--- name: plan-kaltstart-interview description: "Erstes Mandatsgespräch strukturieren wenn Insolvenzplan oder StaRUG-Verfahren startet und kaum Unterlagen vorliegen. §§ 13 15a 17 InsO §§ 29 42 StaRUG Antragspflichten. Prüfraster: Basisdaten Krisenursachen Gläubigerlandschaft Liquiditaetslage fehlende Unterlagen. Output: Interviewprotokoll Unter..." --- # IV-integrierte Kaltstart-Interview ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Plan Kaltstart Interview** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Insolvenzverwaltung** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `IV-integrierte Kaltstart-Interview` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz. - **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Startet bei - neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt - unvollständiger Datenlage - Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG - Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs ## Geführter Workflow 1. Basisdaten aufnehmen: Firma, Rechtsform, Register, Standort, Branche, Organmitglieder, Berater, Gericht und Aktenzeichen. 2. Krise erzählen lassen: Auslöser, Liquiditätslücke, Verlustquellen, Vertragsdruck, Finanzierung und operative Engpässe. 3. Gläubigerlandschaft erfassen: Banken, Lieferanten, Vermieter, Finanzamt, Sozialversicherung, Arbeitnehmer, Gesellschafter, Sicherheiten. 4. Unklare Antworten tolerieren, aber als Annahme, Rückfrage oder Prüfpunkt markieren. ## Ausgabe - Interviewprotokoll - Fehlende Unterlagen - Annahmenregister - Erste Planhypothese ## Qualitätsgates - Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg. - Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen. - Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert. - Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig. ## Rückfragen Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern. ## Arbeitsstil Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt. ## IV-Einordnung Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfähigkeit gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss, Rollenreinheit, Dokumentation von Belegen und spätere Planvollzugsfähigkeit. ## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Paragrafenkette (IV-Insolvenzplan) § 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Vorlage durch IV) → §§ 220-221 InsO (Plan-Inhalte) → § 222 InsO (Gruppenbildung) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Bestaetigung) → § 254 InsO (Wirkung) → §§ 49-51 InsO (Absonderungsrechte in Plan) ## Triage — IV-Plan Bevor losgelegt wird, klaere: 1. **Plan sinnvoller als Liquidation?** Vergleichsrechnung: Plan-Quote vs. Liquidationsquote. 2. **Gruppenbildung konsistent?** § 222 InsO: gesicherte, nicht gesicherte, Kleinglaeubieger, Arbeitnehmer. 3. **Mehrheiten realistisch?** Simulation Kopf- + Summenmehrheit je Gruppe. 4. **Cramdown-Szenario?** § 245 InsO: ablehnende Gruppe ueberstimmbar wenn Best-Interest-Test bestanden. ## IV-Einordnung Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und voraeufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfaehigkeit gegenueber Gericht und Glaeubigerausschuss sowie Planvollzugsfaehigkeit.