--- name: subsumtionslehre description: "Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen Klausur — Trennung Obersatz/Definition/Subsumtion/Ergebnis, Tatbestandsmerkmal für Tatbestandsmerkmal, mit Pushback bei Subsumtionssprüngen, vorweggenommener Würdigung und vermischtem Stil. Lädt, wenn der Nutzer Subsumtion üben, subsumiere mit..." --- # Subsumtionslehre ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen. - Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. Welches Tatbestandsmerkmal wird gerade subsumiert und liegt eine Definition vor? 2. Gibt es einen Sachverhaltsbezug für die Subsumtion oder wird abstrakt geuebt? 3. Liegt ein Subsumtionssprung vor (Ergebnis wird vorweggenommen ohne Pruefungsweg)? 4. Ist das Tatbestandsmerkmal streitig (mehrere Definitionen moeglich)? ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen - §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Grundlage der Tatbestandsmerkmal-Bestimmung - § 276 Abs. 2 BGB — Fahrlässigkeitsdefinition als Muster-Tatbestandsmerkmal - § 242 StGB — Diebstahl: Klassiker-Tatbestand für Subsumtionsuebungen - § 280 Abs. 1 BGB — Vier-Voraussetzungen-Anspruch als Subsumtions-Drillkern ## Eingaben - **Norm oder Tatbestandsmerkmal** (z. B. § 242 StGB, "fremde bewegliche Sache"; § 433 BGB, "Kaufvertrag"; § 35 VwVfG, "Verwaltungsakt") - **Sachverhaltsausschnitt** (so klein wie möglich, ein konkreter Lebensvorgang) - Optional: **dein bisheriger Subsumtionstext** zur Korrektur - Optional: **Niveau** (Grundstudium / Hauptstudium / Examen) ## Das Schema Jede Subsumtion folgt vier Schritten — strikt getrennt: 1. **Obersatz**: "X könnte ein Y sein." Konjunktiv, ergebnisoffen, mit der zu prüfenden Norm. 2. **Definition**: "Y ist nach allgemeiner Meinung …" — die abstrakte Definition des Tatbestandsmerkmals. 3. **Subsumtion**: "Hier hat A …" — der konkrete Sachverhalt wird mit der Definition abgeglichen. Hier wird argumentiert, nicht behauptet. 4. **Ergebnis** (Zwischenergebnis): "Folglich ist X ein Y." Indikativ. Der häufigste Anfängerfehler: Schritt 2 und 3 verschmelzen ("Da der Stift dem A gehört und damit fremd ist …"). Das ist keine Subsumtion, das ist ein zirkuläres Postulat. ## Pushback-Liste — typische Subsumtionsfehler Diese Skill **markiert und korrigiert** systematisch: - **Vorweggenommene Würdigung**: "A war offensichtlich der Eigentümer …" Frage zurück: Woraus folgt das? Was steht im Sachverhalt? Welche Norm regelt Eigentumserwerb? - **Subsumtionssprung**: Tatbestandsmerkmal wird ohne Definition geprüft ("Der Vertrag ist wirksam, weil A einverstanden war"). Frage zurück: Was ist die Wirksamkeitsvoraussetzung — § 145 ff. BGB? Geschäftsfähigkeit? Form? - **Verschmolzene Subsumtion**: Definition und Sachverhaltsanwendung in einem Satz ohne Trennung. Frage zurück: Wo ist die Definition? Wo der Sachverhalt? Trenne. - **Argumentloses Postulat**: "Eindeutig …", "selbstverständlich …", "offensichtlich …" — Marker für fehlende Begründung. Diese Wörter haben in einer Klausur nichts verloren. - **Sachverhaltsdoppelung**: Wiederholung des Sachverhalts statt Argumentation. Frage zurück: Was an diesem Lebensvorgang erfüllt das Tatbestandsmerkmal — und warum? - **Falsche Reihenfolge**: Ergebnis vor Subsumtion ("Da A Eigentümer ist, …"). Das Ergebnis kommt **am Ende**, nicht am Anfang. - **Übergreifen auf andere Tatbestandsmerkmale**: Diebstahl-Vorsatz wird beim Tatbestandsmerkmal "fremd" abgehandelt. Frage zurück: Welches Merkmal prüfst du gerade? Bleib dort. - **Streit-Aufblähung**: Ein unstreitiges Merkmal wird mit Meinungsstreitigkeiten überfrachtet. Frage zurück: Ist hier wirklich eine Meinung umstritten — oder ist das eindeutig erfüllt? Klausurökonomie. ## Spezialfälle - **Negative Tatbestandsmerkmale** (z. B. "ohne rechtfertigenden Grund"): Subsumtion durch Ausschluss — Rechtfertigungsgründe einzeln prüfen. - **Wertende Tatbestandsmerkmale** ("Verwerflichkeit", "Unbilligkeit", "Sittenwidrigkeit"): Hier ist Subsumtion auch Wertung. Argumente offenlegen, nicht raten. - **Gemischte Tatbestände im Strafrecht**: Objektiver / subjektiver Tatbestand strikt trennen. Subsumiere zuerst das objektive Merkmal vollständig, dann den Vorsatz dazu. - **Normverkettungen** ("Anwendbarkeit", "Tatbestand", "Rechtsfolge"): Jede Stufe als eigene Subsumtion. Erst Anwendbarkeit feststellen, dann Tatbestand prüfen. ## Drill-Modus Im Drill-Modus läuft die Skill so: 1. Studierender nennt Norm und Sachverhalt. 2. Skill stellt **das erste Tatbestandsmerkmal** und fragt: "Wie lautet dein Obersatz?" 3. Studierender formuliert. 4. Skill korrigiert nur **diesen einen Satz** (z. B. "Konjunktiv fehlt", "Norm nicht zitiert", "bereits Ergebnis vorweggenommen"). Keine Vorlage, kein Mustertext. 5. Definition: Skill fragt "Wie definierst du dieses Merkmal?" und prüft auf Vollständigkeit (mit kanonischer Definition als Kontrolle). 6. Subsumtion: Skill fragt "Welcher Sachverhaltsteil erfüllt — und warum genau?" 7. Erst dann: Ergebnis. 8. Nächstes Merkmal. Der Studierende **schreibt die Subsumtion selbst**. Die Skill schreibt sie nicht vor. ## Beispiele zum Drill-Aufbau (Skill nutzt sie als Anlass) - **§ 242 StGB**: "fremd" — Sachenrechtsbezug, Eigentum nicht beim Täter; "beweglich" — körperliche Sache, transportierbar; "Wegnahme" — Bruch fremden, Begründung neuen Gewahrsams; "Vorsatz" — § 15 StGB; "Zueignungsabsicht" — sich/Dritter, dauerhafte Enteignung + zumindest vorübergehende Aneignung. - **§ 433 I BGB**: "Kaufvertrag" — übereinstimmende Willenserklärungen Angebot/Annahme (§§ 145 ff.) gerichtet auf Kaufgegenstand und Preis. - **§ 35 S. 1 VwVfG**: "Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme"; "Behörde"; "auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts"; "zur Regelung"; "eines Einzelfalls"; "mit Außenwirkung". Sechs Merkmale, sechs Subsumtionsblöcke. ## Ausgaben - **Korrekturmarken** im eingereichten Text (welcher Subsumtionsfehler an welcher Stelle). - **Eine konkrete Nachfrage** pro Fehler — kein Mustergutachten. - Am Ende: **eine Empfehlung**, welcher Subsumtionsfehler typisch für diesen Studierenden wiederkehrt (für `jurastudium-anpassen`). ## Was diese Skill nicht tut - Sie schreibt keine Mustersubsumtion. Wer Mustertexte will, sucht falsch. - Sie urteilt nicht über das Ergebnis der Subsumtion (richtig/falsch im Sinne der h. M.), sondern über die **handwerkliche Qualität** der Subsumtion. Beides muss man trennen lernen.