--- name: gerichtsverfahren-sanktionen description: "Prueft Insiderinformations-Qualitaet laufender Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren: Kursrelevanz, Ad-hoc-Pflicht und Verteidigungsinteressen im Insiderrecht Compliance." --- # Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren – Insiderrecht ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Laufende oder drohende Gerichtsverfahren können Insiderinformationen darstellen, wenn ihr Ausgang den Kurs wesentlich beeinflussen würde (z. B. milliardenschwere Schadensersatzklagen, patentrechtliche Kernstreitigkeiten, Kartellbußgeldverfahren). Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR kann greifen, wenn Veröffentlichung das Verfahren gefährdet. Rechtsgrundlagen: - Art. 7, 17 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - ESMA-Leitlinien Aufschub: https://www.bafin.de/dok/8252648 - § 97 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__97.html - BaFin-Emittentenleitfaden: https://www.bafin.de/dok/8252648 ## Ziel dieses Skills Dieser Skill prüft, ob laufende Gerichts- oder Schiedsverfahren eine Insiderinformation darstellen, wann die Ad-hoc-Pflicht entsteht, und ob ein Aufschub zulässig ist. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Wesentlichkeit des Verfahrens - Was ist Gegenstand des Verfahrens? - Wie hoch ist das mögliche Schadensersatzvolumen oder der Wert der strittigen Rechte? - Wie wahrscheinlich ist ein nachteiliges Urteil? - Verhältnis zum Unternehmenswert (Marktkapitalisierung) ### Schritt 2 – Insiderinformations-Prüfung (Art. 7 MAR) - Präzision: Ist das Verfahren und sein potenzieller Ausgang präzise genug? (Laufendes Verfahren mit konkreten Klageanträgen ist präzise) - Kursrelevanz: Würde ein verständiger Anleger das Verfahren bei der Investitionsentscheidung berücksichtigen? - Nichtöffentlichkeit: Ist das Verfahren noch nicht öffentlich bekannt? (Viele Gerichtsverfahren werden öffentlich durch Pressemitteilungen oder Registereintragungen) ### Schritt 3 – Aufschub wegen Verteidigungsinteressen - Legitimes Interesse: Beeinträchtigung der Verfahrensstrategie durch frühzeitige Offenlegung der Streitwerte, Beweislage oder Vergleichsbereitschaft - Praxis: BaFin-Emittentenleitfaden erkennt dieses Interesse an, aber nur für die Information über die Verfahrensstrategie, nicht für das Verfahren selbst, wenn bereits bekannt - Grenzen: Wenn Verfahren durch Kläger oder Gericht öffentlich gemacht wird → kein Aufschub ### Schritt 4 – Eskalationspunkte: Neue kursrelevante Entwicklungen Neue Insiderinformationen entstehen ggf. bei: - Erstinstanzlichem Urteil (besonders bei hohem Streitwert) - Vergleichsverhandlungen (konkretes Angebot beider Seiten) - Behördlicher Entscheidung (Kartellamt, BaFin, EuGH-Schlussanträge) - Möglichem Aktenzeichen nach EuGH-Vorlage ### Schritt 5 – Koordination mit Rechtsabteilung - Rechtsabteilung / externe Prozessanwälte: in Insiderliste aufnehmen - Regelmäßiger Update-Mechanismus: Quartalsbericht der Rechtsabteilung an Compliance über wesentliche neue Entwicklungen in Verfahren mit Ad-hoc-Relevanz