--- name: lieferkettenereignis description: "Prueft Insiderinformations-Qualitaet und Ad-hoc-Pflicht bei wesentlichen Lieferkettenereignissen (Lieferantenausfall, Rohstoffengpass, Geopolitik) im Insiderrecht Compliance." --- # Lieferkettenereignis – Insiderrecht und Ad-hoc-Pflicht ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Ein wesentlicher Lieferantenausfall, ein gravierender Rohstoffengpass oder ein geopolitisches Ereignis, das die Lieferkette des Emittenten erheblich beeinträchtigt, kann eine kursrelevante Insiderinformation sein. Die Kursrelevanz hängt vom Grad der Beeinträchtigung und der Fähigkeit des Emittenten ab, Auswirkungen zu kompensieren. Rechtsgrundlagen: - Art. 7, 17 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - EuGH C-628/13 (Lafonta, Kursrichtung): https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=162388 - BaFin-Emittentenleitfaden: https://www.bafin.de/dok/8252648 ## Ziel dieses Skills Dieser Skill prüft, ob ein Lieferkettenereignis eine Insiderinformation darstellt, bestimmt den Entstehungszeitpunkt und koordiniert die Ad-hoc-Entscheidung mit dem Krisenmanagement. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Lieferkettenereignis bewerten - Art des Ereignisses: Lieferanteninsolvenz, Naturkatastrophe, Geopolitik (Embargo, Krieg), Qualitätsproblem, Transportunterbrechung - Betroffene Waren: Wie kritisch sind die betroffenen Materialien / Komponenten? - Substitute: Gibt es kurzfristig verfügbare Alternativen? - Zeitlicher Horizont: Kurze Unterbrechung (< 4 Wochen) vs. struktureller Ausfall ### Schritt 2 – Kursrelevanz-Beurteilung - Finanzielle Modellierung: Auswirkungen auf Umsatz, Marge, Lagerhaltung - Vergleich mit Prognose: Wird die aktuelle Guidance noch haltbar sein? - Abweichung vom Analystenkonsensus - Lafonta-Test: Kursrichtung muss nicht vorhersagbar sein; verständiger Anleger würde die Information dennoch berücksichtigen ### Schritt 3 – Insiderinformations-Zeitpunkt - Wann wurde die Beeinträchtigung intern erstmals als wesentlich eingeschätzt? - Interne Alerts (Supply-Chain-Management-System), Lieferanten-Meldungen - Frühestmöglicher Zeitpunkt: Erste konservative Schadensprognose, nicht erst beim vollständigen Überblick ### Schritt 4 – Aufschub-Prüfung - Laufende Verhandlungen mit Alternativlieferanten: Legitimes Interesse möglich - Aber: Wenn Lieferkettenproblem zu Prognoseabweichung führt → kein Aufschub mehr zulässig (keine laufenden Verhandlungen über das Kernproblem) ### Schritt 5 – Koordination mit Krisenmanagement - Compliance und Krisenmanagement-Team gleichzeitig informieren - Kommunikationsfreiheit: Nach Ad-hoc können Details mit Journalisten und Analysten besprochen werden - LkSG-Meldepflichten: Parallel prüfen (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) ## Weitere Hinweise Das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) verpflichtet große Unternehmen zu Risikoanalysen und Präventionsmaßnahmen in der Lieferkette. Ein durch das LkSG ausgelöstes Audit oder eine festgestellte Verletzung kann selbst eine kursrelevante Information sein (Bußgeldrisiko, Reputationsschaden). Compliance muss LkSG-Monitoring und MAR-Compliance-Prozesse systematisch verknüpfen, damit LkSG-Feststellungen automatisch auf Insiderinformations-Qualität geprüft werden. Weitere Quellen: - LkSG: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/ - Art. 7 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596