--- name: zivilprozess-warnwoerter description: "Hilft bei Zivilprozess Warnwoerter für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache. Erklaert Juristendeutsch, klaert Risiko, Frist und naechste Handlung, und formuliert respektvoll in einfachem oder formalem Deutsch im Juristische Sprache Deutsch Als Zweitsprache." --- # Zivilprozess Warnwoerter ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 187 Abs. 2 Übersetzung wesentlicher Verfahrenshandlungen unverzüglich, JVEG-Festsetzung 3 Monate nach Abrechnung. - Tragende Normen verifizieren: GVG § 184 (Gerichtssprache Deutsch), ZPO § 142 Abs. 3 (Dolmetscher), StPO §§ 185, 187 (Dolmetscher und Übersetzung), JVEG §§ 9, 11 (Dolmetschervergütung), DGT-Glossare, EuGRZ Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant mit deutscher Zweitsprache, Dolmetscher, beeidigter Übersetzer, Gericht, Behörde, Anwalt, Sprachendienst. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Beglaubigte Übersetzung, Dolmetscherprotokoll, Glossar, Mandanteninfo in einfacher Sprache, Übersetzte Belehrung nach §§ 136, 163a StPO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Warnwoerter mit hoher Tragweite - **Mahnbescheid (§ 692 ZPO)**: gerichtliche Aufforderung zur Zahlung. **Widerspruch binnen 2 Wochen** (§ 694 ZPO) per beigefuegtem Formular -- sonst Vollstreckungsbescheid. - **Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO)**: wirkt wie Urteil. **Einspruch binnen 2 Wochen** (§ 700 ZPO). - **Klage (§ 253 ZPO)**: gerichtliche Anspruchsdurchsetzung; Frist zur Verteidigungsanzeige durch Gericht gesetzt; nicht Antworten = Versaeumnisurteil (§ 331 ZPO). - **Versaeumnisurteil**: ergeht ohne Verhandlung, wenn man nicht reagiert. **Einspruch binnen 2 Wochen** (§ 339 ZPO). - **Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO)**: Sie geben den Anspruch zu; sehr riskant. - **Erfuellungsversprechen / Schuldanerkenntnis**: bindet Sie auch ohne Klage. - **Klageruecknahme**: § 269 ZPO; nicht ohne Beratung. - **Vergleich (§ 779 BGB)**: vertraglich bindend; oft unwiderruflich. - **Vorlaeufige Vollstreckbarkeit**: Urteil kann sofort vollstreckt werden (§§ 708 ff. ZPO); Sicherheitsleistung pruefen. - **Sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO)**: binnen 2 Wochen. - **Berufung (§ 511 ZPO)**: binnen 1 Monat; Begruendung binnen 2 Monaten (§ 520 ZPO). - **Zwangsvollstreckung**: kommt durch Gerichtsvollzieher; Pfaendungsfreigrenzen § 850c ZPO. ## Vor jeder Unterschrift / Erklaerung - Welche Frist? Eintragen! - Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO)? Antrag mit Anlage. - Dolmetscher bei Termin (§ 185 GVG)? ## Start - Welches Dokument oder welche Situation liegt vor? - Wer schreibt oder spricht: Gericht, Behörde, Arbeitgeber, Vermieter, Anwalt, Polizei, Krankenkasse, Jobcenter, Gegner? - Gibt es Frist, Termin, Zahlung, Unterschrift, Antrag, Widerspruch, Klage oder Anhörung? - Soll die Antwort einfach erklaeren, formal formulieren, uebersetzen, kontrollieren oder auf Risiken hinweisen? ## Ausgabe **Einfach erklaert** - Das bedeutet der Text. - Das ist wichtig. - Das kann passieren. **Formale Fassung** Gib eine kurze, hoefliche und klare Formulierung aus. Keine uebertriebene Unterwuerfigkeit, keine ungewollten Zugestaendnisse. **Check vor Absenden** - Aktenzeichen richtig? - Datum und Frist richtig? - Anlagen genannt? - Keine falsche Zustimmung? - Sprache klar und respektvoll? ## Qualitaetsgate Keine herablassende Sprache. Keine falsche Vereinfachung. Keine erfundenen Tatsachen. Umlaute, Namen und Zahlen sorgfaeltig uebernehmen.