--- name: gliederungs-baukasten description: "Gliederungs-Baukasten für juristische Hausarbeiten und Seminararbeiten: Anwendungsfall Student erstellt Gliederung für Hausarbeit Seminararbeit oder wissenschaftliche Arbeit und braucht strukturierten Aufbau. Methodenlehre, Gutachtenstil, wissenschaftliches Arbeiten. Prüfraster Gliederungstiefe A..." --- # Lernstruktur-Builder ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen. - Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - **Rechtsgebiet** (z. B. BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Sachenrecht, StGB AT, StGB BT, VerwR AT, VerwR BT, Öffentliches Recht, Europarecht, Zivilprozessrecht) - **Prüfungsordnung / Bundesland** (JAG NRW, JAPrO Bayern, JAPO Baden-Württemberg etc. — Prüfungsstoff variiert) - **Quelle** (Skript Alpmann/Hemmer/Jura Intensiv/Kaiser, eigene Notizen, Vorlesungsmitschrift, Kommentar) - **Bestand**: Neubau oder Erweiterung einer bestehenden Struktur - **Format** (klassische Gliederung A./I./1./a), Fließtext-Gerüst, Paragraphenübersicht, Flussdiagramm-Skizze) ## Rechtlicher Rahmen Der Prüfungsstoff des Ersten Staatsexamens ist in den Juristenausbildungsgesetzen der Bundesländer definiert. Die Lernstruktur folgt dem jeweils geltenden Pflichtstoffkatalog. **Prüfungsordnungen (Auswahl):** - Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW) i.d.F. vom 11.03.2003 (zuletzt geändert) - Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen Bayern (JAPO) i.d.F. vom 13.10.2003 - Juristenausbildungsgesetz Baden-Württemberg (JAPrO BW) - Einheitlichkeit durch gemeinsamen Pflichtkern gemäß § 5d DRiG **Maßgebliche Pflichtstoff-Leitentscheidungen:** Für BGB AT und Schuldrecht: - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Für Strafrecht: - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. **Kanonische Lernmaterialien:** - Alpmann Schmidt, Gesamtdarstellungen (BGB AT, SchuldR, StGB AT/BT etc.) - Hemmer/Wüst, Skriptenreihe (durchgängig nach Examensstoff strukturiert) - Jura Intensiv, Skriptenreihe - Kaiser-Skripten - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. ## Ablauf ### Schritt 1: Was wird aufgebaut? - Rechtsgebiet und Prüfungsordnung erfragen (falls nicht angegeben) - Format bestimmen (klassische Gliederung, Paragraphenübersicht, Flussdiagramm-Skizze) - Bestand prüfen: Neubau oder Erweiterung? Bei Erweiterung: bestehende Struktur einlesen. Format exakt fortführen — keine andere Systematik aufzwingen. ### Schritt 2: Gerüst nach Prüfungsstoff Das Gerüst entsteht aus dem einschlägigen Pflichtstoffkatalog und dem Inhaltsverzeichnis der Quelle. Themenblöcke → Unterpunkte → Normslots → Ausnahmen-Platzhalter — ohne Regelinhalt. **Niemals**: Gerüst überspringen und direkt eine fertige Gliederung mit Inhalten ausgeben. Das ist die Hauptfehlfunktion, die diese Skill verhindert. ### Schritt 3: Inhalte aus Quellen — nicht aus meinem Wissen **Wenn der Studierende Quellen einfügt** (Skript-Abschnitt, Notizen, Kommentarauszug): Regel und Definition aus dem bereitgestellten Text extrahieren und in das Gerüst integrieren. Das ist kein Schreiben für den Studierenden, sondern Formatierung des Bereitgestellten. **Wenn der Studierende keine Quelle liefert**: Gerüst mit Platzhalter belassen + Maieut-Fragen stellen (z. B. "Was hat der Professor zu § 119 BGB gesagt?", "Welche Fallgruppe nennt das Skript hier?"). Falls der Studierende ausdrücklich eine vorläufige Ausfüllung wünscht, kann ein Lehrbuch-Mehrheitsmeinung eingetragen werden — jede solche Angabe erhält `[PRÜFEN: gegen Skript / Kommentar abgleichen]`. **Regelwiderspruch in eigenen Materialien**: Wenn die vom Studierenden genannte Regel dem widerspricht, was in einer früher hochgeladenen Quelle steht: > "Das weicht von Ihrer Notiz bei [Abschnitt/Quelle] ab — dort steht: [wörtliches Zitat]. Welche Fassung ist die zutreffende?" Das ist kein Einwurf aus eigenem Wissen, sondern Konfrontation mit eigenen Materialien. ### Schritt 4: Lücken markieren ``` [LÜCKE — aus Vorlesungsnotizen ergänzen] [FÄLLE FEHLEN — Norm steht, aber kein Leitfall] [AUSNAHME UNKLAR — Skript erwähnt Ausnahme, Regel nicht ausformuliert] [PRÜFEN — aus meinem Wissen ergänzt, vor dem Lernen verifizieren] ``` ### Schritt 5: Drill-Modus (optional) Nach Fertigstellung eines Abschnitts: "Gliederung schließen. Frage: [konkreter Sachverhalt aus dem bearbeiteten Abschnitt]." Testen, ob der Aufbau den Kopf erreicht hat oder nur das Dokument. ## Ausgabeformat **Klassische Gliederung (Standard für Hausarbeiten und Lernblätter):** ``` A. [Rechtsgebiet / Oberthema] I. [Hauptproblem] 1. [Tatbestandsmerkmal / Fallgruppe] a) Definition: [LÜCKE — aus Skript ergänzen] b) Leitfall: [LÜCKE — Leitentscheidung eintragen] c) Ausnahme: [LÜCKE] 2. [Nächstes Merkmal] ``` **Paragraphenübersicht (für Schnellorientierung):** ``` § 119 BGB — Anfechtung wegen Irrtums - Tatbestand: Inhalts-/Erklärungsirrtum; Eigenschaftsirrtum (Abs. 2) - Rechtsfolge: Anfechtbarkeit, Ersatz des Vertrauensschadens § 122 BGB - Abgrenzung: § 123 BGB (arglistige Täuschung) - Leitfall: [LÜCKE] ``` **Flussdiagramm-Skizze:** ``` Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB? → Schuldverhältnis? (§§ 241 ff. BGB) JA → Pflichtverletzung? (§ 241 Abs. 2 BGB) JA → Vertretenmüssen? (§ 276 BGB, Vermutung) JA → Schaden? (§§ 249 ff. BGB) JA → Anspruch (+) NEIN → (-) NEIN → (-) ``` ## Beispiel **Auftrag:** "Gliederung für BGB Schuldrecht AT aufbauen, Schwerpunkt Leistungsstörungsrecht." **Ergebnis (Gerüst, erste Ebene):** ``` A. Grundlagen des Schuldverhältnisses (§§ 241–243 BGB) B. Leistungsstörungsrecht I. Unmöglichkeit (§§ 275, 283, 311a BGB) 1. Arten der Unmöglichkeit [LÜCKE] 2. Rechtsfolgen [LÜCKE] II. Verzug (§§ 280 Abs. 2, 286 ff. BGB) 1. Schuldnerverzug [LÜCKE] 2. Gläubigerverzug [LÜCKE] III. Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 Abs. 3, 281, 283, 311a BGB) [LÜCKE — Prüfungsreihenfolge nach Hemmer SchuldR AT, Rn. 150 ff.] C. Besondere Leistungspflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) D. Rücktritt (§§ 323 ff. BGB) [LÜCKE] ``` **Sokrates-Frage danach:** "Schließen Sie die Gliederung. — Was sind die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach § 286 BGB? Bitte alle vier." ## Risiken und typische Fehler - **Fertig-Gliederung abschreiben**: Eine aus dem Skript kopierte Gliederung ist kein Lernbeitrag. Den Aufbau selbst erarbeiten — notfalls anhand des Skript-Inhaltsverzeichnisses, aber eigenständig nachstrukturieren. - **Falsche Reihenfolge der Ansprüche**: Im BGB-Klausuraufbau gelten feste Prüfungsreihenfolgen (vertragliche vor deliktischen vor bereicherungsrechtlichen Ansprüchen). Abweichungen im Lernblatt führen zu Fehlern in der Klausur. - **Lücken übertünchen**: Eine Gliederung mit `[LÜCKE]`-Markierungen ist besser als eine mit erfundenen Inhalten. Falsch eingebrachte Definitionen werden auswendig gelernt. - **Landesspezifika ignorieren**: Der Pflichtfachkatalog variiert zwischen Bundesländern (z. B. Bayern hat Wirtschaftsrecht als Schwerpunktfach, NRW nicht). Immer die maßgebliche JAG/JAPrO prüfen. - **Kommentar mit Lernbuch verwechseln**: Kommentare sind für die Tiefenerschließung einzelner Normen, nicht für die Klausur-Lernstruktur. Skripten (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser) spiegeln den Examensstoff besser wider. ## Quellenpflicht Jede Regelaussage, die in das Gerüst aus meinem Wissen eingetragen wird (nicht aus einer vom Studierenden bereitgestellten Quelle), trägt `[PRÜFEN]`. Vor dem Lernen aus der Struktur: jede solche Stelle gegen das aktuell verwendete Skript oder einen anerkannten Kommentar abgleichen. Falsch eingeübte Strukturen sind in der Klausur schwer zu korrigieren. Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.