--- name: unidroit-force-majeure description: "Internationales Handelsrecht: Force Majeure nach UNIDROIT Principles Art. 7.1.7 und CISG Art. 79. Befreiungsvoraussetzungen, Hinweispflicht, Rechtsfolgen (kein Schadensersatz aber Aufhebungsrecht) und Abfassung von Force-Majeure-Klauseln im Internationales Handelsrecht Lex Mercatoria." --- # Force Majeure: PICC Art. 7.1.7 und CISG Art. 79 ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum es geht Force Majeure befreit den Schuldner von Schadensersatzhaftung wenn ein außerhalb seiner Sphäre liegendes, unvorhersehbares und unabwendbares Hindernis die Leistung unmöglich macht. PICC Art. 7.1.7 und CISG Art. 79 sind ähnlich, aber nicht identisch: CISG spricht von "Hindernis außerhalb seiner Sphäre", PICC ergänzt die Erkennbarkeit zum Vertragsschluss und die Zumutbarkeit der Überwindung. Beide regeln nur den Schadensersatz, nicht die Aufhebung. ## Kernnormen / Kernquellen - **CISG Art. 79 Abs. 1**: Befreiung — Hindernis außerhalb der Sphäre, unvorhersehbar, nicht überwindbar - **CISG Art. 79 Abs. 3**: Hinweispflicht — unverzüglich nach Kenntnis; sonst Haftung für Verzögerungsschaden - **CISG Art. 79 Abs. 5**: Wirkung — nur Befreiung von Schadensersatz, alle anderen Rechtsbehelfe bleiben - **PICC Art. 7.1.7 Abs. 1**: Force Majeure — drei Alternativen (außerhalb Sphäre, unvorhersehbar, Überwindung unzumutbar) - **PICC Art. 7.1.7 Abs. 3-4**: Hinweispflicht und Wirkung der FM - **ICC Force Majeure Clause 2020**: iccwbo.org — Standardklausel ## Schlüsselbegriffe - Sphärenprinzip: Lieferantenausfall in Schuldnersphäre (Art. 79 Abs. 2 CISG) - Unvorhersehbarkeit: ex ante Vertragsschluss; allgemeine Marktrisiken nicht FM - Unüberwindbarkeit: technisch und wirtschaftlich — Extremkosten können FM begründen - Vorübergehendes vs. dauerhaftes Hindernis: Suspendierung vs. Aufhebungsrecht - Notifikationspflicht: Art. 79 Abs. 3 CISG — Fristversäumnis → Haftung ## Typische Streitfragen / Anwendungsfälle 1. Pandemie als FM: Hat COVID-19 CISG Art. 79 ausgelöst? (Fallgruppenabhängig) 2. Sublieferantenausfall: Art. 79 Abs. 2 CISG — Eigene FM-Voraussetzungen des Sublieferanten? 3. Exportkontrolle/Sanktionen: Begründen neue Sanktionen FM für laufende Verträge? 4. ICC FM-Klausel 2020: Verhältnis zu Art. 79 CISG — was geht vor? 5. Hardship vs. FM: Preisverdreifachung — erschwert (Hardship) oder unmöglich (FM)? ## Methodik - FM-Prüfung dreistufig: (1) außerhalb Sphäre, (2) unvorhersehbar, (3) unüberwindbar - Hinweispflicht-Tracking: Datum FM-Eintritt → Datum Notifikation → Haftungsrisiko - ICC FM-Klausel 2020 als Vertragsbaustein einbeziehen (kürzere Notifikationsfrist 30 Tage) - Sublieferantenkette: Art. 79 Abs. 2 Kaskade prüfen