--- name: auslaenderrecht-warnwoerter-barrierefreie description: "Hilft bei Auslaenderrecht Warnwoerter für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache. Erklaert Juristendeutsch, klaert Risiko, Frist und naechste Handlung, und formuliert respektvoll in einfachem oder formalem Deutsch im Juristische Sprache Deutsch Als Zweitsprache." --- # Auslaenderrecht Warnwoerter ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 187 Abs. 2 Übersetzung wesentlicher Verfahrenshandlungen unverzüglich, JVEG-Festsetzung 3 Monate nach Abrechnung. - Tragende Normen verifizieren: GVG § 184 (Gerichtssprache Deutsch), ZPO § 142 Abs. 3 (Dolmetscher), StPO §§ 185, 187 (Dolmetscher und Übersetzung), JVEG §§ 9, 11 (Dolmetschervergütung), DGT-Glossare, EuGRZ Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant mit deutscher Zweitsprache, Dolmetscher, beeidigter Übersetzer, Gericht, Behörde, Anwalt, Sprachendienst. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Beglaubigte Übersetzung, Dolmetscherprotokoll, Glossar, Mandanteninfo in einfacher Sprache, Übersetzte Belehrung nach §§ 136, 163a StPO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Warnwoerter mit hoher Tragweite - **Ausreiseaufforderung**: Pflicht zum Verlassen Deutschlands binnen Frist. - **Abschiebungsandrohung (§ 59 AufenthG)**: nach Frist droht zwangsweise Rueckfuehrung. - **Duldung (§ 60a AufenthG)**: vorläufige Aussetzung der Abschiebung -- kein Aufenthaltstitel. - **Bestandskraft / Unanfechtbarkeit**: Bescheid kann nicht mehr angefochten werden, wenn Frist versaeumt. - **Widerruf / Rücknahme des Aufenthaltstitels (§§ 51, 52 AufenthG)**. - **Verzicht auf Anhörungsrecht** im Asylverfahren: Nie verzichten -- Anhörung ist Kernstueck (§ 25 AsylG). - **Folgeantrag**: nur unter engen Voraussetzungen (§ 71 AsylG); Beratung nutzen. - **Mitwirkungspflicht (§ 15 AsylG / § 82 AufenthG)**: aktive Mitwirkung an Identitaetsklaerung, Reisepass besorgen. - **"freiwillige Ausreise"**: zaehlt im Verfahren als Verzicht auf Aufenthalt; Folgen pruefen. - **Eingangsdatum Bescheid**: ist Beginn der Klagefrist (§ 74 AsylG: 1 oder 2 Wochen; bei AufenthG: 1 Monat § 74 VwGO). ## Vor jeder Unterschrift / Erklaerung - Habe ich Anspruch auf einen kostenlosen Anwalt? Bei VG-Klage Prozesskostenhilfe pruefen. - Habe ich das Dokument verstanden? Recht auf Dolmetscher im Asylverfahren (§ 17 AsylG). - Frist im Bescheid genau markieren. Klagefrist nicht verstreichen lassen. - Beratung bei Caritas, Diakonie, Fluechtlingsrat, Verfahrensberatung. ## Start - Welches Dokument oder welche Situation liegt vor? - Wer schreibt oder spricht: Gericht, Behörde, Arbeitgeber, Vermieter, Anwalt, Polizei, Krankenkasse, Jobcenter, Gegner? - Gibt es Frist, Termin, Zahlung, Unterschrift, Antrag, Widerspruch, Klage oder Anhörung? - Soll die Antwort einfach erklaeren, formal formulieren, uebersetzen, kontrollieren oder auf Risiken hinweisen? ## Ausgabe **Einfach erklaert** - Das bedeutet der Text. - Das ist wichtig. - Das kann passieren. **Formale Fassung** Gib eine kurze, hoefliche und klare Formulierung aus. Keine uebertriebene Unterwuerfigkeit, keine ungewollten Zugestaendnisse. **Check vor Absenden** - Aktenzeichen richtig? - Datum und Frist richtig? - Anlagen genannt? - Keine falsche Zustimmung? - Sprache klar und respektvoll? ## Qualitaetsgate Keine herablassende Sprache. Keine falsche Vereinfachung. Keine erfundenen Tatsachen. Umlaute, Namen und Zahlen sorgfaeltig uebernehmen.