--- name: krisenfall-profit-warning description: "Steuert den Compliance-Prozess bei einer Profit Warning: Insiderinformations-Entstehungszeitpunkt, Ad-hoc-Pflicht, Inhalt und Koordination mit Konsensus-Updates im Insiderrecht Compliance." --- # Krisenfall Profit Warning – Ad-hoc und Insiderrecht ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Eine Gewinnwarnung (Profit Warning) entsteht, wenn der Emittent erkennt, dass seine aktuell kommunizierten Prognosen wesentlich unterschritten werden. Ab dem Zeitpunkt, an dem diese Erkenntnis als präzise Information vorliegt und kursrelevant ist, besteht Ad-hoc-Pflicht nach Art. 17 MAR. Es gibt keinen Aufschub-Tatbestand für Profit Warnings (keine laufenden Verhandlungen, keine legitime Geheimnishaltung). Rechtsgrundlagen: - Art. 7, 17 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - § 97 WpHG (Haftung): https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__97.html - BaFin-Emittentenleitfaden Kap. VI.2: https://www.bafin.de/dok/8252648 - EuGH C-19/11 (Geltl/Daimler, Zwischenschritte): https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=123755 ## Ziel dieses Skills Dieser Skill steuert den Compliance-Prozess von der internen Erkenntnis einer Gewinnverfehlung bis zur ordnungsgemäßen Ad-hoc-Veröffentlichung und der Konsensus-Kommunikation mit Analysten. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Zeitpunkt der Insiderinformation - Entstehungszeitpunkt: Wann war die Prognoseabweichung als präzise Information erkennbar? (Nicht erst beim CFO-Monats-Bericht, sondern ggf. schon bei erstem internen Alert) - Anwendung des Geltl/Daimler-Tests: Auch ein Zwischenschritt (z. B. erste 2-Monats-Zahlen weichen stark ab) kann präzise und kursrelevant sein - Ergebnis: Frühestmöglicher Zeitpunkt dokumentieren ### Schritt 2 – Kursrelevanz-Beurteilung - Vergleich: Veröffentlichte Prognose vs. neue Erwartung - Materiality-Schwelle: Es gibt keine feste prozentuale Grenze; BaFin-Emittentenleitfaden gibt Indikatorenliste - Analyse: Wie stark weicht die neue Erwartung von Markterwartungen (Analystenkonsensus) ab? - Ex-ante-Beurteilung: Würde ein verständiger Anleger die Information berücksichtigen? ### Schritt 3 – Inhalt der Profit-Warning-Ad-hoc Pflichtinhalt: - Frühere Prognose (Zitat aus letzter Veröffentlichung) - Neue Prognose oder zumindest Angabe der Bandbreite (falls möglich) - Ursachen der Abweichung (präzise, keine allgemeinen Floskeln) - Zeitraum (welches Geschäftsjahr / Quartal) - Ausblick (falls möglich) Verboten: Verwischende Sprache, Prognose-Widersprüche, irreführende Formulierungen ### Schritt 4 – Koordination mit Analysten und IR - Keine Advance-Information an Analysten oder Investoren vor Ad-hoc-Veröffentlichung - Nach Ad-hoc: Analystencall oder IR-Mitteilung zulässig (keine neuen Informationen) - Konsensus-Update: Analysten passen Schätzungen nach Ad-hoc eigenständig an ### Schritt 5 – Nachgang und Haftungsvorsorge - Analyse: Wurden zwischen Entstehung der Insiderinformation und Ad-hoc Eigengeschäfte von PDMRs getätigt? → Prüfung auf Art. 14/19 MAR-Verstoß - § 97-WpHG-Haftungsrisiko einschätzen: Wie lange zwischen Entstehung und Veröffentlichung? - Compliance-Akte: Entstehungszeitpunkt der Insiderinformation belegen