--- name: dokumenteninkasso-retention-title description: "Internationales Handelsrecht: Dokumenteninkasso nach URC 522 (ICC 1995). Dokumente-gegen-Zahlung (D/P) und Dokumente-gegen-Akzept (D/A), Inkassoauftrag, Pflichten der Inkassobank und Risiken bei Nichteinlösung im Internationales Handelsrecht Lex Mercatoria." --- # Dokumenteninkasso nach URC 522 ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum es geht Das Dokumenteninkasso (Documentary Collection) ist eine kostengünstigere Alternative zum Akkreditiv: Die Bank leitet Handels- und Transportdokumente an die Käufer-Bank weiter und gibt sie nur gegen Zahlung (D/P) oder Wechselakzept (D/A) heraus. URC 522 (ICC Uniform Rules for Collections 1995) gilt durch Einbeziehung. Die Bank gibt keine Zahlungsgarantie. ## Kernnormen / Kernquellen - **URC 522 Art. 1**: Anwendungsbereich — Einbeziehung durch Inkassoauftrag - **URC 522 Art. 4**: Inkassoauftrag — vollständige Anweisungen (kein Ermessen der Bank) - **URC 522 Art. 7**: Dokumente gegen Zahlung (D/P) vs. Dokumente gegen Akzept (D/A) - **URC 522 Art. 19**: Vorgehensweise bei Nichteinlösung — keine eigenständige Bankpflicht - **URC 522 Art. 21**: Auslagen und Provisionen der Inkassobank - **Wechselgesetz (WG)**: D/A-Wechsel als eigenständiges Wertpapier ## Schlüsselbegriffe - D/P (CAD Cash Against Documents): Herausgabe Dokumente nur gegen sofortige Zahlung - D/A (Akzept-Inkasso): Dokumente gegen Wechselakzept — Kredit bis Fälligkeitsdatum - Einzugsauftrag: enthält alle Anweisungen für einkassierenden Bank - Protestverfahren: Bank protestiert Wechsel bei Nichtakzept/Nichtzahlung - Länderrisiko: Inkassobank zahlt nicht selbst — Käuferland-Risiko verbleibt beim Verkäufer ## Typische Streitfragen / Anwendungsfälle 1. D/P Inkasso: Käufer nimmt Dokumente und zahlt nicht — welche Rechtsbehelfe? 2. D/A: Käufer akzeptiert Wechsel, zahlt nicht bei Fälligkeit — Wechselklage? 3. Konnossement bei D/P: Sichert das Konnossement den Verkäufer ausreichend? 4. Inkassobank-Haftung: Haftet Bank für fehlerhafte Dokumentenherausgabe ohne Zahlung? 5. URC 522 vs. UCP 600: Kann dieselbe Transaktion beide Regelwerke auslösen? ## Methodik - D/P für höheres Risiko; D/A nur bei bekannten Kunden mit guter Bonität - Konnossement als Order-BL: sichert Dokumentenkontrolle bei D/P - Inkassoauftrag: URC 522-Einbeziehungsklausel und vollständige Anweisungen - Wechselakzept: Wechselrecht des Käuferlands vor D/A-Einsatz prüfen