--- name: sanctions-clause-drafting description: "Internationales Handelsrecht: Sanktionsklauseln in internationalen Verträgen. Force-Majeure-Abgrenzung, Kündigungsrecht bei Sanktionierung einer Partei, OFAC-Compliance-Klauseln, EU-Blocking-Statute-Konflikt und Formulierungsempfehlungen im Internationales Handelsrecht Lex Mercatoria." --- # Sanktionsklauseln in internationalen Verträgen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum es geht Sanktionsklauseln erlauben die Vertragsbeendigung oder Zahlungsverweigerung wenn eine Partei, ein Dritter oder eine Transaktion unter Sanktionen fällt. Sie müssen mit dem EU Blocking Statute (VO 2271/96) kompatibel sein. Schlecht formulierte Klauseln können OFAC-Compliance und EU-Blocking-Statute gleichzeitig verletzen. ## Kernnormen / Kernquellen - **EU Blocking Statute VO (EG) 2271/96 Art. 5**: Verbot der Befolgung bestimmter US/UK-Sanktionen durch EU-Unternehmen - **OFAC SDN-Liste / Sectoral Sanctions**: Grundlage für OFAC-Compliance-Klausel - **VO (EU) 2024/1485 (Russland)**: aktuelles EU-Sanktionspaket — Verbote und Ausnahmen - **UCP 600 Art. 37 lit. c**: Akkreditiv-Sanktionsklausel — Keine Verpflichtung bei Sanktionsverletzung - **ICC Force Majeure Clause 2020**: FM-Klausel mit Sanktionsergänzung - **ISDA Sanctions Addendum**: Sanktionsregelungen für Derivatverträge ## Schlüsselbegriffe - Grandfathering: laufende Verträge bei Sanktionseinführung — Übergangsregelung - Wind-Down Period: OFAC-Lizenz für befristeten Transaktionsabbau - Termination for Compliance: Kündigungsrecht wenn Erfüllung Sanktionsrecht verletzt - Blocking Statute-Konflikt: EU-Unternehmen kann nicht OFAC und EU-Recht gleichzeitig befolgen - Sanctions Screening Obligation: Pflicht zur Überprüfung von Vertragspartnern ## Typische Streitfragen / Anwendungsfälle 1. Käufer wird nach Vertragsschluss in SDN-Liste aufgenommen: Gilt Sanktionsklausel als FM? 2. Blocking Statute: EU-Unternehmen erhält Compliance-Anfrage von US-Muttergesellschaft — was tun? 3. Wind-Down: OFAC-Lizenz für 90-Tage-Wind-Down — reicht das für Langzeitvertrag? 4. UCP 600 Art. 37 lit. c: Bank verweigert unter Akkreditiv wegen Sanktionen — zu Recht? 5. ISDA Sanctions Addendum: Gilt es automatisch oder nur nach Opt-in? ## Methodik - Sanktionsklausel-Design: (1) Definieren welche Sanktionen, (2) Suspendierung vs. Kündigung, (3) Blocking Statute-Ausnahme für EU-Parteien - Wind-Down: OFAC-Lizenz-Prozess parallel starten wenn Sanktionseinführung droht - Blocking Statute: Bericht an Bundesministerium für Wirtschaft + Geschäftsführungsverpflichtung - Screening: SDN-Screening-Klausel als Vertragsbestandteil; Frequenz definieren