--- name: anfechtung-iv-arbeitsrecht description: "Insolvenzanfechtungsansprüche nach §§ 129-147 InsO aus Verwaltersicht prüfen und verfolgen. Enthält KI-gestütztes Schuldnerakten-Screening, Kandidatenmatrix, §§ 130/131/133/134/135, Bargeschäft § 142, Rechtsfolgen §§ 143-147, Verjährung § 146 und Grenzen bei § 133-Wertungen sowie Dreiecksverhältn..." --- # Insolvenzanfechtung §§ 129 ff. InsO ## Arbeitsbereich Insolvenzanfechtungsansprüche nach §§ 129-147 InsO aus Verwaltersicht prüfen und verfolgen. Enthält KI-gestütztes Schuldnerakten-Screening, Kandidatenmatrix, §§ 130/131/133/134/135, Bargeschäft § 142, Rechtsfolgen §§ 143-147, Verjährung § 146 und Grenzen bei § 133-Wertungen sowie Dreiecksverhältnissen. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Insolvenzanfechtung §§ 129 ff. InsO` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz. - **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Startet bei - Zahlungen, Sicherheiten oder Verrechnungen vor Insolvenzantrag auffällig sind. - Kontoauszüge, OPOS, E-Mails und Schuldnerakten auf Anfechtungskandidaten durchsucht werden sollen. - Anfechtungsschreiben, Klage, Vergleich oder Gläubigerausschuss-Vorlage vorbereitet wird. ## Eingaben - Antragsdatum, Eröffnungsbeschluss und Verwalterbestellung. - Kontoauszüge, Zahlungsjournal, OPOS, Kreditoren-/Debitorenkonten. - Verträge, Sicherheiten, Ratenzahlungsvereinbarungen, Mahnungen, Vollstreckungen. - Unterlagen zu Zahlungsunfähigkeit, Sanierung, Liquiditätsstatus und Gesellschafterfinanzierung. ## Workflow ### 1. KI-Screening nur beleggebunden Erstelle eine Kandidatenliste aus der Akte. Jede Tatsache braucht eine Quelle. | ID | Datum | Empfänger | Betrag | Vorgang | Quelle | Erstnorm | |---|---:|---|---:|---|---|---| | IA-001 | [...] | [...] | [...] EUR | Zahlung | Kontoauszug [...] | § 130 InsO | KI darf Kandidaten markieren und Belege sortieren. KI darf insbesondere bei § 133 InsO keinen Benachteiligungsvorsatz als bewiesen behaupten, sondern nur Indizien und Gegenindizien ausgeben. ### 2. Tatbestandsrouting | Sachverhalt | Norm | |---|---| | geschuldete Sicherung oder Befriedigung | § 130 InsO | | nicht geschuldete, nicht so geschuldete oder vorzeitige Deckung | § 131 InsO | | unmittelbar nachteilige Nicht-Deckungshandlung | § 132 InsO | | Benachteiligungsvorsatz und Kenntnis | § 133 InsO | | objektiv unentgeltliche Leistung | § 134 InsO | | Gesellschafterdarlehen oder gleichgestellte Forderung | § 135 InsO | | gleichwertiger unmittelbarer Austausch | § 142 InsO als Verteidigung | | Rückgewähr, Gegenleistung, Rechtsnachfolger, Verjährung | §§ 143-147 InsO | ### 3. § 133 Human Review Bei § 133 InsO zwingend getrennt ausgeben: - belegte Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit. - Kenntnis des Empfängers. - Sanierungs- oder Vollbefriedigungsperspektive. - Zahlungsvereinbarung und § 133 Abs. 3 S. 2 InsO. - Bargeschäft und erkannte Unlauterkeit nach § 142 InsO. **Pflicht-Zitate (Stand Mai 2026):** - **BGH IX ZR 72/20 vom 06.05.2021** — Grundsatzentscheidung Neuausrichtung Vorsatzanfechtung; aus bloßer Zahlungsunfähigkeit allein kein Schluss auf Vorsatz iSd § 133 Abs. 1 InsO. - **BGH IX ZR 129/22 vom 18.04.2024** — Bestätigung: Verwalter muss konkret darlegen, dass der Schuldner wusste oder billigend in Kauf nahm, andere Gläubiger zu späterer Zeit nicht vollständig zu befriedigen. - **BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024** — Konkretisierung Unlauterkeit § 142 Abs. 1 Hs. 2 InsO: erfordert gezielt schädigendes Verhalten oder gezielte Bevorzugung; bloße Verlustsituation genügt nicht. ### 4. Dreiecksverhältnisse markieren Human Review ist zwingend bei: - Drittzahlungen, Cash-Pooling, Zentralregulierung. - Factoring, Globalzession, Kontokorrent, Aufrechnung. - Drittdarlehen mit Gesellschaftersicherheit. - Treuhand, Anderkonto, Sicherheitenpool. Die Ausgabe muss dann Beteiligte, Forderungswege, Vermögensabfluss und offene Rechtsfragen getrennt darstellen. ### 5. Anspruch und Wirtschaftlichkeit Rechne nicht nur den Nominalbetrag. Prüfe: - Rückgewährbetrag nach § 143 InsO. - Zinsen nur bei Verzug oder nach § 291 BGB. - Gegenleistung und Wiederaufleben nach § 144 InsO. - Verjährung nach § 146 InsO in Verbindung mit BGB. - Prozesskosten, Beweisrisiko und Vergleichskorridor. - Wirtschaftlichkeitsschwelle: nach BGH IX ZR 129/22 (18.04.2024) sind die Erfolgsaussichten bei kongruenten Deckungen geringer; Vergleichsquote 30 – 60 % typisch. ## Ausgabe - Anfechtungsmatrix. - Beleg- und Lückenliste. - Anspruchsberechnung. - Entwurf Anfechtungsschreiben oder Klagegerüst. - Human-Review-Liste für § 133 und komplexe Strukturen. ## Qualitätsgates - kein Tatbestand ohne Rechtshandlungsdatum. - keine § 130-Prüfung ohne Kenntnisblock. - keine § 133-Bewertung ohne Indizien- und Gegenindizienmatrix. - kein Bargeschäft ohne Gegenleistung und Unmittelbarkeit. - keine Zinsen ohne Verzug oder Rechtshängigkeit. - keine finale KI-Bewertung bei Dreiecksverhältnis. ## Interne Vorlagen - `assets/templates/anfechtungsmatrix-129ff.md` - `assets/templates/anfechtungsschreiben.md` --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Die KI kann Anfechtungsrisiken aus Akten sichtbar machen; die rechtliche Endentscheidung bleibt Fachprüfung. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 6 StaRUG - § 27 StaRUG - § 2 StaRUG - § 64 StaRUG - § 8c KStG - § 14 StaRUG - § 7 StaRUG - § 26 StaRUG - § 34 StaRUG - § 266a StGB - § 15 GmbHG - § 40 GmbHG ### Leitentscheidungen - BGH IX ZR 129/22 - BGH IX ZR 122/23 - BGH IX ZR 127/24 - BGH IX ZR 114/23 - BGH II ZR 206/22