--- name: reporting-behoerdenstrategie description: "Strukturiert den Abschlussbericht einer Internal Investigation – Aufbau, Privilegierung, Adressaten, Versionen und Verwertbarkeit im Internal Investigations Praxis." --- # Abschlussbericht der Internal Investigation ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen Der Abschlussbericht ist das Herzstück jeder Internal Investigation. Er entscheidet darüber, ob Organe ihre Sorgfaltspflichten nach § 93 AktG ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__93.html)) erfüllt haben, ob Behörden die Untersuchung als ernsthaft ansehen und ob Regressansprüche gegen Verursacher durchsetzbar sind. Zugleich ist er das gefährlichste Dokument der Untersuchung: Er kann beschlagnahmt (§§ 94, 97 StPO), in US-Discovery herausverlangt oder durch einen Whistleblower weitergegeben werden. Das Anwaltsgeheimnis schützt ihn nur unter bestimmten Bedingungen (vgl. EuGH C-550/07 P, [curia.europa.eu](https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=83458&doclang=DE)). ## Ziel dieses Skills Dieser Skill strukturiert den Abschlussbericht so, dass er belastbar und verwertbar ist, das Unternehmen schützt und die privilegierten Teile von den nicht-privilegierten trennt. ## Arbeitsprogramm ### 1. Berichtsstruktur - **Executive Summary** (max. 3 Seiten): Sachverhalt, Rechtsbewertung, Ergebnis, Empfehlungen. - **Sachverhaltsteil**: chronologischer Tatsachenbericht mit Quellenangaben (Dokument, Interview, Seite/Zeitstempel). - **Rechtsbewertung**: Normsubsumtion, Tatbestandsmerkmale, Indizien, Gegenargumente. - **Appendices**: Dokumentenverweise, Interviewübersichten (kein Vollprotokoll im Hauptbericht), Forensik-Ergebnisse. - **Empfehlungen und Remediation**: konkrete Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen. ### 2. Privilegierungsstrategie: Versionsmodell - **Vollbericht** (Full Report): unter Anwaltsgeheimnis; nur für Aufsichtsrat/Audit Committee. - **Faktenbericht** (Fact Report): ohne rechtliche Bewertungen; kann ggf. an Behörden herausgegeben werden, ohne das rechtliche Privilege zu brechen. - **Executive Summary**: für Vorlage bei Behörden oder Öffentlichkeit; keine Einzelfallinformationen über Beschuldigte ohne Einwilligung. - Trennung strikt einhalten: Kein Rechtsgutachten im Faktenbericht; kein Faktendetail im Privilegierten Teil, der nicht dort hingehört. ### 3. Quellenangaben und Nachprüfbarkeit - Jede Tatsachenbehauptung muss mit einer Quelle belegt sein (Dokument mit Bates-Nummer, Interview mit Datum und Person). - Keine unbelegt gebliebenen Verdächtigungen im Bericht. - Gegendarstellungen der betroffenen Personen dokumentieren. - Rechtsprechungszitate: nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. ### 4. Adressaten und Verteiler - Wer erhält welche Version? Klare Verteilermatrix. - Aufsichtsrat: Vollbericht. - Vorstand (wenn nicht betroffen): Executive Summary. - BaFin, Staatsanwaltschaft: nur Faktenbericht nach Privilegierungsprüfung. - Betriebsrat: kein Anspruch auf Einsicht in privilegierte Untersuchungsunterlagen (§ 80 BetrVG reicht nicht für vollständige Offenlegung). ### 5. Persönlichkeitsrechte und DSGVO im Bericht - Betroffene Mitarbeiter: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – nur erforderliche personenbezogene Daten im Bericht. - § 26 BDSG: Verarbeitung zur Aufdeckung von Straftaten muss verhältnismäßig bleiben ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html)). - Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK): im Bericht keine Verurteilung ohne rechtskräftige Entscheidung. - Recht auf Gegendarstellung vor Abschluss des Berichts. ### 6. Qualitätssicherung - Peer Review durch zweiten Anwalt (Four-Eyes-Prinzip). - Faktencheck: sind alle im Bericht genannten Tatsachen durch Dokumente oder Interviews belegt? - Falschangaben im Bericht gegenüber Behörden: Strafbarkeit nach § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat), § 164 StGB (falsche Verdächtigung). ### 7. Nachfolgende Verfahren - Bericht als Grundlage für Kündigung: Verwertbarkeit im Kündigungsschutzverfahren (§ 1 KSchG). - Bericht als Grundlage für Schadensersatz: § 93 Abs. 2 AktG, § 249 BGB. - Bericht bei BaFin Self-Reporting: Inhalt und Zeitpunkt strategisch abstimmen (vgl. inv-012-behoerdenstrategie). ## Normenregister | Norm | Inhalt | Quelle | |---|---|---| | § 93 AktG | Sorgfaltspflicht Vorstand | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__93.html) | | § 26 BDSG | Beschäftigtendatenschutz | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html) | | § 97 StPO | Beschlagnahmeschutz | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__97.html) | | § 164 StGB | Falsche Verdächtigung | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html) | | EuGH C-550/07 P | Akzo Nobel Privilege | [curia.europa.eu](https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=83458&doclang=DE) | ## Ausgabeformate - **Berichtsstruktur-Template** (Executive Summary, Sachverhalt, Rechtsbewertung, Empfehlungen) - **Verteilermatrix** (Version × Adressat × Privilegierungshinweis) - **Quellenverzeichnis-Vorlage** (Bates-Nummern, Interviews, Dokumente) - **Gegendarstellungs-Checkliste** für betroffene Mitarbeiter Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.