--- name: examensvorbereitung-fragen description: "Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfall Student will Examenswissen durch gezielte Uebungsfragen trainieren und Schwachstellen erkennen. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland Bayern NRW Hamburg, Subsumtion Gutachtenstil. Prüfraster Fachgebiet Zivilrecht Straf..." --- # Examensvorbereitungs-Fragen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen. - Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. Welches Examen und welches Bundesland (1. StEx, 2. StEx; Bayern, NRW, Hamburg)? 2. Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht, Verfahrensrecht)? 3. Zeitdruck-Simulation oder inhaltliches Verstaendnis-Training? 4. Welche Schwachpunkte wurden in frueheren Uebungsklausuren identifiziert? ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen - §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmassstab (exemplarisch für alle Bundeslaender) - § 195 BGB — Regelverjaehrung: Dauerklassiker in Zivilrecht-Klausuren - § 1 Abs. 1 StGB — Bestimmtheitsgebot: Examens-Fundamentalsatz Strafrecht - § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard öffentliches Recht ## Eingaben 1. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil 2. Optional: `lernplan.yaml` – zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind 3. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen) 4. Prüfungstyp: `--schriftlich` (Klausur, 5h) oder `--mündlich` (Aktenvortrag, AG-Fragen) ## Ablauf ### 1. Prüfungstyp-Gate (nicht überspringen) Falls Bundesland/JAG oder Prüfungstyp nicht im Profil vorhanden sind, **vor der Fragengenerierung fragen**: - "In welchem Bundesland legst du das Examen ab?" - "1. oder 2. Staatsexamen?" - "Schriftlich oder mündlich?" Falsche Annahmen beim JAG-Rahmen sind der Fehler, der sich nicht aufholen lässt. ### 2. JAG-Prüfungsgebiet-Gate Falls das Rechtsgebiet außerhalb des JAG-Prüfungsstoffs liegt oder es eine bundeslandspezifische Besonderheit gibt: > "In [Bundesland] enthält die JAG folgende schriftliche Prüfungsfächer: [Liste]. [Rechtsgebiet] ist [enthalten / nicht enthalten / Pflicht-/Wahlstation]. Soll ich trotzdem fortfahren?" ### 3. Fragengenerierung - Fragen gewichtet nach **Schwächeprofil** aus dem Lernprofil - **Examenstypische Sachverhalte** (Falllösung, nicht Theoriefragen): kurze Sachverhalte mit mehreren Anspruchsgrundlagen, Streitständen und bewusstem Ablenkungspotenzial - **Schwierigkeitsmarkierung:** `[Grundniveau]` / `[Examensniveau]` / `[Schwerpunkt]` - **JAG-Markierung:** kennzeichnet, ob eine Regel bundeseinheitlich oder länderspezifisch ist ### 4. Auswertung Nach jeder Antwort: 1. Struktur prüfen: War der Obersatz klar hypothetisch formuliert? Wurde die Definition zitiert? 2. Subsumtion prüfen: Wurden alle Tatbestandsmerkmale geprüft? 3. Streitstände: Wurden h.M. und Mindermeinung mit Belegen genannt? 4. Zitierweise: Entsprechen die Literaturzitate dem Standard aus `../references/zitierweise.md`? 5. Ergebnis festhalten, Muster in Fehlern protokollieren `--session ` läuft N Fragen durch und schreibt anschließend eine Zusammenfassung der Fehlermuster. ## Quellen und Zitierweise → `../references/zitierweise.md` (maßgeblich für alle Zitate) **Quellenregel je Rechtsgebiet:** | Rechtsgebiet | Standardkommentar | |---|---| | BGB AT / Schuldrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung | | Sachenrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung | | BGB Allgemein | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung | | Handelsrecht | Normtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien | | Gesellschaftsrecht | Normtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien | | ZPO | Normtext, amtliche Hinweise, verifizierte Rechtsprechung | | StGB | Normtext, verifizierte Rechtsprechung, bereitgestellte Materialien | | Verwaltungsrecht | Normtext, amtliche Materialien, verifizierte Rechtsprechung | **Ausbildungszeitschriften:** Nur verwenden, wenn der Nutzer den konkreten Aufsatz bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert. ## Ausgabeformat ### Sachverhalts-Aufgabe (Klausurstil) ``` **Sachverhalt:** [3–8 Sätze, examenstypische Verdichtung mit Ablenkungsmanövern] **Aufgabe:** Prüfe alle in Betracht kommenden Ansprüche des A gegen B. [Bundesland: Bayern / JAG-Prüfungsgebiet: Schuldrecht / Niveau: Examensniveau] ``` ### Musterlösung (nach Nutzerantwort) ``` **Lösungsskizze – Gutachtenstil** A. Ansprüche des A gegen B I. Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben. Voraussetzungen: wirksamer Kaufvertrag, Fälligkeit, kein Einrederecht. Definition Kaufvertrag: … Subsumtion: … Ergebnis: Der Anspruch besteht / besteht nicht. II. Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB Obersatz: … **Literaturnachweise:** - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. **Deine Lücken diese Sitzung:** [Protokoll] ``` ## Beispiel **Sachverhalt:** Verkäufer V verkauft Käufer K sein gebrauchtes Fahrrad für 300 €. K überweist den Betrag, V liefert das Rad jedoch nicht. K setzt V eine Frist von 10 Tagen. V lässt die Frist verstreichen. **Aufgabe:** Prüfe alle Ansprüche des K gegen V. **Musterlösung (Auszug):** *I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 1, 929 S. 1 BGB* Obersatz: K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben. Definition: Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die auf Übertragung des Eigentums gegen Entgeltzahlung gerichtet sind. Subsumtion: V und K haben sich über Fahrrad und Preis einig, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Kaufvertrag liegt vor. Ergebnis: Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB besteht. Da V nicht geliefert hat, ist der Anspruch nicht erfüllt. *II. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB* Obersatz: K könnte nach fruchtlosem Fristablauf einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB haben. […] Frist wurde gesetzt und ist abgelaufen, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Vertretenmüssen wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; V hat sich nicht exkulpiert. Ergebnis: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht. *Quellenhinweis:* Literaturfundstellen nur ergänzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert. ## Risiken / typische Fehler - **Falscher JAG-Rahmen:** BGB-Inhalte die in einem Bundesland nicht prüfungsrelevant sind, kosten Lernzeit. Bundesland immer zuerst prüfen. - **Urteilsstil statt Gutachtenstil:** Der Obersatz muss hypothetisch sein. "A hat einen Anspruch" ist Urteilsstil – falsch für Klausuren. - **h.M. ohne Beleg:** "nach h.M." allein ist kein Argument. Kommentarstelle oder BGH-Urteil nennen. - **Scheinprobleme ignorieren:** Examsklausuren enthalten bewusste Ablenkungen. Offensichtlich vorliegende Tatbestandsmerkmale kurz abarbeiten, nicht übergehen. - **Konkurrenzprobleme:** Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen (vertraglich vor außervertraglich) beachten – vgl. `../references/methodik-buergerliches-recht.md`. - **Fehlende Fundstellen im Gutachten:** Im 1. StEx ist das Fehlen von Kommentarzitaten ein Bewertungsminus.