--- name: audit-hr description: "Definiert Rolle und Pflichten des Audit Committee bei Internal Investigations – § 107 AktG, Berichtspflichten, Unabhängigkeit im Internal Investigations Praxis." --- # Audit Committee in Internal Investigations ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Das Audit Committee (Prüfungsausschuss) des Aufsichtsrats spielt in Internal Investigations eine zentrale Rolle. § 107 Abs. 3 S. 2 AktG ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__107.html)) weist dem Prüfungsausschuss die Überwachung der Rechnungslegung, des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung zu. Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen gelten die EU-Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) Nr. 537/2014, [eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0537)) und das AReG. Das Audit Committee ist häufig der erste Empfänger von Compliance-Meldungen und muss entscheiden, ob eine Internal Investigation einzuleiten ist. ## Ziel dieses Skills Dieser Skill klärt die Pflichten und Befugnisse des Audit Committee bei Internal Investigations und stellt sicher, dass es seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt. ## Arbeitsprogramm ### 1. Aufgaben des Audit Committee - Überwachung der Rechnungslegung und Abschlussprüfung (§ 107 Abs. 3 AktG). - Überwachung des Compliance-Management-Systems (CMS) und des internen Kontrollsystems (IKS). - Empfang von Hinweisen aus dem Hinweisgebersystem (HinSchG § 13). - Entscheidung über Einleitung einer Internal Investigation oder Delegation an Special Committee. ### 2. Wann wird das Audit Committee aktiv? - Whistleblower-Meldung enthält Vorwürfe gegen Vorstandsmitglied. - Abschlussprüfer meldet Unregelmäßigkeiten nach § 321 HGB ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__321.html)). - Interne Revision findet Indizien für Unregelmäßigkeiten. - BaFin oder andere Regulatoren nehmen Kontakt auf. - Medienberichte oder Whistleblower-Hinweis aus der Öffentlichkeit. ### 3. Direktmandat des Prüfungsausschusses - Prüfungsausschuss kann externen Anwalt direkt beauftragen, ohne dass der Vorstand involviert ist. - Besonders wichtig, wenn der Vorstand selbst Gegenstand der Untersuchung ist. - § 111 Abs. 2 AktG: Aufsichtsrat darf die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__111.html)). - Kosten der Untersuchung: trägt die Gesellschaft (§ 113 AktG). ### 4. Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer - Abschlussprüfer hat nach § 321 HGB besondere Berichtspflicht bei Unregelmäßigkeiten. - Prüfungsausschuss kann Abschlussprüfer zu verstärkter Prüfung bestimmter Bereiche beauftragen. - Unabhängigkeit des Abschlussprüfers: keine Übertragung von Untersuchungsaufgaben an Abschlussprüfer (Unabhängigkeitsproblem nach VO (EU) Nr. 537/2014). - Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen beachten. ### 5. Berichtspflichten des Audit Committee an den Gesamtaufsichtsrat - § 107 Abs. 3 S. 4 AktG: Ausschussvorsitzender berichtet dem Aufsichtsrat über die Tätigkeit des Ausschusses. - Regelmäßige Berichte in Aufsichtsratssitzungen. - Wesentliche Untersuchungsergebnisse: sofortige Berichtspflicht (Ad-hoc-Pflicht). ### 6. Haftungsrisiken des Audit Committee - § 116 AktG i. V. m. § 93 AktG: Aufsichtsratsmitglieder haften wie Vorstandsmitglieder bei schuldhafter Pflichtverletzung. - Pflicht zur Einleitung einer Untersuchung bei konkretem Verdacht (BGH II ZR 234/09, [openjur.de](https://openjur.de/o/577696.html)). - Untätigkeit trotz Kenntnis von Unregelmäßigkeiten: Haftungsrisiko. ### 7. Besondere Situation: Audit Committee vs. Vorstand - Wenn Vorstandsmitglied Gegenstand der Untersuchung: Audit Committee hat Leitungsfunktion, nicht der Vorstand. - Informationsfluss kontrollieren: Vorstand erhält nur das, was für laufende Geschäftsführung notwendig ist. - Anwaltliche Kommunikation direkt an Prüfungsausschuss, nicht über Vorstand leiten. ## Normenregister | Norm | Inhalt | Quelle | |---|---|---| | § 107 AktG | Ausschüsse des Aufsichtsrats | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__107.html) | | § 111 AktG | Aufgaben Aufsichtsrat | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__111.html) | | § 116 AktG | Haftung Aufsichtsratsmitglieder | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__116.html) | | § 321 HGB | Berichtspflicht Abschlussprüfer | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__321.html) | | BGH II ZR 234/09 | Siemens/Neubürger | [openjur.de](https://openjur.de/o/577696.html) | ## Ausgabeformate - **Audit-Committee-Beschlussvorlage** (Einleitung einer Untersuchung) - **Direktmandatierungsschreiben** für externen Anwalt - **Berichterstattungsschema** an Gesamtaufsichtsrat - **Haftungsrisikoanalyse** für Audit-Committee-Mitglieder - **Checkliste** Zusammenarbeit mit Abschlussprüfer Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 93 AktG - § 26 BDSG - § 130 OWiG - § 102 BetrVG - § 87 BetrVG - § 203 StGB - § 266 StGB - Art. 33 DSGVO - § 30 OWiG - § 80 BetrVG - § 84 AktG - § 107 AktG ### Leitentscheidungen - BGH II ZR 234/09 - EuGH C-550/07 - EuGH C-311/18