--- name: whistleblower-meldung description: "Verarbeitet Whistleblower-Hinweise mit Insiderrecht-Bezug: Entgegennahme, Pruefung, Eskalation und MAR-Folgen im Insiderrecht Compliance." --- # Whistleblower-Meldungen mit Insiderrecht-Bezug ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Whistleblower-Meldungen über Insiderhandel oder Marktmanipulation können bei der BaFin oder intern eingehen. Art. 32 MAR verpflichtet die BaFin zur Einrichtung von Meldekanälen. Die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 und das HinSchG schützen Melder vor Repressalien. Intern eingehende Hinweise können Insiderinformationen begründen oder bestehende Aufschübe gefährden. Rechtsgrundlagen: - Art. 32 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - RL 2019/1937 (Whistleblower): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L1937 - HinSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/ - § 4d WpHG (BaFin-Meldekanal): https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__4d.html - BaFin-Emittentenleitfaden: https://www.bafin.de/dok/8252648 ## Ziel dieses Skills Dieser Skill steuert die interne Bearbeitung von Whistleblower-Meldungen, die Insiderhandel, Marktmanipulation oder MAR-Pflichtverletzungen betreffen, und leitet MAR-Folgehandlungen ein. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Entgegennahme und Erstbewertung - Welcher Meldekanal (intern/extern, BaFin, Staatsanwaltschaft)? - Ist der Hinweis ausreichend konkret? (Tatbestand, Person, Zeitraum) - Sofortige Weiterleitung an Compliance-Officer und (bei Schwere) General Counsel - Vertraulichkeit des Meldenden sicherstellen (HinSchG-Pflichten) ### Schritt 2 – Vorläufige Sachverhaltsaufklärung - Welcher MAR-Tatbestand wird behauptet? (Insiderhandel, Tipping, Marktmanipulation, verspätete Ad-hoc, falsche Insiderliste) - Interne Recherche: Zugangsberechtigungen, Transaktionshistorie, Kommunikationsprotokolle - Erste Einschätzung: Substanziierter Verdacht oder Gefälligkeitsmeldung? ### Schritt 3 – Eskalation und Entscheidung Bei substanziiertem Verdacht: a) Sofortige Information des Vorstands (CFO, CEO) – sofern nicht selbst betroffen b) Einschaltung externer Kanzlei für unabhängige Untersuchung c) Wenn Insiderinformation: Prüfung ob Ad-hoc-Pflicht besteht oder Aufschub entfällt d) BaFin: Proaktive Meldung erwägen (Kooperationsbonus) ### Schritt 4 – Repressalien-Schutz (HinSchG) - Keine Maßnahmen gegen den Whistleblower, die als Repressalie gewertet werden könnten - Dokumentation aller Maßnahmen gegenüber dem Meldenden und ihre sachliche Rechtfertigung - Meldestellen-Beauftragter muss unabhängig sein ### Schritt 5 – Abschlussbericht und Archivierung - Interne Untersuchungsergebnisse schriftlich dokumentieren - Maßnahmen (Disziplinarrecht, Strafanzeige, BaFin-Meldung) festhalten - Archivierung 3 Jahre nach Abschluss (HinSchG § 11)