--- name: disciplinary-measure description: "Wählt und setzt arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen um – Abmahnung, Versetzung, Kürzung von Boni, Freistellung, Zielvereinbarungsänderung im Internal Investigations Praxis." --- # Disziplinarmaßnahmen nach Internal Investigations ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Nach Abschluss einer Internal Investigation müssen geeignete Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. Dies ergibt sich aus der Pflicht des Vorstands, auf festgestellte Verstöße zu reagieren (§ 93 AktG, BGH II ZR 234/09, [openjur.de](https://openjur.de/o/577696.html)) und aus § 130 OWiG (fehlende Reaktion ist selbst ein Aufsichtspflichtverstoß, [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/owig/__130.html)). Gleichzeitig müssen Disziplinarmaßnahmen verhältnismäßig sein und das Betriebsverfassungsrecht beachten. ## Ziel dieses Skills Dieser Skill wählt die proportionale Disziplinarmaßnahme auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse aus und stellt die rechtssichere Umsetzung sicher. ## Arbeitsprogramm ### 1. Disziplinarmaßnahmen-Spektrum | Schwere | Maßnahme | Rechtsgrundlage | |---|---|---| | Leicht | Ermahnung (ohne Abmahnung) | Arbeitsvertrag, § 242 BGB | | Mittel | Abmahnung | § 314 BGB analog | | Mittel-schwer | Versetzung, Funktionsentzug | § 106 GewO, Direktionsrecht | | Schwer | Ordentliche Kündigung | § 1 KSchG | | Sehr schwer | Außerordentliche Kündigung | § 626 BGB | | Parallel | Strafanzeige | StGB | | Finanziell | Bonusentzug, Gehaltskürzung | Arbeitsvertrag, § 315 BGB | ### 2. Verhältnismäßigkeitsprüfung - Schwere des Verstoßes: war es vorsätzlich oder fahrlässig? - Schadensausmaß: wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen. - Verschulden: war der Mitarbeiter allein verantwortlich, oder hat das System versagt? - Vorleben: gab es frühere Verstöße? - Mitwirkung: hat der Mitarbeiter an der Untersuchung kooperiert? ### 3. Abmahnung - Konkrete Beschreibung der Verfehlung (nicht pauschal) mit Datum, Handlung, Norm. - Hinweis auf mögliche Kündigung bei Wiederholung. - Keine Abmahnung erforderlich bei sehr schweren Verstößen (Betrug, Bestechung). - Wirkungsdauer: ca. 2 Jahre; nach Ablauf oft keine Grundlage mehr für verhaltensbedingte Kündigung. ### 4. Versetzung und Funktionsentzug - § 106 GewO (Direktionsrecht): Arbeitgeber kann Aufgabenbereich ändern, soweit nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen. - Versetzung bei Interessenkonflikt: z. B. Entfernung aus Beschaffungsfunktion. - Funktionsentzug bei Verdacht: Entzug von Zugriffsrechten, Zeichnungsberechtigungen. - Betriebsrat: § 99 BetrVG – Zustimmung bei wesentlicher Versetzung (vgl. inv-006-betriebsrat). ### 5. Bonus- und Gehaltskürzungen - Leistungsabhängige Boni: können bei Compliance-Verstößen verweigert oder zurückgefordert werden, wenn Vertrag entsprechende Klausel enthält (Claw-Back). - Claw-Back-Klauseln: in Vergütungsstrukturen von Banken (§ 5 Abs. 6 InstVV) und börsennootierten Unternehmen. - § 315 BGB: Billigkeitsbestimmung bei einseitigem Bestimmungsrecht des Arbeitgebers. - Keine Gehaltskürzungen ohne arbeitsvertragliche Grundlage. ### 6. Maßnahmen gegen Organmitglieder - Vorstandsmitglied: Abberufung (§ 84 AktG bei wichtigem Grund, [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__84.html)); Schadensersatz (§ 93 Abs. 2 AktG). - Aufsichtsratsmitglied: Abberufung durch Hauptversammlung (§ 103 AktG); Haftung nach § 116 AktG. - D&O-Versicherung: Deckungsschutz prüfen; oft kein Schutz bei vorsätzlichem Handeln. - Gehalts- und Tantième-Rückforderung: § 93 Abs. 3 AktG; Insolvenzanfälligkeit prüfen. ### 7. Dokumentation - Alle Disziplinarmaßnahmen schriftlich und im Personalakt dokumentieren. - Betriebsratsanhörung gemäß § 102 BetrVG für alle Kündigungen. - Fristen einhalten: § 626 Abs. 2 BGB (2-Wochen-Frist für außerordentliche Kündigung ab Kenntniserlangung). - Nachverfolgung: wurden Maßnahmen tatsächlich vollständig umgesetzt? ## Normenregister | Norm | Inhalt | Quelle | |---|---|---| | § 626 BGB | Außerordentliche Kündigung | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html) | | § 106 GewO | Direktionsrecht | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html) | | § 84 AktG | Abberufung Vorstand | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__84.html) | | § 93 AktG | Haftung Vorstand | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__93.html) | | § 102 BetrVG | Anhörung vor Kündigung | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html) | ## Ausgabeformate - **Disziplinarmaßnahmen-Entscheidungsmatrix** (Schwere × Maßnahme × Rechtsgrundlage) - **Abmahnungsvorlage** - **Betriebsratsanhörung** nach § 102 BetrVG - **Claw-Back-Berechnungs-Vorlage** - **Organhaftungs-Schadensersatz-Memo** Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.