--- name: familienrecht-warnwoerter description: "Hilft bei Familienrecht Warnwoerter für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache. Erklaert Juristendeutsch, klaert Risiko, Frist und naechste Handlung, und formuliert respektvoll in einfachem oder formalem Deutsch im Juristische Sprache Deutsch Als Zweitsprache." --- # Familienrecht Warnwoerter ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 187 Abs. 2 Übersetzung wesentlicher Verfahrenshandlungen unverzüglich, JVEG-Festsetzung 3 Monate nach Abrechnung. - Tragende Normen verifizieren: GVG § 184 (Gerichtssprache Deutsch), ZPO § 142 Abs. 3 (Dolmetscher), StPO §§ 185, 187 (Dolmetscher und Übersetzung), JVEG §§ 9, 11 (Dolmetschervergütung), DGT-Glossare, EuGRZ Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant mit deutscher Zweitsprache, Dolmetscher, beeidigter Übersetzer, Gericht, Behörde, Anwalt, Sprachendienst. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Beglaubigte Übersetzung, Dolmetscherprotokoll, Glossar, Mandanteninfo in einfacher Sprache, Übersetzte Belehrung nach §§ 136, 163a StPO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Warnwoerter mit hoher Tragweite - **Scheidungsantrag**: leitet Scheidungsverfahren ein; Trennungsjahr Pflicht (§ 1565 BGB), Ausnahme Haertescheidung (§ 1565 Abs. 2 BGB). - **Trennungsjahr**: § 1567 BGB; nicht "Probetrennung" mit Versoehnung verwechseln, sonst beginnt das Trennungsjahr von vorn. - **Versorgungsausgleich**: § 1587 BGB; bei kurzer Ehe (< 3 Jahre) nicht automatisch. - **Zugewinnausgleich**: § 1378 BGB; Vermoegensbilanz Anfang/Ende der Ehe; Auskunftspflicht § 1379 BGB. - **Sorgeerklaerung** (§ 1626a BGB) bei nichtehelich Geborenen: Achtung -- Sorgerecht teilen, unwiderruflich. - **Verzicht auf Trennungsunterhalt / nachehelichen Unterhalt**: oft im Ehevertrag; nicht unterschreiben ohne Beratung. - **Anerkenntnis Vaterschaft** (§ 1594 BGB): in der Folge Unterhaltspflicht. - **Aufhebungsantrag Ehe** (§ 1313 BGB): seltener Spezialfall (Doppelehe, Geschaeftsunfaehigkeit). - **Sorgerechtsentzug / Aufenthaltsbestimmungsrecht**: ernste Folge für Eltern; Anhörung Jugendamt und Kind (§ 159 FamFG). - **Anhörung beim Familiengericht**: oft entscheidungserheblich, Vorbereitung mit Anwalt sinnvoll. - **"Einvernehmliche Scheidung"**: bedeutet nicht: ohne Anwalt; Antragsteller braucht Anwalt (§ 114 FamFG). ## Vor jeder Unterschrift / Erklaerung - Bin ich mir der Tragweite bewusst (Unterhalt, Vermoegen, Sorge)? - Habe ich Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff. FamFG)? - Wurde ich vor Gericht in der Muttersprache angehoert? Dolmetscher (§ 185 GVG). ## Start - Welches Dokument oder welche Situation liegt vor? - Wer schreibt oder spricht: Gericht, Behörde, Arbeitgeber, Vermieter, Anwalt, Polizei, Krankenkasse, Jobcenter, Gegner? - Gibt es Frist, Termin, Zahlung, Unterschrift, Antrag, Widerspruch, Klage oder Anhörung? - Soll die Antwort einfach erklaeren, formal formulieren, uebersetzen, kontrollieren oder auf Risiken hinweisen? ## Ausgabe **Einfach erklaert** - Das bedeutet der Text. - Das ist wichtig. - Das kann passieren. **Formale Fassung** Gib eine kurze, hoefliche und klare Formulierung aus. Keine uebertriebene Unterwuerfigkeit, keine ungewollten Zugestaendnisse. **Check vor Absenden** - Aktenzeichen richtig? - Datum und Frist richtig? - Anlagen genannt? - Keine falsche Zustimmung? - Sprache klar und respektvoll? ## Qualitaetsgate Keine herablassende Sprache. Keine falsche Vereinfachung. Keine erfundenen Tatsachen. Umlaute, Namen und Zahlen sorgfaeltig uebernehmen.