--- name: ag-vorbereitung-examens-prognose description: "AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium: Anwendungsfall Student wird im naechsten Seminar oder Arbeitsgemeinschaft aufgerufen und muss konkrete Faelle vorbereiten und Fragen des Dozenten antizipieren. BGB-AT, SchuldR, Strafrecht und öffentliches Recht Lösungsschemata, Subsumtion. Prüfr..." --- # AG/Seminar-Vorbereitung (Cold-Call-Prep) ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen. - Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. In welchem Fachgebiet findet die AG statt: Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht? 2. Welches Thema oder welcher Fall steht auf dem AG-Plan? 3. Wie viel Zeit bis zur AG — und welche Vorbereitung ist bisher erfolgt? 4. Gibt es spezifische Fragen oder Schwachpunkte, die besonders geuebt werden sollen? ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen - §§ 133, 157 BGB — Auslegung als AG-Dauerthema - § 280 Abs. 1 BGB — Schadensersatz: Standard-AG-Anspruch - §§ 32, 34 StGB — Notwehr/Notstand: AG-Klassiker Strafrecht - §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klagearten: AG-Grundlage öffentliches Recht ## Eingaben 1. **Fall oder Thema** – als Text oder Stichworte 2. **AG-Typ** – Grundstudium / Fortgeschrittenenübung / Examens-AG / Seminar 3. **Lernprofil** (`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Fachsemester, Schwächen, Lernstil 4. Optional: **bisherige Musterlösung** oder eigene Antwort zur Besprechung ## Ablauf ### Schritt 1: Fallanalyse Das Plugin analysiert den vorliegenden Fall / das Thema und: - Identifiziert die **3–5 klassischen Bohrerpunkte**, an denen ein AG-Leiter einhaken wird - Bewertet, welche Streitstände für die AG-Besprechung typisch sind - Markiert Punkte, die erfahrungsgemäß unterschätzt werden ### Schritt 2: Simuliertes Aufrufen Das Plugin nimmt die Rolle des AG-Leiters ein und **bohrt dich**: > "Du bist A und behauptest einen Anspruch auf Rückzahlung. Welche Anspruchsgrundlage prüfst du zuerst, und warum nicht § 812 BGB?" Es gibt nicht die Antwort. Es wartet auf deine Antwort und hakt nach. Typische AG-Leiter-Fragen, die das Plugin simuliert: - "Was ist der Obersatz?" - "Wie definierst du [Tatbestandsmerkmal]?" - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - "Was ist die Mindermeinung, und warum folgt die h.M. nicht ihr?" - "Kannst du den Unterschied zwischen § 280 Abs. 1 und § 280 Abs. 3 BGB erklären?" - "Was ändert sich, wenn [Sachverhaltsmodifikation]?" Im **Drill-Modus**: Das Plugin stellt die Fragen, ohne Hinweise zu geben. Im **Erklärungs-Modus**: Das Plugin gibt nach der Frage einen Kontext-Hinweis. ### Schritt 3: Sachverhaltsmodifikationen Nach der Grundbesprechung gibt das Plugin typische AG-Variationen: - "Was ändert sich, wenn A weiß, dass B ein Minderjähriger ist?" - "Wie wäre es, wenn A die Frist nicht gesetzt hätte?" - "Gilt das auch, wenn es sich um Dienst- statt Kaufvertrag handelt?" ### Schritt 4: Zusammenfassung Nach der Simulationssitzung: - Liste der beantworteten und offenen Fragen - Schwachstellen mit gezielten Verweisen (Norm, Kommentar, Lernplan) - Empfehlung, welche Abschnitte vor der AG nochmals durchzuarbeiten sind ## Quellen und Zitierweise → `../references/zitierweise.md` In der AG wird das **mündliche Zitieren** erwartet – kein vollständiges Literaturverzeichnis, aber: - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - BGH nennen: "Der BGH hat in der Entscheidung NJW [Jahr], [Seite] entschieden, dass …" - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. **Quellen in AGs:** - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. ## Beispiel **Fall:** A und B schließen einen Kaufvertrag über ein Notebook (800 €). Das Notebook ist bei Übergabe defekt (Bildschirm flimmert). B verlangt Nacherfüllung. A verweigert. B setzt eine Frist von 14 Tagen, die fruchtlos verstreicht. **AG-Vorbereitung:** Schwerpunktnormen: §§ 433, 434, 437, 439, 280, 281 BGB Die 5 wahrscheinlichsten AG-Fragen: 1. "Was ist der Obersatz für den Schadensersatzanspruch?" → §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB 2. "Wann liegt ein Sachmangel vor?" → § 434 Abs. 1 BGB 3. "War die Fristsetzung wirksam?" → § 281 Abs. 1 S. 1 BGB; Frist muss angemessen sein Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 5. "Wie verhält sich § 280 Abs. 1 BGB zu §§ 280 Abs. 3, 281 BGB?" → Abgrenzung einfacher Schadensersatz und Schadensersatz statt der Leistung **Simulierte AG-Frage:** "Wir sind bei dem Schadensersatzanspruch. Du sagst, § 437 Nr. 3 BGB. Gut. Aber was ist mit dem Vertretenmüssen? Hat B das zu beweisen, oder A?" *[Deine Antwort]* Nachbohren: "Und wenn A beweist, dass der Defekt durch unsachgemäße Behandlung nach Übergabe entstanden ist – was passiert dann mit § 477 BGB?" ## Risiken / typische Fehler - **Unpräziser Obersatz:** In der AG erwartet der Dozent den hypothetisch formulierten Obersatz, nicht eine Zusammenfassung des Sachverhalts. - **Streitstände nicht kennen:** AG-Leiter bohren gezielt auf bekannte Diskussionspunkte. § 434 BGB n. F. (2022) hat den Mangelbegriff verändert – vor jeder AG auf aktuelle Gesetzeslage prüfen. - **Sachverhaltsmodifikationen nicht antizipieren:** Fast jede AG endet mit Modifikationsfragen. Diese üben und im Lernprofil protokollieren. - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - **Defensives Schweigen:** Lieber eine strukturierte Antwort auf falschem Fundament als gar keine Antwort – der AG-Leiter kann nur korrigieren, was er hört. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 242 StGB - § 35 VwVfG - § 15 StGB - § 1 StGB - § 70 VwG - Art. 3 GG - § 32 StGB - § 16 StGB - § 2 HRG - § 4 HRG - § 7 HRG - § 15 HRG ### Leitentscheidungen - BGH VI ZR 116/12