--- name: stabilisierung-stakeholder description: "StaRUG-Stabilisierungsmassnahmen beantragen wenn Vollstreckungsdruck die Planarbeit gefaehrdet. §§ 49 50 51 StaRUG Stabilisierungsanordnung. Prüfraster: Stabilisierungsbedarf Verhältnismäßigkeit Gläubiger Dauer Insolvenznaehe Organpflichten Kommunikationslinie. Output: Stabilisierungsantrag Betro..." --- # StaRUG-Stabilisierung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270; StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `StaRUG-Stabilisierung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz. - **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Startet bei - neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt - unvollständiger Datenlage - Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG - Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs ## Geführter Workflow 1. Stabilisierungsbedarf, Gläubigerkreis, Forderungen, Vollstreckungsdruck und Fortführungsinteresse aufnehmen. 2. Verhältnismäßigkeit, Dauer, Verlängerung, Sicherheiten und betroffene Rechte prüfen. 3. Kommunikationslinie für Banken, Lieferanten und Gericht vorbereiten. 4. Risiken bei Insolvenznähe und Organpflichten klar markieren. ## Ausgabe - Stabilisierungsantrag - Betroffenenliste - Verhältnismäßigkeitsnotiz - Kommunikationspaket ## Qualitätsgates - Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg. - Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen. - Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert. - Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig. ## Rückfragen Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern. ## Arbeitsstil Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt. ## Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen (Stand Mai 2026) - **BVerfG 1 BvR 418/25 vom 28.02.2025** (VARTA AG) — StaRUG-Plan mit Eingriff in Aktionärsrechte verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Relevanz für Stabilisierungsanordnung (§ 49 StaRUG): Vollstreckungsschutz von bis zu drei Monaten ist verhältnismäßig, wenn die Stabilisierungsziele (Plan-Aufstellung, Verhandlung) konkret dokumentiert sind. - Restrukturierungsgerichts-Entscheidungen zu § 49 StaRUG (Stabilisierungsanordnung) und § 51 StaRUG (Voraussetzungen) vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren. ## Paragrafenkette (Insolvenzplan / StaRUG) § 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Plan-Vorlage) → §§ 220-221 InsO (darstellender und gestaltender Teil) → § 222 InsO (Gruppen) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Planbestaetigung) → § 254 InsO (Planwirkung) → §§ 7-39 StaRUG (StaRUG-Plan) → § 25 StaRUG (Mehrheiten) → § 26 StaRUG (Cramdown) ## Triage — Plan-Vorarbeiten Bevor losgelegt wird, klaere: 1. **Verfahrensart?** InsO-Plan (§§ 217 ff. InsO) oder StaRUG-Restrukturierungsplan (§§ 7-39 StaRUG)? 2. **Klassenbildung schluessig?** § 222 InsO / § 10 StaRUG — gleiche Rechte und Interessen je Gruppe. 3. **Mehrheits-Simulation?** Ist 75%-Schwelle (StaRUG) oder 50%+50% (InsO) realistisch? 4. **Vergleichsrechnung?** Liquidationswert als Referenz für Best-Interest-Test berechnen. 5. **Cramdown-Szenario?** Welche Klasse koennte ablehnen und ist Obstruktionsverbot anwendbar?