz, Aufschub und Glaeubiger-Kommunikation im Insiderrecht Compliance." --- # Covenant Breach – Insiderrecht und Ad-hoc-Pflicht ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Eine Verletzung von Kreditvertragsklauseln (Financial Covenants, Cross-Default, Change-of- Control) kann eine Insiderinformation nach Art. 7 MAR begründen, wenn sie kursrelevant ist. Kursrelevanz hängt von der Wesentlichkeit der Verletzung ab: Drohende Kündigung, Fälligkeit oder Restrukturierungsbedarf sind regelmäßig kursrelevant. Rechtsgrundlagen: - Art. 7, 17 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - § 97 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__97.html - BaFin-Emittentenleitfaden Kap. VI.2: https://www.bafin.de/dok/8252648 ## Ziel dieses Skills Dieser Skill prüft, ob eine Covenant-Verletzung eine Insiderinformation und Ad-hoc-Pflicht auslöst, und entwickelt die Compliance-Strategie für Emittent und Kreditgeber. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Art und Wesentlichkeit der Verletzung - Welcher Covenant wurde verletzt? (z. B. Leverage Ratio, DSCR, ICR) - Ist die Verletzung manifest oder nur drohend? - Welche Rechtsfolge sieht der Kreditvertrag vor? (Kündigung, Cure-Period, Waiver) - Ist die Verletzung reversibel (Einmaltransaktion, saisonaler Effekt) oder strukturell? ### Schritt 2 – Insiderinformations-Prüfung - Kursrelevanz: Würde ein verständiger Anleger die Covenant-Verletzung bei der Investitionsentscheidung berücksichtigen? - Hohe Kursrelevanz-Indikation bei: drohender Kreditkündigung, Cross-Default, Restrukturierungsbedarf, Liquiditätsgefährdung - Niedrige Kursrelevanz: Technische Verletzung ohne materielle Konsequenz, bereits laufende Waiver-Verhandlungen mit sehr hoher Erfolgswahrscheinlichkeit ### Schritt 3 – Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR - Mögliches legitimes Interesse: Laufende Waiver-Verhandlungen mit Kreditgebern - Voraussetzung: Waiver-Verhandlungen sind fortgeschritten und Abschluss wird mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet - Vertraulichkeit: Kreditgeber unter NDA, Informationskreis begrenzt - Trigger: Scheitern der Verhandlungen → Sofortveröffentlichung ### Schritt 4 – Kreditgeber-Kommunikation - Information an Kreditgeber ist reguläre Geschäftskommunikation (Art. 10 Abs. 1 MAR) - Kreditgeber werden Sekundärinsider: Müssen auf Handelsverbote hingewiesen werden - Kreditgeber sind in Insiderliste aufzunehmen, wenn sie Insiderinformationen erhalten ### Schritt 5 – Ad-hoc und Sanierungsankündigung - Nach Entscheid: Ad-hoc-Mitteilung zu Covenant-Verletzung und Maßnahmen - Inhalt: Art der Verletzung, Zeitpunkt, ergriffene Maßnahmen, Ausblick - Koordination mit Sanierungsankündigung (falls zutreffend) ## Weitere Hinweise Bei syndizierten Krediten ist die Koordination mit allen Banken der Kreditgebergruppe besonders wichtig: Werden alle Kreditgeber gleichzeitig und auf demselben Informationsstand gehalten? Unterschiedliche Informationsstände innerhalb des Kreditsyndikats können zu ungleichem Insider-Status der Bankvertreter führen und das Koordinationsrisiko erhöhen. Die Insiderliste muss alle informierten Bankvertreter namentlich erfassen. Weitere Quellen: - Art. 18 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - BaFin-Emittentenleitfaden: https://www.bafin.de/dok/8252648