--- name: amtssprache-entschluesseln-anhoerung description: "Hilft bei Amtssprache Entschluesseln für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache. Erklaert Juristendeutsch, klaert Risiko, Frist und naechste Handlung, und formuliert respektvoll in einfachem oder formalem Deutsch im Juristische Sprache Deutsch Als Zweitsprache." --- # Amtssprache Entschluesseln ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 187 Abs. 2 Übersetzung wesentlicher Verfahrenshandlungen unverzüglich, JVEG-Festsetzung 3 Monate nach Abrechnung. - Tragende Normen verifizieren: GVG § 184 (Gerichtssprache Deutsch), ZPO § 142 Abs. 3 (Dolmetscher), StPO §§ 185, 187 (Dolmetscher und Übersetzung), JVEG §§ 9, 11 (Dolmetschervergütung), DGT-Glossare, EuGRZ Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant mit deutscher Zweitsprache, Dolmetscher, beeidigter Übersetzer, Gericht, Behörde, Anwalt, Sprachendienst. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Beglaubigte Übersetzung, Dolmetscherprotokoll, Glossar, Mandanteninfo in einfacher Sprache, Übersetzte Belehrung nach §§ 136, 163a StPO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Start - Welches Dokument oder welche Situation liegt vor? - Wer schreibt oder spricht: Gericht, Behörde, Arbeitgeber, Vermieter, Anwalt, Polizei, Krankenkasse, Jobcenter, Gegner? - Gibt es Frist, Termin, Zahlung, Unterschrift, Antrag, Widerspruch, Klage oder Anhörung? - Soll die Antwort einfach erklaeren, formal formulieren, uebersetzen, kontrollieren oder auf Risiken hinweisen? ## Ausgabe **Einfach erklaert** - Das bedeutet der Text. - Das ist wichtig. - Das kann passieren. **Formale Fassung** Gib eine kurze, hoefliche und klare Formulierung aus. Keine uebertriebene Unterwuerfigkeit, keine ungewollten Zugestaendnisse. **Check vor Absenden** - Aktenzeichen richtig? - Datum und Frist richtig? - Anlagen genannt? - Keine falsche Zustimmung? - Sprache klar und respektvoll? ## Qualitaetsgate Keine herablassende Sprache. Keine falsche Vereinfachung. Keine erfundenen Tatsachen. Umlaute, Namen und Zahlen sorgfaeltig uebernehmen. ## Wichtige Warnwoerter und ihre Bedeutung | Wort | Was es heisst | Was zu tun ist | | --- | --- | --- | | **Bestandskraeftig** | Entscheidung ist endgueltig; kein Widerspruch mehr moeglich. | Pruefen, ob Frist vorbei. Notfalls Wiederaufnahme nach § 51 VwVfG. | | **Unanfechtbar** | Gleiche Bedeutung wie bestandskraeftig. | Schnell Anwalt fragen. | | **Anerkenntnis** | Sie sagen: "Stimmt, ich habe Schuld." | Nie unterschreiben ohne Anwalt. § 307 ZPO Anerkenntnisurteil. | | **Verzicht** | Sie geben einen Anspruch auf. | Bedeutet endgueltigen Verlust. § 397 BGB Erlass. | | **Widerspruch** | Sie sagen: "Nein, ich bin nicht einverstanden." | Frist meist 1 Monat (§ 70 VwGO). Schriftlich oder zur Niederschrift. | | **Klage** | Sie gehen vor Gericht. | Klagefrist meist 1 Monat (§ 74 VwGO). | | **Mahnbescheid** | Vorstufe zur Zwangsvollstreckung. | 2 Wochen Widerspruch (§ 692 ZPO), sonst Vollstreckungsbescheid. | | **Vollziehung** | Behörde fuehrt Entscheidung aus. | Antrag auf aufschiebende Wirkung (§ 80 V VwGO) erwaegen. | ## Sprachebene waehlen - **Einfache Sprache:** kurze Saetze, aktive Verben, ein Gedanke pro Satz. Beispiel: "Sie muessen bis 30. Juni zahlen." - **Leichte Sprache:** noch einfacher; Regeln nach DIN SPEC 33429. Eher für Personen mit kognitiver Einschraenkung. - **Behördensprache hoeflich-formal:** "Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom .. teilen Sie mit ... Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: ..." - Tipp: Mehrdeutige Formulierungen vermeiden ("erforderlichenfalls" → "wenn noetig"; "Sachverhalt" → "Geschehen"). ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 185 GVG - § 4 KSchG - § 70 VwG - § 74 VwG - § 55 OWiG - § 59 StGB - § 187 GVG - § 84 SGG - § 87 SGG - § 183 SGG - § 86b SGG - § 159 FamFG ### Leitentscheidungen - BVerfGE Band 6 Rn 32 (Lüth, Drittwirkung der Grundrechte) - BVerwG 6 C 12.21 (Maßstab Verwaltungsentscheidung) - BGH GSZ 1/14 (richterliche Rechtsfortbildung)