--- name: inso-pl description: "Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten im Insolvenzrecht." --- # Mandantenkommunikation ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: InsO §§ 1, 13-22, 35, 39, 47, 55-56, 60, 80, 87, 129, 133, 174, 175, 270 ff., 286-300, StaRUG §§ 1, 29, 31; StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Mandantenkommunikation` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz. - **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Mandantenbrief-Bausteine Insolvenzrecht - **Adressat:** Geschäftsführer / Vorstand persönlich (Hinweis auf persönliche Haftung), in CC keine Vertraulichkeitsbedenken (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). - **Eröffnung:** "In dem Mandat … / In Sachen Insolvenzantrag/Sanierung … senden wir Ihnen folgende Einschätzung." - **Inhalt nach Triage-Ergebnis:** - Status: liegt eine materielle Insolvenz vor (§§ 17, 18, 19 InsO)? - Frist: Antragspflicht § 15a InsO — 3 Wochen ab Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen ab Überschuldung; bei Aussichtslosigkeit der Sanierung kürzer. - Haftung: persönliche Haftung Geschäftsführer für verspäteten Antrag (§ 15a Abs. 4 InsO Strafbarkeit; § 15b InsO Zahlungsverbot und Erstattungspflicht für nach Insolvenzreife erfolgte Zahlungen, ehemals § 64 GmbHG). - Alternativen: Eigenverwaltung § 270 InsO, Schutzschirm § 270d InsO, StaRUG (nur drohende ZU § 18 InsO). - **Empfehlung:** klare Handlungsoption — antragstellen, Sanierungskonzept, Beraterhinzuziehung. - **Nächste Schritte mit konkreter Frist:** Tag der nächsten Besprechung, Liste der benötigten Unterlagen. - **Kostenhinweis:** Hinweis auf RVG / Honorarvereinbarung; bei Insolvenz Gerichtsverfahren-Wertgebühr nach RVG, vorinsolvenzliche Beratung nach Honorarvereinbarung. ## Heikle Themen - **Verschwiegenheit § 43a BRAO:** Mandantengeheimnis auch nach Insolvenzeröffnung; Verwalter wird nicht automatisch Mandant. - **Aufklärungspflicht:** Geschäftsführer ist über § 15a, § 15b InsO und § 266a StGB (Sozialversicherungsbeiträge) ausdrücklich aufzuklären — Beweissicherung der Aufklärung (E-Mail, Protokoll). - **Eilkommunikation:** Bei akuter Antragspflicht keine Beratung nur per E-Mail; telefonische Aufklärung dokumentieren.