--- name: vorstandswechsel-dividenden description: "Prueft Insiderrecht bei Vorstandswechseln: Zeitpunkt der Insiderinformation, Ad-hoc-Pflicht, Abberufung vs. Ruecktritt und Vertraulichkeitspflichten im Insiderrecht Compliance." --- # Vorstandswechsel – Insiderrecht und Ad-hoc-Pflicht ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Ein Wechsel in der Unternehmensführung (CEO, CFO, andere Vorstandsmitglieder) ist typischerweise eine kursrelevante Insiderinformation. Die Insiderinformation entsteht nicht erst mit dem Beschluss des Aufsichtsrats, sondern kann bereits früher vorliegen (Geltl/Daimler-Test). Bei Abberufung oder einvernehmlicher Aufhebung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt geboten. Rechtsgrundlagen: - Art. 7, 17 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - EuGH C-19/11 (Geltl/Daimler): https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=123755 - §§ 84, 93, 116 AktG: https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__84.html - BaFin-Emittentenleitfaden: https://www.bafin.de/dok/8252648 ## Ziel dieses Skills Dieser Skill bestimmt den Entstehungszeitpunkt der Insiderinformation bei Vorstandswechseln, prüft den Ad-hoc-Zeitpunkt und stellt Vertraulichkeit während der Entscheidungsphase sicher. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Frühzeitige Insiderinformation bei Vorstandswechseln - Geltl/Daimler-Test anwenden: Ab wann ist der Wechsel als hinreichend wahrscheinlich anzusehen? - Typische Trigger für frühzeitige Insiderinformation: - AR-Präsidium hat Abberufungsentscheidung in principle getroffen - Einvernehmliche Aufhebungsverhandlungen sind fortgeschritten - Nachfolger ist identifiziert und hat Verhandlungen aufgenommen - Dokumentiere frühestmöglichen Zeitpunkt ### Schritt 2 – AR-Beschluss als definierter Zeitpunkt - Spätester Entstehungszeitpunkt der Insiderinformation: AR-Beschluss - Ad-hoc-Pflicht: Unverzüglich nach AR-Beschluss - Ausnahme: Wenn Nachfolge noch nicht geklärt und Vollständigkeit für die Ad-hoc fehlt (Zwischenmitteilung möglich, die nur Abgang meldet) ### Schritt 3 – Aufschub-Möglichkeiten - Legitimes Interesse am Aufschub: In der Praxis selten, da Wechsel selbst keine laufenden Verhandlungen darstellt - Ausnahme: Wenn Wechsel mit wesentlicher Strategie-Neuausrichtung verknüpft ist, kann Aufschub bis zur Vollständigkeit gerechtfertigt sein (restriktiv) - Vertraulichkeit während AR-Beratung: Normal-Standard der AR-Verschwiegenheitspflicht (§ 116 AktG) reicht für die AR-Phase ### Schritt 4 – Inhalt der Ad-hoc-Mitteilung - Name des ausscheidenden Vorstandsmitglieds, Funktion, Datum des Ausscheidens - Wenn bekannt: Nachfolger, Datum des Antritts, kurze Kurzbiographie - Ggf. Grund des Wechsels (wenn wesentlich) - Wenn Nachfolge noch nicht geregelt: Interimsregelung nennen ### Schritt 5 – Eigengeschäfte und Directors' Dealings - Ausscheidendes Vorstandsmitglied: Hat es Eigengeschäfte zwischen Beginn der Abberufungsverhandlungen und Ad-hoc getätigt? → Art. 14 MAR-Prüfung - Neuer CEO: Directors'-Dealings-Registrierung ab Dienstantritt - Abfindung: Meldepflichtige Transaktion nach Art. 19 MAR?