--- name: workflow-chronologie-und-belegmatrix description: "Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen im Insolvenzforderungsanmeldungspruefung." --- # Chronologie und Belegmatrix ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Chronologie und Belegmatrix` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz. - **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Forderungsanmeldungs-Chronologie - **Vor Verfahrenseröffnung:** - Forderungsbegründung (Vertrag, Lieferung, Leistung, Urteil) — Stichtag entscheidet für vorinsolvenzliche Anmeldung in StaRUG/Vergleich oder Insolvenzanmeldung. - ggf. Sicherungsabreden (Eigentumsvorbehalt § 449 BGB, Sicherungsabtretung, Pfandrecht) — werden später § 47 InsO Aus-/§§ 49–51 InsO Absonderungsrechte. - **Verfahrenseröffnung (§ 27 InsO):** - Insolvenzbekanntmachung mit Anmeldefrist (regelmäßig 4–6 Wochen, im Eröffnungsbeschluss konkret bezeichnet). - Verwalter wird namentlich benannt und ist Anmeldeadressat (§ 174 Abs. 1 InsO). - **Anmeldephase:** - Anmeldung § 174 InsO mit Grund, Betrag, ggf. Rang und Beleg. - Bei nachträglicher Anmeldung § 177 InsO: nach Frist möglich, Sondertermin erforderlich. - **Prüfungstermin § 176 InsO:** - Verwalter erklärt zu jeder Forderung: anerkannt, bestritten (Grund/Rang) oder nicht angemeldet. - Tabellenführung beim Insolvenzgericht. - **Bestreiten und Feststellungsklage § 180 InsO:** - Bestreitende Partei (Verwalter oder anderer Gläubiger) erklärt Bestreiten im Prüfungstermin. - Anmelder erhebt Feststellungsklage § 180 InsO — bei vor Insolvenz bereits Titel: § 179 InsO Umkehr der Klagelast (Bestreitender klagt auf Negation). - Frist § 189 Abs. 2 InsO: Feststellung der Forderung muss erfolgen, sonst keine Verteilung. - **Verteilung:** - Abschlagsverteilung § 187 InsO oder Schlussverteilung § 196 InsO an in Tabelle festgestellte Forderungen. ## Belegmatrix-Spalten | Datum | Ereignis | Norm | Beleg | Konsequenz | |---|---|---|---|---| | TT.MM.JJJJ | Forderungsbegründung | Vertrag / Urteil | Rechnung, Lieferschein, Urteil | Status der Forderung | | TT.MM.JJJJ | Anmeldung | § 174 InsO | Anmeldeschreiben mit Belegen | Eintragung in Tabelle | | TT.MM.JJJJ | Prüfungstermin | § 176 InsO | Tabellenauszug | Anerkennung / Bestreiten | | TT.MM.JJJJ | Feststellung / Bestreiten | § 178 InsO | Tabellenfortschreibung | ggf. Feststellungsklage § 180 InsO | ## Widersprüche markieren - Doppelte Anmeldung gleicher Forderung (typisch bei Gesamtschuldnerschaft, Bürgschaft, Abtretung). - Anmeldung mit unklarem Rang (einfache § 38 InsO vs. nachrangige § 39 InsO). - Nicht angezeigte Sicherheit (Verwalter merkt Absonderung nicht).