--- name: strafrechtliche-warnwoerter description: "Hilft bei Strafrechtliche Warnwoerter für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache. Erklaert Juristendeutsch, klaert Risiko, Frist und naechste Handlung, und formuliert respektvoll in einfachem oder formalem Deutsch im Juristische Sprache Deutsch Als Zweitsprache." --- # Strafrechtliche Warnwoerter ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 187 Abs. 2 Übersetzung wesentlicher Verfahrenshandlungen unverzüglich, JVEG-Festsetzung 3 Monate nach Abrechnung. - Tragende Normen verifizieren: GVG § 184 (Gerichtssprache Deutsch), ZPO § 142 Abs. 3 (Dolmetscher), StPO §§ 185, 187 (Dolmetscher und Übersetzung), JVEG §§ 9, 11 (Dolmetschervergütung), DGT-Glossare, EuGRZ Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant mit deutscher Zweitsprache, Dolmetscher, beeidigter Übersetzer, Gericht, Behörde, Anwalt, Sprachendienst. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Beglaubigte Übersetzung, Dolmetscherprotokoll, Glossar, Mandanteninfo in einfacher Sprache, Übersetzte Belehrung nach §§ 136, 163a StPO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Warnwoerter mit hoher Tragweite - **Beschuldigter**: gegen Sie wird ermittelt. Sie haben das Recht zu schweigen (§ 136 Abs. 1 StPO) und einen Anwalt hinzuzuziehen. - **Vernehmung als Beschuldigter**: vor jeder Vernehmung muss die Belehrung nach § 136 StPO erfolgen. Sie muessen NICHT aussagen. - **Anhörung Bussgeldverfahren**: § 55 OWiG; Schweigen ist erlaubt. - **Gestaendnis**: ist im Verfahren bindend, kann zu Verurteilung fuehren. - **Einlassung**: jede Aussage zur Sache ist eine Einlassung. - **Anhörungsbogen**: keine Pflicht, ihn ausgefuellt zurueckzuschicken. - **Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB)**: keine Strafe sofort, aber kann nachgeholt werden. - **Strafbefehl (§§ 407 ff. StPO)**: Frist zum Einspruch **2 Wochen** ab Zustellung! Versaeumt wird Strafbefehl rechtskraeftig wie Urteil. - **Anklageschrift**: Hauptverfahren ist eroeffnet; sehr ernst. - **Hauptverhandlung "geladen als Angeklagter"**: Erscheinen Pflicht, sonst Vorfuehrung/Haftbefehl. - **Auflagen**: z. B. Geldzahlung, Sozialstunden -- bei Nichterfuellung kann Verfahren wieder aufgenommen werden. - **"Unbestrittenermassen"** in einer Erklaerung der Polizei: keinesfalls einfach unterschreiben. ## Vor jeder Aussage / Unterschrift - Habe ich einen Anwalt gefragt? Pflichtverteidigung bei schweren Vorwuerfen. - Verstehe ich, was ich unterschreibe? Recht auf Dolmetscher (§ 187 GVG). - Schweigen ist mein Recht und in der Regel die sicherste Wahl bis zur Verteidigungsstrategie. ## Start - Welches Dokument oder welche Situation liegt vor? - Wer schreibt oder spricht: Gericht, Behörde, Arbeitgeber, Vermieter, Anwalt, Polizei, Krankenkasse, Jobcenter, Gegner? - Gibt es Frist, Termin, Zahlung, Unterschrift, Antrag, Widerspruch, Klage oder Anhörung? - Soll die Antwort einfach erklaeren, formal formulieren, uebersetzen, kontrollieren oder auf Risiken hinweisen? ## Ausgabe **Einfach erklaert** - Das bedeutet der Text. - Das ist wichtig. - Das kann passieren. **Formale Fassung** Gib eine kurze, hoefliche und klare Formulierung aus. Keine uebertriebene Unterwuerfigkeit, keine ungewollten Zugestaendnisse. **Check vor Absenden** - Aktenzeichen richtig? - Datum und Frist richtig? - Anlagen genannt? - Keine falsche Zustimmung? - Sprache klar und respektvoll? ## Qualitaetsgate Keine herablassende Sprache. Keine falsche Vereinfachung. Keine erfundenen Tatsachen. Umlaute, Namen und Zahlen sorgfaeltig uebernehmen.