--- name: public-policy-and-mandatory-law description: "Internationales Handelsrecht: Ordre public und Eingriffsnormen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und im IPR. Unterschied ordre public und Eingriffsnorm, truly international public policy, EU-Kartellrecht als Eingriffsnorm und CISG-Ausschluss durch ordre public im Internationales Hande..." --- # Ordre Public und Eingriffsnormen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum es geht Ordre public und Eingriffsnormen sind Ausnahmen von der Parteiautonomie. Eingriffsnormen (overriding mandatory provisions, Art. 9 Rom I) setzen sich gegen die Rechtswahl durch. Ordre public (Art. 21 Rom I) verhindert offensichtlich unzumutbare Ergebnisse. Im Schiedsrecht: Art. V Abs. 2 lit. b NY Convention erlaubt Vollstreckungsverweigerung bei ordre-public-Verletzung. ## Kernnormen / Kernquellen - **Rom I Art. 9 Abs. 1**: Eingriffsnormen — "international zwingende Vorschriften" - **Rom I Art. 9 Abs. 3**: Eingriffsnormen des Erfüllungsorts — discretionary application - **Rom I Art. 21**: Ordre public — offensichtliche Unvereinbarkeit mit öffentlicher Ordnung - **NY Convention Art. V Abs. 2 lit. b**: Ordre public als Vollstreckungshindernis - **AEUV Art. 101/102**: EU-Kartellrecht als Eingriffsnorm - **EuGH C-126/97 Eco Swiss**: EU-Kartellrecht ist ordre public — Schiedssprüche prüfbar ## Schlüsselbegriffe - Eingriffsnorm: zwingend anwendbar unabhängig von Vertragsstatut (z.B. Exportverbote, Verbraucherschutz) - Ordre public: weniger streng als Eingriffsnorm — nur offensichtliche Unvereinbarkeit - Truly International Public Policy: ordre public-Kern der über nationale Grenzen hinausgeht - Eco-Swiss-Doktrin: EU-Kartellrecht ist supranational ordre public; Schiedsgerichte sind verpflichtet - Anti-Suit und ordre public: Verbot paralleler staatlicher Klage als ordre-public-Frage? ## Typische Streitfragen / Anwendungsfälle 1. Schiedsspruch verletzt AEUV Art. 101: Deutsche OLG-Vollstreckungsverweigerung nach Eco Swiss? 2. Exportkontrollrecht als Eingriffsnorm: Gilt BIS-EAR-Recht im deutschen Schiedsverfahren als Eingriffsnorm? 3. Art. 9 Abs. 3 Rom I: Wann wendet deutsches Gericht Eingriffsnormen des Erfüllungsorts an? 4. Ordre public bei Willkür: Extrem niedrige Schadensersatzberechnung als ordre public-Verstoß? 5. Bestechungsfall: ICC-Award zugunsten der bestechenden Partei — ordre public-Versagung? ## Methodik - Eingriffsnorm-Identifizierung: zwingende Schutznorm die internationalen Anspruch hat - Ordre-public-Test: offensichtliche Unvereinbarkeit — kein bloßer Unterschied zum nationalen Recht - Eco Swiss: EU-Kartellrecht im Schiedsantrag als Gegenargumentation nutzen - NY Convention: Vollstreckungsvorbehalt als letztes Mittel — Angriff auf Award inhaltlich kostspielig