--- name: vertiefung-01-streitstand-ohne-blindzitat description: "Internationales Handelsrecht: Darstellung von Streitständen ohne Blindzitate. Methodik für kontroverse CISG-Fragen (Art. 55, Art. 35 öffentl.-rechtl. Anforderungen, CISG für Softwareverträge), Schiedsgerichts-Divergenz und Evidenz-basierte Positionierung im Internationales Handelsrecht Lex Mercat..." --- # Streitstandsdarstellung ohne Blindzitate ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum es geht Internationale Handelsfälle enthalten viele ungelöste Rechtsfragen. Eine seriöse Streitstandsdarstellung nennt alle Positionen mit echten Belegen — keine Aussagen wie "nach herrschender Meinung" ohne Quelle. Besonders kontrovers: CISG Art. 55 (fehlender Preis), öffentlich-rechtliche Anforderungen nach Art. 35, und CISG-Anwendbarkeit auf Software. ## Kernnormen / Kernquellen - **CISG Art. 14 vs. Art. 55**: Widerspruch zwischen Angebots-Bestimmtheit und Preis-Auffangnorm - **CISG Art. 35 Abs. 2 lit. a**: Öffentlich-rechtliche Anforderungen — Verkäufer vs. Käuferland-Recht - **CISG Art. 2 lit. d**: Anwendbarkeit auf Elektrizität; Software per Analogie? - **PICC Art. 5.1.7**: Preis-Bestimmung bei Fehlen — Alternative zu CISG Art. 55 - **CISG Advisory Council Opinion No. 4**: Software und CISG - **CISG-Rspr. BGH VIII ZR 136/01**: BGH zu öffentlich-rechtlichen Standards ## Schlüsselbegriffe - Blindzitat: Behauptung einer "herrschenden Meinung" ohne benannte Quellen - Minderheitsmeinung: auch wenn nur 10% der Schiedsgerichte so entscheiden — benennen - Divergente Rechtsprechung: CISG-online.ch zeigt nationale und internationale Divergenzen - Schiedsgerichtsbarkeit: keine formale Präzedenzwirkung — aber faktische Konvergenz - Position A vs. B: strukturierte Gegenüberstellung mit je eigenen Quellen ## Typische Streitfragen / Forschungsfragen 1. CISG Art. 35 öffentlich-rechtliche Anforderungen: Was sagt BGH VIII ZR 136/01 genau? 2. Software-CISG: Welche Gerichte haben Pro/Contra entschieden (bitte mit Fundstelle)? 3. Art. 14 vs. Art. 55: Wie lösen Schiedsgerichte den scheinbaren Widerspruch? 4. CISG Advisory Council Opinion No. 4: Bindungswirkung vor Schiedsgericht? 5. Wie dokumentiere ich einen Streitstand ohne Aussagen zu machen die ich nicht belegen kann? ## Methodik - Null-Blindzitat-Regel: jede Meinung mit Name des Verfechters und Quelle - Streitstandsschema: Position A [Quelle 1, 2] vs. Position B [Quelle 3, 4] vs. Position C [...] - CISG-online.ch: Länderrechtsprechung nach Art. 35 filtern; Divergenzen dokumentieren - Schiedssprüche: jusmundi.com + CENTRAL trans-lex.org für Schiedsgerichtsstandpunkte