--- name: kapitalerh-hung description: "Prueft Insiderrecht-Compliance bei Kapitalerhoehungen: Zeitpunkt der Insiderinformation, Market Sounding, Handelsverbot, Ad-hoc und Bezugsrecht im Insiderrecht Compliance." --- # Kapitalerhöhung – Insiderrechtliche Anforderungen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Eine Kapitalerhöhung (ordentlich, genehmigtes Kapital, Bezugsrechtsausschluss) erzeugt typischerweise eine Insiderinformation spätestens ab dem Board-Beschluss. Market Sounding nach Art. 11 MAR kann vorgelagert sein. Die Ad-hoc-Meldung muss unmittelbar beim Board- Beschluss erfolgen, sofern kein wirksamer Aufschub besteht. Rechtsgrundlagen: - Art. 7, 11, 17 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - DVO (EU) 2016/960 (Market Sounding): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0960 - §§ 182–191 AktG (Kapitalerhöhung): https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__182.html - BaFin-Emittentenleitfaden Kap. VI: https://www.bafin.de/dok/8252648 ## Ziel dieses Skills Dieser Skill steuert die insiderrechtliche Compliance einer Kapitalerhöhung vom Beschluss bis zur Ad-hoc-Veröffentlichung, inklusive Market Sounding und Post-Deal-Compliance. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Entstehungszeitpunkt der Insiderinformation - Prüfe, ob bereits die Entscheidung, eine Kapitalerhöhung zu prüfen, eine präzise Information darstellt (Geltl/Daimler-Test: Zwischenschritte) - Typischer Insiderinformations-Zeitpunkt: Board-Beschluss zur Durchführung - Dokumentiere Zeitpunkt und Wissensträger ### Schritt 2 – Market Sounding (Art. 11 MAR) Falls potenzielle Investoren vor Ankündigung sondiert werden: - Wall-Crossing-Verfahren nach Skill ins-008 einleiten - Sounding-Skript genehmigen: Welche Informationen werden als UPSI offengelegt? - Insiderlisten für alle gesoundeten Investoren führen ### Schritt 3 – Handelsverbote und Closed Periods - Vorstands- und AR-Mitglieder: Kein Handel in Aktien des Emittenten ab Insiderinformationszeitpunkt - Konsortialbanken: Chinese Wall zwischen Underwriting-Team und Eigenhandel - Bezugsrechte-Ausübung durch PDMRs: Prüfung ob Safe Harbour nach Art. 9 MAR greift ### Schritt 4 – Ad-hoc-Veröffentlichung - Unverzüglich nach Board-Beschluss (Art. 17 MAR) - Inhalt: Volumen, Preis oder Preisrange (falls bestimmt), Verwendungszweck, Timeline - Handelsaussetzung prüfen: Ggf. Antrag an Handelsplatz vor Beschluss - Koordination mit Konsortialbank für gleichzeitige Pressemitteilung ### Schritt 5 – Post-Deal-Compliance - Insiderlisten schließen (Austrittsdaten für alle Beteiligten eintragen) - Directors' Dealings: Zeichnung durch PDMRs meldepflichtig nach Art. 19 MAR - Stabilisierungsmaßnahmen: Nur unter DVO (EU) 2016/1052 (Bezug zu Skill ins-022) - Lock-up-Vereinbarungen dokumentieren ## Weitere Hinweise Eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss) ist besonders sensibel: Die Entscheidung liegt beim Vorstand im Rahmen des genehmigten Kapitals und muss unverzüglich ad-hoc kommuniziert werden. Die Marktpraxis folgt typischerweise einem beschleunigten Bookbuilding, bei dem die Preisfindung innerhalb weniger Stunden abgeschlossen wird. Compliance und IR müssen ab Beginn des Bookbuilding-Prozesses in höchster Alarmbereitschaft sein. Weitere Quellen: - §§ 182 ff. AktG: https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__182.html - DVO (EU) 2016/960: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0960