--- name: workflow-chronologie-und-belegmatrix description: "Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen im Insolvenzplan Starug Planwerkstatt." --- # Chronologie und Belegmatrix ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270; StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Chronologie und Belegmatrix` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz. - **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Plan-Chronologie — Kernzeitpunkte - **Vorfeld:** - Eintritt drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) — Tor zu StaRUG. - StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG beim Restrukturierungsgericht. - Sanierungskonzept IDW S6 oder vergleichbar. - **Insolvenzplan-Prozess (§§ 217 ff. InsO):** - Planvorlage durch Schuldner (§ 218 InsO) oder Verwalter (Auftrag § 157 InsO). - Plan-Niederlegung beim Insolvenzgericht (§ 235 Abs. 1 S. 2 InsO). - Vorprüfung des Gerichts § 231 InsO — Zurückweisung wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit möglich. - Stellungnahmen § 232 InsO (Gläubigerausschuss, Schuldner, ggf. Betriebsrat). - Erörterungs- und Abstimmungstermin § 235 InsO. - Beschluss Gericht § 248 InsO — Bestätigung oder Versagung. - Rechtskraft mit Bekanntgabe § 252 InsO; sofortige Beschwerde möglich. - **StaRUG-Plan-Prozess (§§ 4 ff. StaRUG):** - StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG → Restrukturierungssache. - Planentwurf, Klassenbildung § 9 StaRUG, Vergleichsrechnung. - Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG (befristet 3 Monate, max. 8 Monate). - Planabstimmung — außergerichtlich oder gerichtlich § 23 StaRUG. - Gerichtliche Planbestätigung § 60 StaRUG. ## Belegmatrix-Spalten | Datum | Ereignis | Norm | Beleg | Konsequenz | |---|---|---|---|---| | TT.MM.JJJJ | Drohende ZU erkannt | § 18 InsO | Liquiditätsplan 24 Monate | StaRUG eröffnet, § 1 StaRUG Pflicht aktiv | | TT.MM.JJJJ | StaRUG-Anzeige | § 31 StaRUG | Anzeige Restrukturierungsgericht | Stabilisierung möglich | | TT.MM.JJJJ | Planabstimmung | § 23 StaRUG / § 235 InsO | Abstimmungsprotokoll | Mehrheiten je Gruppe | | TT.MM.JJJJ | Gerichtsbestätigung | § 60 StaRUG / § 248 InsO | Beschluss | Rechtskraft, Wirkung gegen alle Beteiligten | ## Widersprüche markieren - StaRUG-Anzeige trotz bereits eingetretener ZU — Hinderungsgrund § 33 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG. - Klassenbildung ändert sich während des Verfahrens — Plan muss konsistent bleiben.