--- name: stimmrechtsmitteilung-social description: "Koordiniert Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG mit MAR-Insiderrecht: Schwellenberechnungen, Meldefristen und Insider-Trading-Risiken bei Paketkauf im Insiderrecht Compliance." --- # Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG) und Insiderrecht ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG (Umsetzung der Transparenzrichtlinie) sind zwar keine MAR-Pflichten, aber in der Praxis eng mit dem Insiderrecht verzahnt: Der Paketkauf, der eine Meldeschwelle auslöst, kann auf Basis von Insiderinformationen erfolgen (Art. 14 MAR- Verstoß). Umgekehrt kann das Überschreiten einer Meldeschwelle selbst eine Insiderinformation für den Emittenten darstellen (Art. 7 MAR). Rechtsgrundlagen: - §§ 33–47 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html - Art. 7, 14 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - Transparenzrichtlinie (EU) 2013/50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0050 - BaFin-Emittentenleitfaden: https://www.bafin.de/dok/8252648 ## Ziel dieses Skills Dieser Skill koordiniert Stimmrechtsmitteilungs-Pflichten mit MAR-Insiderrecht und stellt sicher, dass Paketerwerbe und Meldungen rechtskonform ablaufen. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Stimmrechtsmitteilungs-Pflichten (§§ 33 ff. WpHG) - Meldeschwellen: 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 %, 75 % - Meldepflichtig: Aktionäre und Personen, denen Stimmrechte zugerechnet werden - Frist: 4 Handelstage nach Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten einer Schwelle - Inhalt: DVO (EU) 2015/761-konformes Formular ### Schritt 2 – MAR-Insiderrecht beim Paketkauf - Hat der Käufer beim Erwerb des Aktienpakets Insiderinformationen genutzt? - Insiderinformationen können sein: nicht-öffentliche Prognoseabweichungen, M&A-Pläne, regulatory actions – Informationen aus einer Due Diligence über den Emittenten - Safe Harbour: Unternehmensinterne Entscheidung, strategische Beteiligung aufzubauen, stellt allein noch keine Insiderinformation über den Emittenten dar ### Schritt 3 – Stimmrechtsmitteilung als Insiderinformation - Das Überschreiten einer Meldeschwelle durch einen Großaktionär kann für den Emittenten eine Insiderinformation sein (z. B. überraschende 10 %-Beteiligung eines Aktivisten) - Emittent hat keine eigenständige Meldepflicht, aber ggf. Ad-hoc-Pflicht nach Art. 17 MAR - Timing: Ad-hoc-Pflicht entsteht, wenn Emittent von der Beteiligung offiziell informiert wird ### Schritt 4 – Acting in Concert - Koordinierter Erwerb mehrerer Aktionäre kann zur Zurechnung von Stimmrechten führen - Gleichzeitig: Koordination auf Basis gemeinsamer Insiderinformationen = Art. 14 MAR-Risiko - Abgrenzung: Legitime Abstimmung im Rahmen von HV-Aktivismus vs. unzulässiges Insider-Tipping ### Schritt 5 – Dokumentation und Meldefristen - Alle Schwellenberechnungen mit Zeitstempel dokumentieren - Meldung an BaFin und Emittent innerhalb von 4 Handelstagen (§ 40 WpHG) - Veröffentlichung durch Emittent nach Eingang der Meldung - Bei Fehler oder Nachmeldung: Korrekturmeldung mit Erklärung