--- name: plan-cramdown-datenraum description: "Obstruktionsverbot und gruppenuebergreifende Mehrheitsentscheidung prüfen wenn ablehnende Gruppen oder Klassen vorhanden sind. § 245 InsO § 27 StaRUG Cramdown. Prüfraster: Schlechterstellung angemessene Beteiligung absolute Prioritaet Planmehrwert neue Finanzierung. Output: Cramdown-Check Obstruk..." --- # IV-integrierte Cram-down und Obstruktion ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `IV-integrierte Cram-down und Obstruktion` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz. - **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Startet bei - neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt - unvollständiger Datenlage - Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG - Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs ## Geführter Workflow 1. Ablehnende Gruppe oder Klasse identifizieren und Vergleichsrechnung dagegenhalten. 2. Schlechterstellung, angemessene Beteiligung und Mehrheiten gesondert prüfen. 3. Absolute oder relative Priorität, Planmehrwert, neue Finanzierung und Abweichungen dokumentieren. 4. Gerichtliche Argumentation und Gegenargumente vorbereiten. ## Ausgabe - Cram-down-Check - Obstruktionsnotiz - Nachbesserungsvorschläge - Gerichtsargumentation ## Qualitätsgates - Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg. - Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen. - Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert. - Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig. ## Rückfragen Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern. ## Arbeitsstil Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt. ## IV-Einordnung Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfähigkeit gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss, Rollenreinheit, Dokumentation von Belegen und spätere Planvollzugsfähigkeit. ## Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen (Stand Mai 2026) - **BVerfG 1 BvR 418/25 vom 28.02.2025** (VARTA AG) — Verfassungsbeschwerde gegen Bestätigung eines Restrukturierungsplans mit Kapitalherabsetzung und Bezugsrechtsausschluss als unzulässig zurückgewiesen. Bedeutung für Obstruktionsverbot iSd § 245 InsO und Cross-Class-Cramdown iSd § 26 StaRUG: Die Schlechterstellungsprüfung ist die zentrale Schutznorm. - **BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025** (Wirecard) — Bei AG-Insolvenz: kapitalmarktrechtliche Aktionärsschadensersatzforderungen nachrangig (§ 38 InsO-Forderungen ausgeschlossen); bei Cramdown-Klassenbildung beachten. - Restrukturierungsgerichts-Entscheidungen zur Praxis des § 26 StaRUG und § 245 InsO vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren. ## Paragrafenkette (IV-Insolvenzplan) § 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Vorlage durch IV) → §§ 220-221 InsO (Plan-Inhalte) → § 222 InsO (Gruppenbildung) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Bestaetigung) → § 254 InsO (Wirkung) → §§ 49-51 InsO (Absonderungsrechte in Plan) ## Triage — IV-Plan Bevor losgelegt wird, klaere: 1. **Plan sinnvoller als Liquidation?** Vergleichsrechnung: Plan-Quote vs. Liquidationsquote. 2. **Gruppenbildung konsistent?** § 222 InsO: gesicherte, nicht gesicherte, Kleinglaeubieger, Arbeitnehmer. 3. **Mehrheiten realistisch?** Simulation Kopf- + Summenmehrheit je Gruppe. 4. **Cramdown-Szenario?** § 245 InsO: ablehnende Gruppe ueberstimmbar wenn Best-Interest-Test bestanden. ## IV-Einordnung Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und voraeufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfaehigkeit gegenueber Gericht und Glaeubigerausschuss sowie Planvollzugsfaehigkeit.