--- name: workflow-fristen-und-risikoampel description: "Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen im Insolvenzplan Starug Planwerkstatt." --- # Fristen- und Risikoampel ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270; StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Fristen- und Risikoampel` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz. - **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Plan-spezifische Ampel-Trigger - **ROT — sofort handeln:** - StaRUG-Plan, aber Schuldner bereits zahlungsunfähig § 17 InsO oder überschuldet § 19 InsO → StaRUG fällt weg (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG, Aufhebung Restrukturierungssache), Antragspflicht § 15a InsO! - Insolvenzplan: Erörterungstermin § 235 InsO steht, Stellungnahmen § 232 InsO fristgebunden. - StaRUG: gerichtliche Planabstimmung § 23 StaRUG vorbereiten; Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG befristet auf 3 Monate, Verlängerung max. auf 8 Monate. - **GELB — Fristen laufen:** - Forderungsanmeldung § 174 InsO Anmeldefrist beachten — Plan baut auf Tabelle auf. - Planvorlagepflicht § 218 Abs. 2 InsO bei Auftrag durch Gläubigerversammlung. - StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG: 6 Monate ohne Plan → Rücknahme-Pflicht. - **GRÜN — Vorbereitung:** - IDW S6-Sanierungskonzept als Basis für darstellenden Teil. - Klassenbildung § 222 InsO / § 9 StaRUG sauber dokumentieren. ## Plan-spezifische Risiken - **Minderheitenschutz:** Insolvenzplan § 251 InsO (Schlechterstellungstest gegenüber Regelverfahren), StaRUG § 64 StaRUG (Schlechterstellungstest gegenüber Best-Alternative-to-Negotiated-Agreement / Nicht-Plan-Szenario). - **Cross-Class Cram-Down:** StaRUG §§ 26–28 StaRUG verlangt absolute Vorrangregel (§ 27 StaRUG) — Eigenkapital nur, wenn Gläubiger voll bedient oder zustimmen. - **Steuerlich:** Sanierungsgewinn § 3a EStG (gerichtsbestätigter Insolvenzplan, gerichtsbestätigter Restrukturierungsplan oder vergleichbare Sanierung) — frühzeitig Lohnsteuerhilfe/Steuerberater einbinden.