--- name: zwischenschritte-ma description: "Analysiert Insiderinformation bei mehrstufigen Prozessen (M&A, Restrukturierung) nach dem EuGH-Geltl/Daimler-Standard für Zwischenschritte im Insiderrecht Compliance." --- # Zwischenschritte bei mehrstufigen Prozessen (M&A / Restrukturierung) ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: WpHG §§ 13, 14, 15-15b (i.d.F. MAR), Marktmissbrauchs-VO (MAR) 596/2014, KWG, EU-VO 600/2014 (MiFIR), BörsG; WpHG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen EuGH C-19/11 (Geltl/Daimler, 28.06.2012) hat klargestellt, dass in einem gestreckten Sachverhalt jeder Zwischenschritt selbst eine präzise Information im Sinne von Art. 7 MAR darstellen kann, sofern sein Eintritt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet wird und er kursrelevant ist. Der BGH hat diese Rechtsprechung im Daimler-Urteil (BGH II ZB 26/12) für das deutsche Recht übernommen. Für M&A-Transaktionen bedeutet dies: Schon die Aufnahme von Sondierungsgesprächen, der Abschluss eines NDA oder die Durchführung einer Due Diligence können eigenständige Insiderinformationen darstellen. Rechtsgrundlagen: - Art. 7 Abs. 2 und 3 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 - EuGH C-19/11 (Geltl/Daimler): https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=123755 - BGH II ZB 26/12 (Daimler): https://www.bgh.de - ESMA-Leitlinien zu Insiderinformationen: https://www.bafin.de/dok/8252648 - BaFin-Emittentenleitfaden Kap. I: https://www.bafin.de/dok/8252648 ## Ziel dieses Skills Dieser Skill stellt sicher, dass bei mehrstufigen Vorgängen – insbesondere M&A-Transaktionen, Kapitalmaßnahmen, Restrukturierungen oder Führungswechseln – jeder relevante Prozessschritt einzeln auf das Vorliegen einer Insiderinformation geprüft wird. Er verhindert das typische Compliance-Risiko, erst beim finalen Abschluss zu prüfen und frühere Schritte zu übersehen. ## Arbeitsprogramm ### Schritt 1 – Prozesskartierung - Erstelle eine chronologische Zeitleiste des Vorgangs mit allen wesentlichen Schritten: Erstkontakt, NDA, indikatives Angebot, Due Diligence, LOI, Signing, Closing. - Identifiziere alle Entscheidungsträger, die zu welchem Zeitpunkt Kenntnis erlangt haben. - Halte fest, wer intern und extern in den Prozess einbezogen ist. ### Schritt 2 – Geltl/Daimler-Test für jeden Schritt Prüfe für jeden identifizierten Zwischenschritt: a) Handelt es sich um eine konkrete Tatsache oder ein Ereignis (Präzision)? b) Ist der Eintritt des finalen Ereignisses aus Sicht des jeweiligen Zeitpunkts hinreichend wahrscheinlich? (Kein Automatismus: 50 % genügen nicht stets, 90 % fast immer.) c) Ist der Zwischenschritt selbst kursrelevant, weil ein verständiger Anleger ihn bei seiner Investitionsentscheidung berücksichtigen würde? d) Ist die Information noch nicht öffentlich? ### Schritt 3 – Erste Insiderinformation bestimmen - Identifiziere den frühestmöglichen Zeitpunkt, ab dem eine Insiderinformation vorlag. - Beachte: Bei einem M&A kann das Entscheidungsbegehren des Vorstands zur Aufnahme von Gesprächen bereits eine Insiderinformation sein (vgl. BaFin-Emittentenleitfaden). - Dokumentiere Alternativszenarien und begründe die gewählte Einordnung. ### Schritt 4 – Folgehandlungen - Löse Insiderliste (Art. 18 MAR) für alle Wissensträger ab dem ersten Insiderinformations- zeitpunkt aus. - Prüfe Aufschub der Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 Abs. 4 MAR: Sind die drei Aufschubvoraus- setzungen (legitimes Interesse, keine Irreführung, Vertraulichkeit gewährbar) erfüllt? - Erstelle Aufschubakte und Leak-Überwachungsprotokoll. - Prüfe Handelsverbote für alle Insider (Art. 14 MAR, Art. 19 MAR Closed Periods). ### Schritt 5 – Ereignis-Trigger und Eskalation - Definiere im Voraus, bei welchem Ereignis der Aufschub endet und die Sofortveröffentlichung ausgelöst wird (Signing, Board-Beschluss, Bekanntwerden in Medien). - Benenne eine verantwortliche Person (Compliance, CFO, IR) für die Auslösungsentscheidung. ## Red-Team-Fragen - Wurde bei jedem Prozessschritt eigenständig geprüft, ob bereits eine Insiderinformation vorlag? - Wurde der Geltl/Daimler-Test korrekt angewendet – insbesondere die Eintrittswahrscheinlichkeit zeitpunktbezogen und nicht rückblickend beurteilt? - Ist die Insiderliste vom frühestmöglichen Zeitpunkt an gepflegt worden? - Wurden externe Berater (Banken, Kanzleien) in die Insiderliste aufgenommen? - Ist der Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR lückenlos dokumentiert? - Gibt es einen definierten Trigger für die Sofortveröffentlichung? - Wurden Handelsverbote für alle Wissensträger sichergestellt? - Wurde Market Sounding (Art. 11 MAR) korrekt angewendet, sofern potenzielle Investoren sondiert wurden?