--- name: gestaltender-zahlen-schwellen-und-berechnung description: "Gestaltender: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Insolvenzplan und StaRUG: fachlich vertieftes Modul mit Normenradar (InsO/StaRUG/Planrecht), Tatbestands-/Beweislastmatrix, Fristen- und Formcheck, Gegenargumenten, Fehlerbremse und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt im Insolvenzplan Starug Plan..." --- # Gestaltender: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270; StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Gestaltender: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz. - **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Spezialwissen: Gestaltender: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung - **Normen-/Quellenanker:** StaRUG. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Gestaltender** prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Schwellenwerte und Mehrheiten — Plan-Abstimmung - **Insolvenzplan § 244 InsO:** In jeder Gruppe Kopfmehrheit (Mehrzahl der abstimmenden Gläubiger) UND Summenmehrheit (mehr als 50 % der Forderungssummen) — beide Voraussetzungen kumulativ. - **StaRUG § 25 Abs. 1 StaRUG:** Mindestens 75 % der Summen je Klasse; keine Kopfmehrheit erforderlich (Stand prüfen, Klassenmehrheit Summen-only ist Kernunterschied zur InsO). - **Vergleichsrechnung-Schwellen:** Plan-Quote muss in jeder Gruppe mindestens dem entsprechen, was im Regelinsolvenzverfahren (InsO § 220 Abs. 2) bzw. ohne Plan (StaRUG § 7) zu erwarten wäre. - **Best-Interest-Test bei Cram-Down:** Jede ablehnende Gruppe bzw. jeder ablehnende Beteiligte hat Anspruch auf mindestens die Vergleichsquote (§ 245 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 26 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG). - **Klassenbildungsregel:** Wirtschaftlich vergleichbare Forderungen in eine Klasse (§ 222 Abs. 2 InsO; § 9 StaRUG); Aufspaltung muss sachlich gerechtfertigt sein und darf keinen reinen Mehrheits-Engineering bezwecken. - **Stimmrecht bestrittener Forderungen:** Im Termin entscheidet das Gericht über das Stimmrecht (§ 77 InsO sinngemäß; § 24 StaRUG); Vorbereitung mit Stimmrechtsantrag empfohlen. - **Praxis:** Mindestens zwei Mehrheitsszenarien (best/worst) durchrechnen; bei Mindestschwellen sollte der Plan idR 10–15 % Sicherheitspuffer über der Schwelle liegen.