--- name: ip-license-supply-confidentiality-and-trade description: "Internationales Handelsrecht: IP-Lizenzen in der Lieferkette. Patentzwangslizenz, Markenlizenz, Know-how-Lizenz, Reichweite von Sublizenzrechten, Exhaustion-Doktrin (EUIPO) und IP-Klauseln in Supply-Chain-Verträgen im Internationales Handelsrecht Lex Mercatoria." --- # IP-Lizenzen in der Lieferkette ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum es geht Lieferketten enthalten häufig IP-Rechte: der Hersteller lizenziert Know-how, der Auftraggeber lizenziert Marken oder Produktdesigns. IP-Klauseln in Lieferverträgen regeln Background IP, Foreground IP, Sublizenzrecht und Post-termination-Nutzung. Die Erschöpfungsdoktrin (Exhaustion) begrenzt IP-Rechte nach Erstinverkehrbringung. ## Kernnormen / Kernquellen - **PatG § 9**: Patentrecht — Verbotsrecht des Patentinhabers - **PatG § 20**: Erschöpfung — nach Erstinverkehrbringung durch Patentinhaber - **MarkenG § 24**: Erschöpfung bei Marken — nach Erstverkauf im EWR - **§ 9 GeschGehG (HGeschGehG)**: Schutz von Know-how (Betriebsgeheimnis) - **TRIPS Art. 31**: Zwangslizenz für Patente (international) - **RL (EU) 2016/943 Art. 4**: Geheimhaltungsschutz in Lieferkette ## Schlüsselbegriffe - Background IP: IP das vor dem Vertrag bestand — bleibt Eigentum der einbringenden Partei - Foreground IP: IP das im Rahmen des Vertrags entsteht — Zuordnung vertraglich regeln - Sublizenz-Recht: Kann Lizenznehmer Unterlizenzen vergeben? Nur wenn ausdrücklich vereinbart - Erschöpfung (Regional, International): EWR-Erschöpfung — Parallelimporte aus Nicht-EWR nicht erschöpft - Zwangslizenz: TRIPS Art. 31 erlaubt unter engen Bedingungen (öffentliches Interesse) ## Typische Streitfragen / Anwendungsfälle 1. Hersteller-Know-how: Wie verhindern, dass Know-how nach Vertragsbeendigung genutzt wird? 2. Erschöpfungsdoktrin: Parallelimporte aus Indien — erschöpft EU-Markenrecht? 3. Foreground IP: Lieferant verbessert Auftraggeber-Technologie — wer hält Patent? 4. Zwangslizenz-Risiko: Kann Entwicklungsland Zwangslizenz für patentierte Technologie verlangen? 5. Know-how-Lizenz: Endet sie automatisch mit Liefervertrag oder braucht es explizite Kündigung? ## Methodik - IP-Schedule im Liefervertrag: Background IP Liste, Foreground IP Zuordnung, Sublizenzrecht - Erschöpfung: keine parallele Einfuhr erlauben (Klausel: "Licensed solely for sale in [Territory]") - Know-how-Schutz: NDA + digitale Zugangskontrolle + Audit-Trail - Post-termination: IP-Nutzungsrecht explizit beenden (Übergangsphase mit Lizenz-Zeitfenster) ## Quellenregel PatG §§ 9, 20: gesetze-im-internet.de. MarkenG § 24: gesetze-im-internet.de. HGeschGehG § 9: gesetze-im-internet.de. TRIPS Art. 31: wto.org. Unsicherheit bleibt sichtbar.