--- name: exclusive-distributor description: "Internationales Handelsrecht: Alleinvertriebsvertrag international. Gebietsschutz nach VBER 2022 (EU) 2022/720, Mindestumsatzpflichten, Wettbewerbsverbote, Kündigung und Schadensersatz bei missbräuchlicher Beendigung im Internationales Handelsrecht Lex Mercatoria." --- # Alleinvertriebsvertrag International ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum es geht Der Alleinvertriebsvertrag (Exclusive Distribution Agreement) gewährt dem Händler das exklusive Recht zum Vertrieb in einem Gebiet. Nach VBER 2022 (EU) 2022/720 ist Exklusivität zulässig, wenn Marktanteile des Lieferanten unter 30% und des Händlers unter 30% bleiben. Missbräuchliche Kündigung kann Schadensersatzpflichten auslösen. ## Kernnormen / Kernquellen - **VBER (EU) 2022/720 Art. 2**: Freigestellte vertikale Vereinbarungen - **VBER Art. 3**: Marktanteilsschwelle — 30% für Lieferant und Händler - **VBER Art. 4**: Hardcore-Beschränkungen — Preisbindung, absolute Gebietsbeschränkungen verboten - **VBER Art. 5**: Nicht freigestellte Klauseln — Wettbewerbsverbot > 5 Jahre - **GWB § 20**: Diskriminierungsverbot bei marktbeherrschenden Lieferanten - **§ 314 BGB**: Außerordentliche Kündigung — als Fristsetzung bei Dauerschuldverhältnis ## Schlüsselbegriffe - Gebietsschutz: Lieferant liefert nicht in Exklusivgebiet; aktive Verkaufsverbote für andere Händler - Marktanteilsschwelle 30%: VBER greift nicht bei Überschreitung → Einzelfallprüfung - Mindestumsatz (minimum purchase obligation): zulässig; aber Kündigungsrecht bei Nichterfüllung - Wettbewerbsverbot post-contractual: max. 1 Jahr nach VBER Art. 5 Abs. 1 lit. b - Internet-Verkäufe: VBER 2022 erlaubt Beschränkungen unter Bedingungen (dual pricing verboten) ## Typische Streitfragen / Anwendungsfälle 1. Lieferant liefert direkt in Exklusivgebiet des Händlers: Schadensersatz nach GWB/VBER? 2. Kündigung bei Nichterfüllung Mindestumsatz: Fristsetzung + Abmahnung erforderlich? 3. Online-Verkaufsbeschränkung: Darf Lieferant Händler verbieten über Amazon zu verkaufen? 4. Post-contractual Wettbewerbsverbot: 2 Jahre nach VBER verboten — VBER-Konsequenz? 5. Marktanteil über 30%: Gilt keine Freistellung mehr — was prüft die Kommission? ## Methodik - VBER 2022: Marktanteile prüfen; Hardcore-Restriction-Checkliste durchlaufen - Exklusivgebiets-Abgrenzung: klar und nicht nach Staatsgebiet allein (VBER-konforme Geodefinition) - Mindestumsatz: Berechnungsbasis definieren (Nettopreis, CIF-Wert) - Kündigung: Vertragsstrafe oder Mindest-Schadensersatz-Klausel für missbräuchliche Kündigung