--- name: formalpruefung-174 description: "Formalprüfung Forderungsanmeldung nach § 174 InsO: Anwendungsfall Insolvenzverwalter oder Prüfungsstelle prüft ob eingegangene Anmeldung Mindestangaben hat und tabellenfähig ist. § 174 InsO Pflichtinhalt, § 175 InsO Tabelle, § 176 InsO Prüfungstermin. Prüfraster Gläubiger mit Anschrift, Forderung..." --- # Formalprüfung nach § 174 InsO ## Arbeitsbereich Formalprüfung Forderungsanmeldung nach § 174 InsO: Anwendungsfall Insolvenzverwalter oder Prüfungsstelle prüft ob eingegangene Anmeldung Mindestangaben hat und tabellenfähig ist. § 174 InsO Pflichtinhalt, § 175 InsO Tabelle, § 176 InsO Prüfungstermin. Prüfraster Gläubiger mit Anschrift, Forderungsgrund, Betrag, Nachrang, Urkundenvorlage, elektronische Einreichung EGVP. Output Formalprüfungsprotokoll mit gruener oder roter Ampel und Maengelschreiben-Vorlage. Abgrenzung zu Grund-Betrag-Zinsen für inhaltliche Prüfung und zu Intake-Kanalcheck. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Formalprüfung nach § 174 InsO` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz. - **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Startet bei - Anmeldung soll in die Tabelle - Grund oder Betrag fehlen - vbuH oder Nachrang ist angekreuzt ## Workflow 1. Prüfen, ob eine Anmeldung beim Verwalter vorliegt und welcher Gläubiger sie trägt. 2. Grund und Betrag isoliert erfassen, nicht aus Anlagen erraten, wenn die Anmeldung selbst leer bleibt. 3. Urkundenstatus prüfen: beigefügt, elektronisch, nachzureichen, unlesbar, nicht passend. 4. Nachranghinweis und Rangstelle prüfen, wenn nachrangige Forderung angemeldet ist. 5. vbuH, Unterhalt oder Steuerstraftat nur mit konkreten Tatsachen erfassen. 6. Mangelkategorie vergeben: heilbar, substanziell unklar, offensichtlich falscher Weg, Nachforderung erforderlich. ## Ausgabe - § 174-Checkliste - Mängelliste - Nachforderungsvorschlag - Status für Tabellenimport ## Qualitätsgates - Grund und Betrag sind Pflichtachsen. - Urkundenmangel wird nicht mit materiellem Bestreiten verwechselt. - Elektronische Rechnung kann Urkunde sein, muss aber lesbar zuordenbar bleiben. ## Arbeitsstil Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten. ## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026) - **BGH IX ZR 114/23 vom 19.12.2024** — Anforderungen an die Individualisierung der Forderung iSd § 174 Abs. 2 InsO; bei Abtretung müssen Zedent und Zessionar jeweils separat anmelden und einen eigenen Prüfungstermin durchlaufen. Sachverhaltsdarstellung erforderlich, schlüssige Rechtsbegründung nicht. - **BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025** (Wirecard) — Aktionärs-Schadensersatzforderungen sind in der Insolvenz der AG keine einfachen Insolvenzforderungen iSd § 38 InsO; Nachrang. Bedeutung für Formalprüfung: solche Anmeldungen formal bestreiten und auf Rangfrage hinweisen. Quelle: ## Paragrafenkette (Kernbereich) § 174 InsO (Anmeldung) → § 175 InsO (Eintragung) → § 176 InsO (Pruefungstermin) → § 177 InsO (nachtraegliche Anmeldung) → § 178 InsO (Tabellenwirkung) → § 179 InsO (Bestreiten) → § 180 InsO (Feststellungsklage) → § 181 InsO (Klageumfang) → § 184 InsO (Schuldnerwiderspruch) → § 189 InsO (Verteilung bestrittene Forderungen) ## Triage Bevor losgelegt wird, klaere: 1. **Pruefungstermin-Datum?** § 176 InsO — Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle vollstaendig vor Termin. 2. **Rang der Forderung?** § 38 InsO (Regelrang), § 39 InsO (Nachrang), §§ 49-51 InsO (Absonderung). 3. **Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung?** §§ 54-55 InsO vs. § 38 InsO — entscheidend für Zahlungsreihenfolge. 4. **Vorsatzklausel § 174 Abs. 2 InsO?** Bei deliktischer Forderung mit Vorsatz ausdrücklich Tatbestand benennen (Folge: Ausschluss von der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 1 InsO). Sonderfall Wirecard-Konstellation (BGH IX ZR 127/24): kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen geschädigter Aktionäre sind keine einfachen Insolvenzforderungen iSd § 38 InsO.