--- name: press-strategy description: "Entwickelt die Pressestrategie bei Internal Investigations – Ad-hoc-Pflicht, Reputationsmanagement, Medienanfragen und Krisenkommunikation im Internal Investigations Praxis." --- # Pressestrategie und Krisenkommunikation ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Die Kommunikation nach außen während einer Internal Investigation unterliegt kapitalmarktrechtlichen Pflichten (Art. 17 MAR: Ad-hoc-Meldepflicht bei kursrelevanten Informationen, [eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0596)), dem Strafrecht (§ 353b StGB: Verletzung von Dienstgeheimnissen ist irrelevant für Private, aber § 17 UWG a. F./GeschGehG schützt Unternehmensgeheimnisse) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Falsche oder irreführende Aussagen gegenüber der Presse können Strafbarkeit (§ 186 StGB: üble Nachrede) oder Schadensersatzpflichten begründen. ## Ziel dieses Skills Dieser Skill entwickelt eine kontrollierte Kommunikationsstrategie, die Reputationsschäden minimiert, gesetzliche Pflichten erfüllt und die Untersuchung nicht gefährdet. ## Arbeitsprogramm ### 1. Ad-hoc-Meldepflicht – Prüfung - Art. 17 MAR: Insider-Information, die direkt das Unternehmen betrifft und kursrelevant ist, muss unverzüglich veröffentlicht werden. - Liegt eine kursrelevante Information vor? Ist der Verstoß so wesentlich, dass ein verständiger Investor die Information bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde? - Self-Befreiung (Art. 17 Abs. 4 MAR): temporäre Verzögerung möglich, wenn sofortige Offenlegung die Untersuchung gefährdet; strenge Voraussetzungen. - BaFin: Self-Befreiung muss BaFin nachgemeldet werden. ### 2. Kommunikationsstrategie-Optionen - **No comment**: sinnvoll, wenn Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind; signalisiert aber Schweigen. - **Reaktive Stellungnahme**: nur auf konkrete Anfragen reagieren; kein proaktives Herausgehen. - **Proaktive Pressemitteilung**: nach Abschluss der Untersuchung oder bei unvermeidlichem Bekanntwerden; Kontrolle über das Narrativ. - **Board Statement**: bei schwerwiegenden Fällen mit öffentlichem Interesse. ### 3. Kernbotschaften - Das Unternehmen nimmt Compliance-Verstöße ernst. - Es wurden sofortige Untersuchungsmaßnahmen eingeleitet. - Das Unternehmen kooperiert vollständig mit den Behörden. - Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Vorfälle wurden eingeleitet. - **Nicht**: Schuldeingeständnisse, Nennung von Tätern (Unschuldsvermutung), Details der laufenden Untersuchung. ### 4. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen - Namentliche Nennung von Beschuldigten vor rechtskräftiger Verurteilung: hohes Haftungsrisiko (§ 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG). - Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK): keine öffentliche Verurteilung vor Gerichtsurteil. - DSGVO Art. 85: Medienfreiheit vs. Datenschutz; schwieriger Balanceakt. ### 5. Medienanfragen-Management - Alle Medienanfragen werden zentral durch die Pressestelle geleitet; keine direkte Kommunikation von Mitarbeitern oder Anwälten mit Medien. - Response-Time: bei kapitalmarktorientierten Unternehmen innerhalb weniger Stunden. - Off-the-record-Gespräche: nur durch erfahrene PR-Berater; immer mit Anwalt abgestimmt. - Background Briefings für ausgewählte Journalisten: nur zur Kontextualisierung, nie zur Enthüllung von Untersuchungsdetails. ### 6. Social Media - Falsche Information in sozialen Netzwerken über den Vorfall: Gegendarstellungsrecht nach § 56 MStV (Medienstaatsvertrag). - Mitarbeiter-Social-Media: Policy, die unkontrollierten Kommentaren vorbeugt. - Darknet/Leak-Sites: wenn Hacker Untersuchungsunterlagen leaken, sofort Reaktion (Löschungsanspruch, Behördeneinschaltung). ### 7. Interne Kommunikation - Mitarbeiter erfahren Pressemitteilungen idealerweise nicht zuerst aus den Medien. - Interne Kommunikation vor externer Veröffentlichung: CEO-Statement an alle Mitarbeiter. - Q&A-Dokument für Manager: wie antworten auf Mitarbeiterfragen? - Verbot, intern Details der Untersuchung zu diskutieren (DSGVO, Unschuldsvermutung, Beweissicherung). ## Normenregister | Norm | Inhalt | Quelle | |---|---|---| | Art. 17 MAR | Ad-hoc-Meldepflicht | [eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0596) | | § 823 BGB | Persönlichkeitsrecht | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html) | | Art. 6 Abs. 2 EMRK | Unschuldsvermutung | Europarat | | Art. 85 DSGVO | Medienfreiheit vs. Datenschutz | [eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679) | ## Ausgabeformate - **Krisen-Pressemitteilung** (Template mit Kernbotschaften) - **CEO-Statement** (intern, vor externer Kommunikation) - **Q&A-Dokument** für Manager und Mitarbeiter - **Ad-hoc-Meldungs-Entscheidungsbaum** - **Media-Handling-Protokoll** für Journalisten-Anfragen Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.