--- name: confidentiality-and-trade-secrets description: "Internationales Handelsrecht: Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisschutz im internationalen Handel. HGeschGehG (Umsetzung RL 2016/943), angemessene Schutzmaßnahmen, Klagebefugnis und NDA-Gestaltung im grenzüberschreitenden B2B im Internationales Handelsrecht Lex Mercatoria." --- # Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum es geht Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (HGeschGehG, 2019) setzt die EU-Richtlinie 2016/943 um. Es schützt Informationen nur wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen wurden. Ein wirksames NDA allein reicht nicht — organisatorische und technische Maßnahmen sind erforderlich. International gilt lex loci delicti für unerlaubte Handlungen. ## Kernnormen / Kernquellen - **HGeschGehG § 2 Nr. 1**: Geschäftsgeheimnis-Definition — nicht allgemein bekannt, wirtschaftlicher Wert, angemessene Schutzmaßnahmen - **HGeschGehG § 4**: Verbotene Handlungen — Erlangung, Nutzung, Offenbarung - **HGeschGehG § 6-9**: Ansprüche (Unterlassung, Vernichtung, Schadensersatz) - **RL (EU) 2016/943 Art. 2**: EU-Grundlage des Geschäftsgeheimnisschutzes - **TRIPS Art. 39**: WTO-Mindeststandard für undisclosed information - **§ 17 UWG a.F.**: Verdrängter durch HGeschGehG, aber noch Übergangsrelevanz ## Schlüsselbegriffe - Angemessene Schutzmaßnahmen: NDA, Zugangskontrollen, Wasserzeichen, Need-to-Know-Prinzip - Reverse Engineering: erlaubt wenn aus öffentlich verfügbarem Produkt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 HGeschGehG) - Whistleblowing-Ausnahme: Offenbarung zur Aufdeckung von Fehlverhalten (§ 5 HGeschGehG) - Grenzüberschreitend: lex loci delicti für Rechtsverletzung; IPR-Kollision bei globalem Leak - NDA-Laufzeit: meist 3-5 Jahre; für echte Geheimnisse unbegrenzt sinnvoll aber durchsetzbar? ## Typische Streitfragen / Anwendungsfälle 1. Lieferant erhält Spezifikation und gibt an Konkurrenten weiter: Schadensersatz nach HGeschGehG? 2. "Angemessene Maßnahmen": Reicht NDA ohne technische Schutzmassnahmen? 3. Reverse Engineering: Darf Wettbewerber legitim erworbenes Produkt nachkonstruieren? 4. Whistleblower-Ausnahme: Mitarbeiter deckt umweltrechtlichen Verstoß auf — Schutz? 5. NDA-Laufzeit unbegrenzt: Sittenwidrig nach § 138 BGB? ## Methodik - Geheimhaltungsmaßnahmen: NDA + physische Zugangskontrolle + IT-Sicherheit + Mitarbeiter-Schulung - Dokumentation: welche Informationen sind Geheimnisse (Information Asset Register) - NDA-Gestaltung: klar definierter Geheimhaltungsgegenstand; Laufzeit 5 Jahre realistisch - Grenzüberschreitend: Rechtswahl und Gerichtsstand im NDA für Vollstreckbarkeit