--- name: exw-fca-fob-risiko description: "Internationales Handelsrecht: Risikoübergang bei EXW, FCA und FOB nach Incoterms 2020. Gefahrübergang am Abgangsort, Pflichten des Verkäufers und Käufers, Exportkontrollproblem bei EXW und Containereignung von FCA vs. FOB im Internationales Handelsrecht Lex Mercatoria." --- # EXW, FCA, FOB: Risikoübergang und Pflichten ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum es geht EXW (Ex Works), FCA (Free Carrier) und FOB (Free on Board) sind Abgangsklauseln: der Gefahrübergang findet am Abgangsort statt. Bei EXW am Werk des Verkäufers, bei FCA nach Übergabe an Frachtführer, bei FOB nach Übergabe an Bord. FOB ist für Containerverkehr ungeeignet, da der Container im Terminal übergeben wird, bevor er "on board" geht. ## Kernnormen / Kernquellen - **Incoterms 2020 EXW A2/B2**: Lieferpflicht — Abholung am Werk; Exportanmeldung Sache des Käufers - **Incoterms 2020 FCA A2/B2**: Gefahrübergang nach Übergabe an benannten Frachtführer; A6 Konnossementsabrede - **Incoterms 2020 FOB A2/B2**: Gefahrübergang nach Übergabe an Bord; nur für Seefracht - **CISG Art. 67**: Gefahrübergang bei Beförderungsvertrag — ergänzt Incoterms - **CISG Art. 69**: Gefahrübergang ohne Beförderungsvertrag (wie EXW) ## Schlüsselbegriffe - EXW-Exportproblem: Käufer muss exportieren — bei EXW keine Exportkontroll-Compliance durch Verkäufer - FCA-Terminal-Übergabe: Containerübergabe am CFS/CY ist "Übergabe an Frachtführer" - FOB "on board": Gefahrübergang erst nach Verladen auf Schiff — für Container zu spät (Terminal-Verlust nicht gedeckt) - Konnossementsabrede FCA: On-Board-BL kann für Akkreditivzwecke vereinbart werden - Laderaumrisiko: wer trägt Mehrkosten bei Schiffscharterausfall? ## Typische Streitfragen / Anwendungsfälle 1. EXW Deutschland → China: Wer ist Exporteur i.S.d. EU-Exportkontrollrechts? 2. FCA Hamburg CFS: Wann genau geht Gefahr über — Übergabe ans Terminal oder Verladen? 3. FOB Shanghai: Ware beschädigt im Terminal vor Verladung — wer trägt Schaden? 4. FCA-Konnossementsabrede: Bank akzeptiert nur On-Board-BL — wie organisieren? 5. EXW mit Beladeassistenz durch Verkäufer: Ändert das den Gefahrübergang? ## Methodik - Gefahrübergang nach Incoterms-Klausel bestimmen → mit CISG Art. 67-69 abgleichen - Containerverkehr: FOB durch FCA ersetzen - EXW: Exportkontrolle explizit im Vertrag regeln - Konnossement-Abrede: immer in Sales-Contract und Letter of Credit abstimmen