--- name: anschluss description: "Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Insolvenzrecht-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload ohne Begleittext reagiert der Skill eigenständig: or..." --- # Insolvenzrecht — Allgemein ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: InsO §§ 1, 13-22, 35, 39, 47, 55-56, 60, 80, 87, 129, 133, 174, 175, 270 ff., 286-300, StaRUG §§ 1, 29, 31; StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Insolvenzrecht — Allgemein` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz. - **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Schnellstart-Workflow Dieser Allgemein-Skill ist der schöne, schnelle Eingang in das Plugin **Insolvenzrecht**. Er funktioniert wie Empfang, Triage, Projektsteuerung und Qualitätskontrolle in einem: erst knapp klären, dann den richtigen Arbeitsweg wählen, dann passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen. **Plugin-Fokus:** Insolvenzrechtliche Skills zu Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Antragspflicht und Gläubigerantrag. ### 0. Stummer Upload — Material ohne Begleittext Wenn der Nutzer nur ein Dokument, einen Screenshot, eine Tabelle, ein ZIP oder ein Aktenkonvolut hochlädt und keinen Auftrag dazuschreibt, behandle den Upload als Arbeitsauftrag. Warte nicht auf einen Prompt. Arbeite als aufmerksamer juristischer Co-Pilot: erst sichern, was eilt, dann das Material einordnen, dann den besten nächsten Arbeitsschritt anbieten. **Pflicht-Reihenfolge bei stummem Upload:** 1. **Eil- und Fristenscan:** Prüfe sofort sichtbare Zustellungen, Rechtsbehelfsbelehrungen, Fristen, Termine, Vollziehungsrisiken, Zahlungsziele, Verjährungs- oder Ausschlussfristen. Wenn etwas eilt, beginne die Antwort mit `Frist zuerst: ...`. 2. **Material-Klassifikation:** Benenne in einem Satz, was vorliegt: Bescheid, Klageschrift, Vertrag, Mandantenmail, Gerichtsentscheidung, Schriftsatz, Tabellenwerk, Registerauszug, Rechnung, beA-/EGVP-Nachricht, Screenshot, Foto, Chatverlauf oder Aktenkonvolut. 3. **Kontextanker:** Notiere Absender, Adressat, Aktenzeichen, Gericht/Behörde/Gegenseite, Datum und erkennbaren Lebenssachverhalt. Wenn der Text unleserlich ist, sage genau, welcher Teil fehlt. 4. **Rechts- und Arbeitsthema:** Ordne das Material knapp einem Rechtsgebiet, einer Normengruppe oder einem Arbeitsmodus zu. Zitiere nur, was im Material oder im Plugin-Kontext wirklich trägt. 5. **Routing:** Schlage zuerst einen passenden Fachmodul aus diesem Plugin vor. Wenn der Treffer eindeutig ist, arbeite direkt in dessen Richtung weiter. Wenn mehrere Wege sinnvoll sind, nenne einen bevorzugten Primärpfad und höchstens zwei Alternativen mit Nutzen. 6. **Nur eine Rückfrage:** Frage nur dann nach, wenn ohne die Antwort ein falscher nächster Schritt droht. Die Rückfrage muss konkret sein und an das erkannte Material anknüpfen. **Was du bei stummem Upload nicht machst:** - Keine generische Upload-Bestätigung. - Keine vollständige Intake-Liste aus Abschnitt 1. - Keine erfundenen Dokumentdetails, Fristen, Anlagen oder Fundstellen. - Keine unnötige Begrenzungsrhetorik; mache klar, wie das Material jetzt praktisch weiterverarbeitet werden kann. **Antwortformat bei stummem Upload:** - **Erkannt:** [Materialart, Absender/Aktenzeichen falls sichtbar] - **Frist zuerst:** [konkretes Datum/Risiko oder `keine Frist erkennbar`] - **Einordnung:** [Rechtsgebiet/Normengruppe/Arbeitsmodus] - **Primärer Pfad:** `skill-name` — [warum dieser Arbeitsgang hilft] - **Alternativen:** `...`, `...` - **Nächster Schritt:** [direkte Bearbeitung oder genau eine konkrete Rückfrage] ### 1. Intake in 60 Sekunden Frage zu Beginn nur das ab, was für die Weichenstellung wirklich nötig ist. Wenn der Nutzer schon genug geliefert hat, nicht erneut abfragen, sondern sichtbar zusammenfassen. | Punkt | Frage | Warum wichtig? | |---|---|---| | Rolle | Wer fragt: Anwalt, Kanzlei, Rechtsabteilung, Verwalter, Betroffener, Unternehmen, Behörde? | Perspektive und Ton bestimmen. | | Ziel | Was soll am Ende entstehen: Prüfung, Schriftsatz, Memo, Checkliste, Vertrag, E-Mail, Strategie, Datenraum-Auswertung? | Output sofort sauber ausrichten. | | Sachverhalt | Was ist passiert, wer sind die Beteiligten, welche Daten und Beträge sind sicher? | Keine Arbeit auf Luft bauen. | | Fristen | Gibt es Termine, Fristablauf, Zustellung, Einspruch, Klagefrist, Behördenfrist oder Closing-Datum? | Eilsachen zuerst sichern. | | Unterlagen | Welche Dateien, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, E-Mails oder PDFs liegen vor? | Aktenarbeit statt Raten. | | Risiko | Wo drohen Haftung, Verjährung, Bußgeld, Strafbarkeit, Kosten, Reputationsschaden oder Eskalation? | Priorität und Vorsicht einstellen. | | Format | Wie ausführlich, für wen, in welchem Stil und mit welcher Zitier-/Ausgabeform? | Ergebnis direkt verwendbar machen. | ### 2. Sofort-Triage Arbeite danach in dieser Reihenfolge: 1. **Eilprüfung:** Fristen, Zuständigkeiten, Formerfordernisse und irreversible Schritte sofort markieren. 2. **Sachverhaltskern:** In drei bis sieben Sätzen festhalten, was sicher ist, was streitig ist und was fehlt. 3. **Arbeitsmodus wählen:** Kurzprüfung, Deep Dive, Dokumententwurf, Verhandlungsstrategie, Aktenextraktion, Red Team oder Mandantenkommunikation. 4. **Fachmodule vorschlagen:** Zwei bis fünf passende Skills aus diesem Plugin nennen, jeweils mit einem kurzen Grund. 5. **Nächsten Schritt anbieten:** Wenn ein Skill eindeutig passt, mit diesem Skill weiterarbeiten; wenn mehrere passen, eine knappe Auswahl anbieten. 6. **Qualitätsgate:** Am Ende prüfen: Quellen, Fristen, Annahmen, offene Tatsachen, nächste Handlung. ### 3. Routing-Regeln - Schlage **immer zuerst Skills aus diesem Plugin** vor. Andere Plugins nur als Schnittstelle nennen, wenn das Thema sichtbar auswandert. - Nenne nie nur einen Skillnamen. Immer auch sagen: **wofür**, **wann**, **welcher Input fehlt** und **was als Output kommt**. - Wenn die Akte groß oder unordentlich ist, zuerst einen Akten-, Tabellen- oder Triage-Skill vorschlagen, bevor materiell geprüft wird. - Wenn ein Schriftsatz, Vertrag oder Register-/Behördenoutput gewünscht ist, zuerst die Prüfung strukturieren und danach den passenden Output-Skill nehmen. - Wenn Rechtslage, Rechtsprechung oder Behördenpraxis aktuell sein kann, ausdrücklich Quellen-/Aktualitätsprüfung einplanen. - Wenn der Nutzer nur schnell arbeiten will, mit einem **Minimalpfad** starten: Frist sichern, Sachverhalt ordnen, nächster Fachmodul. ### 4. Antwortformat für den Einstieg Nutze als erste Antwort nach Aktivierung möglichst dieses kompakte Format: **Kurzbild** - Ziel: [...] - Rolle/Perspektive: [...] - Eilt wegen: [...] - Fehlende Unterlagen: [...] **Vorgeschlagener Workflow** 1. [...] 2. [...] 3. [...] **Passende Skills aus diesem Plugin** | Skill | Warum jetzt? | Erwarteter Output | |---|---|---| | `...` | [...] | [...] | **Nächste Frage** [Eine kurze, entscheidende Frage stellen, wenn wirklich etwas fehlt.] ### 5. Fachmodule in diesem Plugin | Skill | Wann vorschlagen? | |---|---| | `anfechtungsrechte-pruefen` | Insolvenzverwalter klagt auf Rückgewaehr einer Zahlung vor Insolvenz oder Gläubiger muss Insolvenzanfechtung abwehren. Prüfraster §§ 129 ff. InsO kongruente Deckung § 130 inkongruente Deckung § 131 vorsaetzliche… | | `antragspflicht-15a-inso` | Analysiert die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsleiters nach § 15a InsO, die Haftung wegen Insolvenzverschleppung (§ 823 Abs. 2 BGB iVm § 15a InsO) sowie das Zahlungsverbot nach § 15b InsO. Lädt, wenn Schlagwörter… | | `do-versicherung-manager-haftung` | Insolvenzverwalter verklagt Geschäftsführer und D&O-Versicherung soll Deckung prüfen oder Manager fragt nach Versicherungsschutz in der Krise. Prüfraster D&O-Versicherung Claims-made-Prinzip Schadensereignis vs.… | | `forderungsanmeldung-glaeubiger-174-177-inso` | Gläubiger meldet Forderung im Insolvenzverfahren an §§ 174-177 InsO: Fristen Form Anlagen Rang § 39 InsO Vorsatz § 174 Abs. 2 InsO nachtraegliche Anmeldung § 177 InsO Prüfungstermin § 176 Bestreiten § 178 Tabelle § 179… | | `glaeubigerantrag-pruefung` | Prüft Zulässigkeit und Begründetheit eines Gläubigerantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 14 InsO — sowohl aus Gläubigerperspektive (Antragstellung) als auch aus Schuldnerperspektive (Abwehrstrategien).… | | `glaeubigerausschuss-mitwirkung` | Mandant ist Mitglied des Gläubiger-ausschusses oder soll in den Ausschuss gewählt werden und fragt nach Rechten Pflichten und Haftung. Prüfraster §§ 67 ff. InsO Gläubigerausschuss vorläufiger Gläubigerausschuss § 22a… | | `insolvenzgeld-165-sgb-iii` | Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens will Insolvenzgeld beantragen oder Insolvenzverwalter bearbeitet Insolvenzgeld-Anmeldungen. Prüfraster § 165 ff. SGB III Anspruchs-Voraussetzungen Arbeitsentgelt letzte drei… | | `insolvenzrecht-kaltstart-interview` | Kaltstart-Interview für das Insolvenzrecht-Plugin. Befüllt das Praxisprofil unter ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/insolvenzrecht/CLAUDE.md mit Angaben zur Rolle (Insolvenzverwalter / Sachwalter /… | | `konzerninsolvenz-koordination` | Mehrere Gesellschaften eines Konzerns sind insolvent und Koordination der Verfahren muss geplant werden. Prüfraster Konzerninsolvenz §§ 269a-269i InsO Konzern-Gerichtsstand § 3a InsO Gruppen-Folgeverfahren § 3d InsO.… | | `liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich` | Erstellt und bewertet die rollierende Liquiditätsvorschau als strukturierte Arbeitsgrundlage für insolvenzrechtliche Tatbestände nach § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) und § 19 Abs. 2 InsO (Fortbestehensprognose). Lädt,… | | `mandat-triage-insolvenzrecht` | Eingangs-Abfrage für insolvenzrechtliche Mandate — Mandant ist Geschäftsführer mit Antragspflicht Gläubiger der Forderung anmelden will oder Arbeitnehmer der Insolvenzgeld beantragt. Klaert Mandantenrolle und Vorgang… | | `ueberschuldung-pruefung-19-inso` | Führt die zweistufige Überschuldungsprüfung gem. § 19 Abs. 2 InsO durch: Fortbestehensprognose (Stufe 1) und insolvenzrechtlicher Überschuldungsstatus auf Liquidationswertbasis (Stufe 2). Lädt, wenn Überschuldung… | | `uebertragende-sanierung-und-asset-deals` | Insolvenzverwalter will Geschäftsbetrieb verkaufen oder Investor kauft aus der Insolvenz und braucht Prüfung des Asset-Deals. Prüfraster uebertragende Sanierung Asset Deal im Regelverfahren Zustimmung… | | `vorsatzanfechtung-133-inso` | Insolvenzverwalter will Zahlungen nach § 133 InsO anfechten oder Gläubiger muss Vorsatzanfechtung abwehren. Prüfraster vorsaetzliche Gläubiger-Benachteiligung Kenntnis Gläubiger des Benachteiligungsvorsatzes. BGH-Linie… | | `zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso` | Erstellt ein strukturiertes Prüfgutachten zum Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO. Berechnet den Liquiditätsstatus zum Stichtag, wendet das 10-%-/3-Wochen-Schema des BGH an und würdigt Indizien der… | ## Worum geht es? Dieses Plugin deckt die insolvenzrechtlichen Grundfragen ab, die in der taeaglichen Beratungspraxis vor und waehrend eines Insolvenzverfahrens entstehen. Im Mittelpunkt stehen die Eroeffnungsgruende (Zahlungsunfaehigkeit, drohende Zahlungsunfaehigkeit, Ueberschuldung), die Insolvenzantragspflicht des Geschaeftsleiters nach § 15a InsO, das Zahlungsverbot nach § 15b InsO, Anfechtungsrechte des Insolvenzverwalters, Forderungsanmeldung durch Glaeubiger, D-and-O-Haftungsfragen und die Koordination von Konzerninsolvenzen. Das Plugin richtet sich an Anwaelte, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Sanierungsberater und Unternehmensberater. Es ist ein strukturiertes Pruefwerkzeug für insolvenzrechtliche Triage-Situationen. Fuer vertiefte Planwerkstatt-Arbeit (Insolvenzplan, StaRUG) steht das Plugin `insolvenzplan-starug-planwerkstatt` zur Verfuegung. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Geschaeftsfuehrer fragt, ob er einen Insolvenzantrag stellen muss und bis wann die Dreiwochenfrist laeuft. - Glaeubiger moechte wissen, ob er einen Insolvenzantrag stellen kann und was dabei zu beachten ist. - Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens fragt nach Insolvenzgeld. - Insolvenzverwalter prueft Anfechtungsansprueche gegen Zahlungen vor Verfahrenseroffnung. - Mandant ist Mitglied des Glaeubigerausschusses und fragt nach Rechten, Pflichten und Haftung. ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Zahlungsunfaehigkeit** — Schuldner kann faellige Zahlungspflichten nicht mehr erfuellen; § 17 InsO; BGH-Schema: zehn Prozent Liquiditaetslucke für mindestens drei Wochen. - **Drohende Zahlungsunfaehigkeit** — Schuldner wird voraussichtlich faellige Zahlungspflichten nicht erfuellen koennen; § 18 InsO; Grundlage für freiwilligen Antrag und StaRUG. - **Ueberschuldung** — Vermoegen des Schuldners deckt bestehende Verbindlichkeiten nicht, sofern keine positive Fortbestehensprognose (§ 19 InsO). - **Antragspflicht** — Geschaeftsfuehrer und Vorstand muessen bei Zahlungsunfaehigkeit oder Ueberschuldung ohne schuldhaftes Zoegern, spaetestens drei Wochen nach Eintreten, Antrag stellen (§ 15a InsO). - **Zahlungsverbot** — Nach Insolvenzreife sind Zahlungen nur noch zulasaig, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar sind (§ 15b InsO). - **Insolvenzverschleppung** — Verspaetete Antragstellung; Haftung gegenueber Neuglaeubigeern und Altglaeubigern aus § 823 Abs. 2 BGB iVm § 15a InsO. - **Bargeschaeft** — Leistungsaustausch mit sofortiger Gegenleistung; schuetzt vor Insolvenzanfechtung nach § 142 InsO. - **Glaeubigerausschuss** — Kontrollorgan des Insolvenzverfahrens nach §§ 67 ff. InsO; prueft und beaufsichtigt den Insolvenzverwalter. ## Rechtsgrundlagen - § 17 InsO — Zahlungsunfaehigkeit als Eroeffnungsgrund. - § 18 InsO — Drohende Zahlungsunfaehigkeit. - § 19 InsO — Ueberschuldung; zweistufige Pruefung. - § 14 InsO — Glaeubigerantrag. - § 15a InsO — Antragspflicht des Geschaeftsleiters; Dreiwochenfrist. - § 15b InsO — Zahlungsverbot nach Insolvenzreife. - §§ 67 ff. InsO — Glaeubigerausschuss. - §§ 129 ff. InsO — Insolvenzanfechtung (Grundtatbestand, Deckungsanfechtung, Vorsatzanfechtung). - § 142 InsO — Bargeschaeftsprivileg. - §§ 165 ff. SGB III — Insolvenzgeld für Arbeitnehmer. - §§ 174 bis 179 InsO — Forderungsanmeldung, Pruefungstermin, Tabelle. - §§ 269a bis 269i InsO — Konzerninsolvenz. ## Schritt-für-Schritt: Einstieg ins Plugin 1. Mandantenrolle klaeren: Geschaeftsfuehrer, Glaeubiger, Arbeitnehmer, Ausschussmitglied? 2. Triage-Interview durchfuehren: Skill `mandat-triage-insolvenzrecht`. 3. Sofort-Fristen sichern: Dreiwochenfrist § 15a InsO oder Anmeldefrist § 165 SGB III? 4. Eroeffnungsgruende pruefen: `zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso` und/oder `ueberschuldung-pruefung-19-inso`. 5. Anschluss-Skill auswaehlen nach Ergebnis der Triage. ## Skill-Tour (was gibt es hier?) **Einstieg und Triage** - `mandat-triage-insolvenzrecht` — Eingangsabfrage; Mandantenrolle und Sofort-Fristen klaeren. - `insolvenzrecht-kaltstart-interview` — Kaltstart-Interview für Plugin-Profil und Praxiskonfiguration. **Eroeffnungsgruende und Liquiditaet** - `zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso` — Liquiditaetsstatus nach § 17 InsO; BGH-Schema zehn Prozent und drei Wochen. - `ueberschuldung-pruefung-19-inso` — Zweistufige Ueberschuldungspruefung nach § 19 InsO; Fortbestehensprognose und Liquidationswerte. - `liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich` — Rollierende Liquiditaetsvorschau nach IDW S 11; 13-Wochen- und 24-Monats-Vorschau. **Antragspflicht und Haftung** - `antragspflicht-15a-inso` — Antragspflicht nach § 15a InsO; Dreiwochenfrist; Zahlungsverbot § 15b InsO; Insolvenzverschleppungshaftung. - `do-versicherung-manager-haftung` — D-and-O-Versicherungsdeckung bei Insolvenzhaftung; Claims-made-Prinzip; Ausschluesse. **Glaeubigerantrag und Glaeubigerrechte** - `glaeubigerantrag-pruefung` — Zulaessigkeit und Begruendetheit des Glaeubigerantrags nach § 14 InsO. - `glaeubigerausschuss-mitwirkung` — Rechte, Pflichten und Haftung des Glaeubigerausschussmitglieds. - `forderungsanmeldung-glaeubiger-174-177-inso` — Forderungsanmeldung, Fristen, Form, Rang, Pruefungstermin. **Anfechtung** - `anfechtungsrechte-pruefen` — Uebersicht aller InsO-Anfechtungstatbestaende §§ 129 ff. InsO; Betrag, Verteidigungslinien. - `vorsatzanfechtung-133-inso` — Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO; Fassung seit 5. April 2017; Bargeschaeftsprivileg. **Sanierung und Sondersituationen** - `uebertragende-sanierung-und-asset-deals` — Unternehmensverkauf aus der Insolvenz; Asset-Deal, Glaeubigerausschuss-Zustimmung. - `konzerninsolvenz-koordination` — Koordination mehrerer Konzerngesellschaften nach §§ 269a bis 269i InsO. **Arbeitnehmer** - `insolvenzgeld-165-sgb-iii` — Insolvenzgeld für Arbeitnehmer; Voraussetzungen, Antragsfrist zwei Monate, Vorfinanzierung. ## Worauf besonders achten - **Dreiwochenfrist laeuft ab Eintritt des Eroeffnungsgrundes** — Nicht ab Kenntnis des Geschaeftsfuehrers; bei unklarem Eintrittszeitpunkt ist das Risiko gross. - **Zahlungsverbot schon vor Antragstellung** — § 15b InsO greift mit Eintritt der Insolvenzreife, nicht erst mit Eroffnung; Einzelzahlungen muessen ab diesem Zeitpunkt geprueft werden. - **Glaeubigerantrag: Glaubhaftmachung reicht nicht immer** — § 14 InsO verlangt Nachweis der Forderung und des Eroeffnungsgrundes; bloss drohende ZU genuegt dem Glaeubiger nicht. - **Anfechtungsreform 2017 beachten** — § 133 InsO wurde durch das AnfRefG 2017 grundlegend geaendert; Fristen und Indizien unterscheiden sich für Sachverhalte vor und nach dem 5. April 2017. - **Insolvenzgeld: Zweimonatsfrist ab Insolvenz-Ereignis** — Arbeitnehmer verlieren den Anspruch, wenn Antrag zu spaet gestellt wird. ## Typische Fehler - Geschaeftsfuehrer errechnet Dreiwochenfrist ab dem Tag, an dem er Kenntnis erlangt, statt ab Eintritt der Insolvenzreife. - Glaeubiger stellt Antrag nach § 14 InsO ohne vollstreckbaren Titel und laeuft in Zulaessigkeitsproblem. - Forderungsanmeldung versaeumt, weil Anmeldefrist nicht im Blick war; nachtraegliche Anmeldung nach § 177 InsO noch moeglich, aber mit Kostenrisiko. - D-and-O-Versicherung wird nicht informiert, bevor Insolvenzantrag gestellt wird; Claims-made-Risiko. - Koordinationsplan für Konzerninsolvenz wird nicht erwaogen, obwohl mehrere Schwestergesellschaften betroffen sind. ## Quellen und Aktualitaet - Stand: 05/2026 - InsO in der geltenden Fassung (insb. §§ 15a und 15b InsO; §§ 129 und 133 InsO Fassung seit 5. April 2017) - SGB III §§ 165 ff. in der geltenden Fassung - IDW S 11 (Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeroefffnungsgruenden) ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 266a StGB - § 18 AktG - § 64 GmbHG - § 15 GmbHG - § 40 GmbHG - § 15 AktG - Art. 17 DSGVO - § 266 StGB - § 3a EStG - § 263 StGB - § 94 StaRUG - § 203 StGB ### Leitentscheidungen - BGH IX ZR 122/23 - BGH IX ZR 129/22 - BFH II R 19/01 - BGH IV ZR 66/25 - BGH II ZR 206/22