--- name: roadshow-dual description: "Sichert Roadshows (Kapitalmarkt, Pre-IPO, M&A) gegen MAR-Risiken: Praesentation-Screening, Selective Disclosure, Insider-Free-Periods und Wall-Crossing im Insiderrecht Compliance." --- # Roadshows – Insiderrechtliche Compliance ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Roadshows für Kapitalerhöhungen, IPOs oder Anleiheemissionen sind intensive Phase der Investorenkommunikation, in der Selective Disclosure-Risiken erhöht sind. Art. 10 MAR, Art. 11 MAR (Market Sounding), Art. 17 MAR und die Vorschriften zur Erstveröffentlichung müssen gleichzeitig eingehalten werden. Für IPOs gilt zudem die EU-Prospektverordnung. Rechtsgrundlagen: - Art. 10, 11, 17 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R1129 - BaFin-Emittentenleitfaden: https://www.bafin.de/dok/8252648 ## Ziel dieses Skills Dieser Skill sichert den gesamten Roadshow-Prozess gegen MAR-Verstöße: von der Präsentationsfreigabe bis zum Post-Roadshow-Compliance-Report. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Präsentation-Screening - Alle Präsentationsinhalte müssen vor der Roadshow von Compliance freigegeben werden - Screening: Enthält die Präsentation Insiderinformationen, die noch nicht veröffentlicht sind? Wenn ja: Ad-hoc vor Roadshow-Beginn oder Entfernung der Information - Nur auf Basis öffentlicher Informationen (Jahresbericht, Ad-hoc, Prospekt) kommunizieren ### Schritt 2 – Roadshow-Teilnehmer und Insiderstatus - Investoren, die im Rahmen von Market Sounding (Art. 11 MAR) Insiderinformationen erhalten: Wall-Crossing-Prozess nach Skill ins-008 einleiten - Investoren in reiner Roadshow (auf Basis öffentlicher Informationen): Kein Insiderstatus - Trenne klar zwischen Market Sounding und Roadshow ### Schritt 3 – Free-Period-Prüfung - Liegt die Roadshow in einer Closed Period? → Keine Eigengeschäfte der PDMRs - Liegt eine aktuelle Insiderinformation vor? → Roadshow absagen oder auf rein öffentliche Informationen beschränken ### Schritt 4 – Q&A-Management - Keine Antworten auf Fragen, die Insiderinformationen bestätigen oder nahelegen - Standard-Antwort: „Wir kommentieren Marktgerüchte nicht" - Alle Q&A-Sessions protokollieren (Fragen und Antworten) ### Schritt 5 – Post-Roadshow-Review - Hat IR versehentlich kursrelevante Informationen kommuniziert? - Wenn ja: Sofortige Ad-hoc-Pflicht prüfen - Protokolle aufbewahren (5 Jahre) - Nächste Roadshow: Learnings aus Compliance-Review einarbeiten ## Weitere Hinweise Bei IPO-Roadshows gelten zusätzlich die Anforderungen der EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129: Der Prospekt muss vor dem Beginn des öffentlichen Angebots veröffentlicht sein. Informationen in der Roadshow-Präsentation dürfen nicht wesentlich über den Prospektinhalt hinausgehen, es sei denn, ein Nachtrag wird veröffentlicht. Compliance muss Präsentation und Prospekt auf Kohärenz prüfen. Bei Abweichungen: Nachtrags-Prospekt erforderlich. Weitere Quellen: - EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R1129 - BaFin-Emittentenleitfaden: https://www.bafin.de/dok/8252648