--- name: leak-krisenfall description: "Steuert die Sofortreaktion auf einen Informationsleck: Veroeffentlichungspflicht, BaFin-Meldung, Medienmanagement und forensische Dokumentation im Insiderrecht Compliance." --- # Leak Response – Reaktion auf Informationslecks ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Art. 17 Abs. 7 MAR verpflichtet den Emittenten, eine Insiderinformation unverzüglich zu veröffentlichen, wenn die Vertraulichkeit nicht mehr gewährleistet werden kann. Kurssprünge ohne öffentliche Erklärung gelten als Indikator für einen Leak. Die BaFin überwacht den Markt kontinuierlich auf Handelsauffälligkeiten. Ein Leak beendet automatisch jeden laufenden Aufschub. Rechtsgrundlagen: - Art. 17 Abs. 7 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - Art. 17 Abs. 4 MAR (Aufschub): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - § 50 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__50.html - BaFin-Emittentenleitfaden Kap. VI.4: https://www.bafin.de/dok/8252648 ## Ziel dieses Skills Dieser Skill steuert die Sofortreaktion auf einen Informationsleak, koordiniert die Veröffentlichungspflicht, sichert Beweise für die interne Untersuchung und managt die Kommunikation nach außen. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Leak-Erkennung und Bewertung (0–30 Min.) Indikatoren für einen Leak: - Ungewöhnliche Handelsvolumina oder Kurssprünge vor einer geplanten Ad-hoc-Mitteilung - Medienberichte oder Social-Media-Posts mit kursrelevanten Details - BaFin-Anfrage zu Handelsauffälligkeiten - Interne Meldung (Whistleblower, Mitarbeiter) Sofortmaßnahme: Compliance-Officer, CFO und General Counsel unverzüglich informieren. ### Schritt 2 – Entscheidung über Sofortveröffentlichung (30–60 Min.) - Besteht ein laufender Aufschub? → Aufschub endet automatisch bei Leak (Art. 17 Abs. 7 MAR) - Ist die Insiderinformation bereits ausreichend öffentlich (breite Medienberichterstattung)? → Wenn ja: Pflicht zur Klarstellung, nicht zwingend neue Ad-hoc - Wenn nein: Unverzügliche Ad-hoc-Veröffentlichung (Skill ins-003) - Entscheidung und Begründung mit Zeitstempel festhalten ### Schritt 3 – Medienmanagement und Handelsplatz - Pressestelle: Keine Bestätigung oder Dementierung bis Ad-hoc veröffentlicht - Handelsplatz informieren: Ggf. Handelsaussetzung beantragen - Nach Ad-hoc: Freigabe für IR-Kommunikation ### Schritt 4 – BaFin-Kommunikation - Proaktive Meldung an BaFin Wertpapieraufsicht (wA-Meldung) - Inhalt: Sachverhalt des Leaks, Zeitpunkt der Entdeckung, ergriffene Maßnahmen - BaFin kann eigenständige Untersuchung (§ 4 WpHG) einleiten ### Schritt 5 – Forensische Sicherung und interne Untersuchung - IT-Forensik: E-Mails, Chat-Protokolle, Datenbankzugriffe sichern (Zeitfenster: 48h vor Leak) - Insiderliste: Wer hatte Zugang zur Information? - Befragung der Wissensträger (durch externe Kanzlei, um Vertraulichkeit zu wahren) - Ergebnis der Untersuchung dokumentieren